Kirgisistan verfügt über einen gut entwickelten Rechtsrahmen, der Investoren im Land sichere Aktivitäten garantiert. Interessant sind vor allem die Sektoren Mineralien, Landwirtschaft, Maschinenbau und Tourismus.
Als EAWU-Mitglied hat Kirgisistan in relativ kurzer Zeit zahlreiche Rechtsänderungen umgesetzt. Es wurden etwa 30 Anpassungen vorgenommen sowie 43 Gesetze und 60 Regierungsbeschlüsse neu erarbeitet. Zudem wurden umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Zollinfrastruktur vorgenommen, einschließlich der Ausstattung von Kontrollpunkten und der Fehlersuche in Informationssystemen.
Ein Beispiel ist das Gesetz Nr. 165 vom 2. August 2017über den Arzneimittelverkehr, das die Schaffung eines Binnenmarktes für Arzneimittel und Medizinprodukte vorsieht. Die gemeinsamen Regeln basieren auf den Grundsätzen und Konzepten der Europäischen Union. Auf dem Gebiet der EAWU-Mitgliedstaaten werden nur Medikamente verkauft, die den weltweit anerkannten Standards entsprechen.
Laut Gesetz ist der einheitliche Steuersatz im Rahmen desvereinfachten Besteuerungssystems für den Verkauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die in Form von Sachleistungen bezahlt werden, halbiert worden. Die Export-Besteuerung von Waren und Dienstleistungen sowie deren Verkauf außerhalb des Territoriums der Kirgisischen Republik wurde abgeschafft. Und im grenzüberschreitenden Warenverkehr gibt es mittlerweile ein automatisiertes Abrechnungssystem. Dieses System ermöglicht die Online-Übermittlung von Informationen über die aus den EAWU-Mitgliedstaaten eingeführten Waren an die territorialen Steuerbehörden. Diese Maßnahmen haben das Besteuerungsverfahren erheblich vereinfacht und zu einem Bürokratieabbau beigetragen.
Fünf Sonderwirtschaftszonen
Kirgisistan verfügt über fünf Freie Wirtschaftszonen (FEZ), die speziell auf den Territorien einzelner Oblaste, Distrikte und Städte eingerichtet worden sind. Unternehmen, die in solchen FEZ arbeiten, sind von jeglichen Steuern, Verpflichtungen und Zahlungen während des gesamten Zeitraums ihrer Ansiedlung befreit. Darüber hinaus sind die Ausfuhr von in den Freien Wirtschaftszonen hergestellten Produkten, die Einfuhr in die FEZ sowie die zur Weiterleitung und Wiederausfuhr bestimmten Waren zollfrei sowie von Quoten und Lizenzen befreit. Die Erweiterung des Absatzmarktes und die Anwendung des gemeinsamen Zolltarifs bieten zusätzliche Möglichkeiten für die Entwicklung der heimischen Produktion.
Als Teil eines großen EAWU-Binnenmarktes mit mehr als 180 Millionen Menschen will Kirgisistan seine Attraktivität für Investitionen erhöhen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schlüsselsektoren der Wirtschaft, vor allem des Textil- und Agrarsektors, die das größte Exportpotenzial haben, zu steigern.
Der Artikel ist erstmals in der Ausgabe 1-2020 des Außenwirtschaftsmagazins OstContact erschienen. Erhältlich im OWC-Shop und in unserer OWC-App
EAWU Insights: Kirgisistan – Angleichung im Rahmen der EAWU
Kirgisistan verfügt über einen gut entwickelten Rechtsrahmen, der Investoren im Land sichere Aktivitäten garantiert. Interessant sind vor allem die Sektoren Mineralien, Landwirtschaft, Maschinenbau und Tourismus.
Als EAWU-Mitglied hat Kirgisistan in relativ kurzer Zeit zahlreiche Rechtsänderungen umgesetzt. Es wurden etwa 30 Anpassungen vorgenommen sowie 43 Gesetze und 60 Regierungsbeschlüsse neu erarbeitet. Zudem wurden umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Zollinfrastruktur vorgenommen, einschließlich der Ausstattung von Kontrollpunkten und der Fehlersuche in Informationssystemen.
Ein Beispiel ist das Gesetz Nr. 165 vom 2. August 2017über den Arzneimittelverkehr, das die Schaffung eines Binnenmarktes für Arzneimittel und Medizinprodukte vorsieht. Die gemeinsamen Regeln basieren auf den Grundsätzen und Konzepten der Europäischen Union. Auf dem Gebiet der EAWU-Mitgliedstaaten werden nur Medikamente verkauft, die den weltweit anerkannten Standards entsprechen.
Laut Gesetz ist der einheitliche Steuersatz im Rahmen desvereinfachten Besteuerungssystems für den Verkauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die in Form von Sachleistungen bezahlt werden, halbiert worden. Die Export-Besteuerung von Waren und Dienstleistungen sowie deren Verkauf außerhalb des Territoriums der Kirgisischen Republik wurde abgeschafft. Und im grenzüberschreitenden Warenverkehr gibt es mittlerweile ein automatisiertes Abrechnungssystem. Dieses System ermöglicht die Online-Übermittlung von Informationen über die aus den EAWU-Mitgliedstaaten eingeführten Waren an die territorialen Steuerbehörden. Diese Maßnahmen haben das Besteuerungsverfahren erheblich vereinfacht und zu einem Bürokratieabbau beigetragen.
Fünf Sonderwirtschaftszonen
Kirgisistan verfügt über fünf Freie Wirtschaftszonen (FEZ), die speziell auf den Territorien einzelner Oblaste, Distrikte und Städte eingerichtet worden sind. Unternehmen, die in solchen FEZ arbeiten, sind von jeglichen Steuern, Verpflichtungen und Zahlungen während des gesamten Zeitraums ihrer Ansiedlung befreit. Darüber hinaus sind die Ausfuhr von in den Freien Wirtschaftszonen hergestellten Produkten, die Einfuhr in die FEZ sowie die zur Weiterleitung und Wiederausfuhr bestimmten Waren zollfrei sowie von Quoten und Lizenzen befreit. Die Erweiterung des Absatzmarktes und die Anwendung des gemeinsamen Zolltarifs bieten zusätzliche Möglichkeiten für die Entwicklung der heimischen Produktion.
Als Teil eines großen EAWU-Binnenmarktes mit mehr als 180 Millionen Menschen will Kirgisistan seine Attraktivität für Investitionen erhöhen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schlüsselsektoren der Wirtschaft, vor allem des Textil- und Agrarsektors, die das größte Exportpotenzial haben, zu steigern.
Der Artikel ist erstmals in der Ausgabe 1-2020 des Außenwirtschaftsmagazins OstContact erschienen.
Erhältlich im OWC-Shop und in unserer OWC-App