Um der Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, schließt Russland ab dem 18. März vorübergehend seine Grenzen für Ausländer. Die Maßnahme wirft viele Fragen auf.
Die Grenzschließung soll vorerst bis zum 1. Mai aufrechterhalten werden und gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle Ausländer und Staatenlose. Zu den Ausnahmen gehören unter anderem offizielle Delegationen, Botschaftsmitarbeiter, Lastwagenfahrer und Transitreisende. Zudem können auch diejenigen ausländischen Staatsbürger, die über eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung (russisch: Вид на жительство) für Russland verfügen, weiterhin frei ein- und ausreisen. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für diese Personengruppe und nicht für alle übrigen Ausländer mit gültiger Arbeitserlaubnis und Visum. Die offizielle Verordnung der russischen Regierung (in Russisch) ist hierabrufbar.
Parallel dazu hat Russland seit dem 18. Marz die Vergabe von Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen an Ausländer gestoppt. Auch diese Regelung galt zunächst bis zum 1. Mai. Nach der Intervention der internationalen Wirtschaftsverbände wie der Association of European Businesses (AEB) und der Russland AHK wurde der Beschluss am 19. März wieder aufgehoben. Im entgegengesetzten Fall wären diejenigen ausländischen Staatsbürger, deren Arbeitsvisum bzw. Arbeitserlaubnis bis zum 1. Mai ablauft und die sich derzeit in Russland befinden, das Land verlassen müssen.
Viele offene Fragen
So notwendig die Maßnahmen auf den ersten Blick erscheinen, so viele Detailfragen müssen noch geklärt werden. Es muss beachtet werden, dass die sogenannten „Highly qualified specialist“ (HQS) – das Gros der in Russland tätigen Ausländer – die Registrierungspflicht am tatsächlichen Wohnort von maximal 90 Tagen einhalten müssen. In der Regel konnte man der Registrierung durch eine regelmäßige Ausreise, zum Beispiel für Geschäftstermine in Europa, entgehen.
Fakt ist, dass die neuen Regelungen die Arbeit in und mit Russland stark einschränken. So ist der offizielle Vertreter des Freistaats Bayern in Russland, Andreas Brunnbauer, nach Absprache mit seinem Arbeitgeber noch rechtzeitig aus Russland ausgereist, um nicht in Moskauer „isoliert“ zu sein. Seine Arbeitstätigkeit erfolgt nun vom bayerischen Homeoffice aus. Von der bevorstehenden Grenzsperrung hatte Brunnbauer nicht durch ein offizielles Schreiben der russischen Behörden, sondern über die Medien erfahren.
Über ein großes Informationsvakuum klagt auch ein technischer Direktor einer IT-Firma in Moskau. Der deutsche Staatsbürger befindet sich gerade auf Urlaub in Dubai. Die russische Fluggesellschaft Pobeda werde ihn zwar zurück nach Moskau bringen, um die Einreiseformalitäten muss er sich jedoch selbst kümmern. Als HQS bleibt ihm diese nach derzeitigem Sachstand verwehrt. „Die russische Botschaft in Abu Dhabi bezieht sich auf die offizielle Verordnung der Regierung und gibt weder Handlungsanweisungen noch weitere Infos heraus“, sagt der Manager. Auch Lufthansa hat alle Flüge in das arabische Emirat gestrichen.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet
Seit dem 5. Marz gilt in Moskau bereits eine 14-tägige Quarantäne für alle Reisenden, die aus den vom Coronavirus stark betroffenen Ländern zurückgekehrt sind. Bei Verstößen drohen neben Geldstrafen auch Ausweisungen und Einreiseverbote. Als weitere Sicherheitsmaßnahme hat Moskau die Durchführung aller Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmern untersagt. Zudem wurde allen Moskauer Arbeitgebern empfohlen, ihre Mitarbeiter ins Home Office zu schicken. Gerüchte, wonach ganz Moskau unter Quarantäne gestellt und wie zum Beispiel in Paris ein Ausnahmezustand verhängt werden sollte, haben sich allerdings nicht bestätigt. Offiziell halten sich die Infizierten-Zahlen in Moskau mit aktuell 98 Personen in Grenzen. Experten halten es auch für höchst unwahrscheinlich, dass in Russland tätige ausländische Personen in ihre Heimatländer deportiert werden sollen. Dies sei nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer sehr starken Ausbreitung der Epidemie denkbar.
Zahlreiche Flüge gestrichen
Wie die russische Staatsairline Aeroflot bekanntgab, wurden aufgrund des Coronavirus ein Großteil der Flüge nach Europa bis einschließlich 30. April 2020 ausgesetzt. Betroffen von den Einschränkungen sind vor allem Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, weshalb Russlands größte Airline in Deutschland nur noch Berlin anfliegt. Auch in den anderen europäischen Ländern werden nur noch die jeweiligen Hauptstädte angeflogen. Kleinere Airlines wie S7, Pobeda und Utair haben ihre Flugverbindungen in die vier betroffenen Länder komplett eingestellt.
Neues aus dem Kreml: Russland schränkt Reiseverkehr stark ein
Um der Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, schließt Russland ab dem 18. März vorübergehend seine Grenzen für Ausländer. Die Maßnahme wirft viele Fragen auf.
Die Grenzschließung soll vorerst bis zum 1. Mai aufrechterhalten werden und gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle Ausländer und Staatenlose. Zu den Ausnahmen gehören unter anderem offizielle Delegationen, Botschaftsmitarbeiter, Lastwagenfahrer und Transitreisende. Zudem können auch diejenigen ausländischen Staatsbürger, die über eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung (russisch: Вид на жительство) für Russland verfügen, weiterhin frei ein- und ausreisen. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für diese Personengruppe und nicht für alle übrigen Ausländer mit gültiger Arbeitserlaubnis und Visum. Die offizielle Verordnung der russischen Regierung (in Russisch) ist hier abrufbar.
Parallel dazu hat Russland seit dem 18. Marz die Vergabe von Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen an Ausländer gestoppt. Auch diese Regelung galt zunächst bis zum 1. Mai. Nach der Intervention der internationalen Wirtschaftsverbände wie der Association of European Businesses (AEB) und der Russland AHK wurde der Beschluss am 19. März wieder aufgehoben. Im entgegengesetzten Fall wären diejenigen ausländischen Staatsbürger, deren Arbeitsvisum bzw. Arbeitserlaubnis bis zum 1. Mai ablauft und die sich derzeit in Russland befinden, das Land verlassen müssen.
Viele offene Fragen
So notwendig die Maßnahmen auf den ersten Blick erscheinen, so viele Detailfragen müssen noch geklärt werden. Es muss beachtet werden, dass die sogenannten „Highly qualified specialist“ (HQS) – das Gros der in Russland tätigen Ausländer – die Registrierungspflicht am tatsächlichen Wohnort von maximal 90 Tagen einhalten müssen. In der Regel konnte man der Registrierung durch eine regelmäßige Ausreise, zum Beispiel für Geschäftstermine in Europa, entgehen.
Fakt ist, dass die neuen Regelungen die Arbeit in und mit Russland stark einschränken. So ist der offizielle Vertreter des Freistaats Bayern in Russland, Andreas Brunnbauer, nach Absprache mit seinem Arbeitgeber noch rechtzeitig aus Russland ausgereist, um nicht in Moskauer „isoliert“ zu sein. Seine Arbeitstätigkeit erfolgt nun vom bayerischen Homeoffice aus. Von der bevorstehenden Grenzsperrung hatte Brunnbauer nicht durch ein offizielles Schreiben der russischen Behörden, sondern über die Medien erfahren.
Über ein großes Informationsvakuum klagt auch ein technischer Direktor einer IT-Firma in Moskau. Der deutsche Staatsbürger befindet sich gerade auf Urlaub in Dubai. Die russische Fluggesellschaft Pobeda werde ihn zwar zurück nach Moskau bringen, um die Einreiseformalitäten muss er sich jedoch selbst kümmern. Als HQS bleibt ihm diese nach derzeitigem Sachstand verwehrt. „Die russische Botschaft in Abu Dhabi bezieht sich auf die offizielle Verordnung der Regierung und gibt weder Handlungsanweisungen noch weitere Infos heraus“, sagt der Manager. Auch Lufthansa hat alle Flüge in das arabische Emirat gestrichen.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet
Seit dem 5. Marz gilt in Moskau bereits eine 14-tägige Quarantäne für alle Reisenden, die aus den vom Coronavirus stark betroffenen Ländern zurückgekehrt sind. Bei Verstößen drohen neben Geldstrafen auch Ausweisungen und Einreiseverbote. Als weitere Sicherheitsmaßnahme hat Moskau die Durchführung aller Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmern untersagt. Zudem wurde allen Moskauer Arbeitgebern empfohlen, ihre Mitarbeiter ins Home Office zu schicken. Gerüchte, wonach ganz Moskau unter Quarantäne gestellt und wie zum Beispiel in Paris ein Ausnahmezustand verhängt werden sollte, haben sich allerdings nicht bestätigt. Offiziell halten sich die Infizierten-Zahlen in Moskau mit aktuell 98 Personen in Grenzen. Experten halten es auch für höchst unwahrscheinlich, dass in Russland tätige ausländische Personen in ihre Heimatländer deportiert werden sollen. Dies sei nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer sehr starken Ausbreitung der Epidemie denkbar.
Zahlreiche Flüge gestrichen
Wie die russische Staatsairline Aeroflot bekanntgab, wurden aufgrund des Coronavirus ein Großteil der Flüge nach Europa bis einschließlich 30. April 2020 ausgesetzt. Betroffen von den Einschränkungen sind vor allem Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, weshalb Russlands größte Airline in Deutschland nur noch Berlin anfliegt. Auch in den anderen europäischen Ländern werden nur noch die jeweiligen Hauptstädte angeflogen. Kleinere Airlines wie S7, Pobeda und Utair haben ihre Flugverbindungen in die vier betroffenen Länder komplett eingestellt.