Als eines der rohstoffreichsten Länder weltweit, vor allem wegen seiner umfangreichen Öl- und Gasvorkommen, bietet Kasachstangroßes Potenzial für Unternehmer und Investoren.
Obwohl Kasachisch Staatssprache ist, ist Russisch ihr gleichgestellt und ebenfalls gängige Behördensprache. Allerdings ist das kasachische Rechtssystem noch in der Entwicklungsphase. Unsicherheiten in der Rechtsanwendung und fehlende Rechtspraxis führen zu regionalen Unterschieden bei der Auslegung und Deutung von Rechtsvorschriften. Auch die Korruption und der große Einfluss des Staates auf die Wirtschaft sind herausfordernd.
Die kasachische Nationalwährung Tenge (KZT) ist relativ stabil. Am 1. Juli 2019 ist ein Gesetz über die Devisenregulierung und Devisenkontrolle in Kraft getreten, wonach Deviseninländer (Unternehmen, deren Tätigkeiten in Kasachstan stattfinden, beispielsweise Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen) verpflichtet sind, untereinander Geschäfte ausschließlich in der Nationalwährung abzuwickeln.
Eine weitere wichtige Änderung ab dem 1. Juli 2019 betrifft die Möglichkeit, die nationale Währung in ausländische Devisen zu tauschen. Der Transfer von Geldmitteln ins Ausland unterliegt grundsätzlich Meldepflichten. Bei Beträgen von mehr als 500.000 US-Dollar sind einzelne im Gesetz aufgelistete Zahlungsvorgänge mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörde der Devisenkontrolle nötig. Die Registrierung von Devisenverträgen wurde jedoch vereinfacht. Das neue Gesetz sieht die Einführung eines einheitlichen Registrierungssystems auf Grundlage der Angaben zum Vertragspreis und des Vertragsgegenstands vor.
Das Investitionsklima wurde von der kasachischen Regierung noch weiter durch steuerliche Gesetzesänderungen verbessert. Ziel des neuen Steuergesetzbuches ist auch die Verringerung der Abhängigkeit Kasachstans vom Rohstoffexport und das Implementieren innovativer Technologien.
Anreize für Investoren
Kasachstan möchte bis 2050 zu den 30 wirtschaftsstärksten Ländern gehören und strebt deswegen eine stärkere Digitalisierung an. Das im Rahmen eines staatlichen Programmes gestartete Projekt „E-Residenz“ soll Ausländern ermöglichen, Firmen in Kasachstan zu gründen, ohne selbst auf dem Territorium präsent zu sein. So können sich juristische Personenaus dem Ausland registrieren und Steuerzahlungen sowie andere Prozesse der Geschäftsführung abwickeln.
In der Praxis ist allerdings mit einigen Schwierigkeiten zu rechnen, sodass eine vorherige Beratung unabdingbar bleibt. Das Projekt soll bis 2021 umgesetzt werden – die Teilnahme ist jedoch nicht mit einer Einreiseerlaubnis gleichzusetzen. Diese bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn die Einreise für sich anbahnende Geschäfte oder für touristische Zwecke ohne ein Visum möglich ist.
Trotz vieler Bemühungen ist Kasachstan noch durch die sowjetische Bürokratie geprägt. Besonders bei Zahlungsabwicklungen bedarf es zusätzlicher Zeitplanung und Geduld. Die Prozedur zur Eröffnung eines Bankkontos kann sich – je nach kasachischer Bank – über mehrere Wochen ziehen. Zahlungen können durch die spezielle Devisenregulierung, welche oft zusätzlich Kopien von Rechnungen oder Verträgen fordert, nicht von heute auf morgen abgewickelt werden. Durch die Zeitverschiebung und die notwendige Freigabe durch einen Bankmitarbeiter im Kontrollbereich sollten anstehende Zahlungsvorgänge mit einem ausreichenden Zeitpuffer von mehreren Tagen geplant werden.
Zertifizierung und Zoll
Das in der EAWU herrschende Zertifizierungssystem erfordert die Zertifizierung importierter Waren. Dabei ist die CE-Zertifizierung ungültig, da sich diese auf den europäischen Wirtschaftsraum bezieht. Das seit 2011 schrittweise eingeführte Technische Regelwerk der EAWU beinhaltet die einheitlichen Mindestanforderungen an die Sicherheit einzelner Produkte. Diese Konformität wird durch die EAC-Zertifizierung ausgewiesen.
Innergemeinschaftliche Lieferungen in der EAWU sind nicht mehr durch Zollgrenzen beschränkt, nur die jeweilige Umsatzsteuer muss durch den Verkäufer erklärt werden. Für den Verkäufer gilt eine Null-Prozent-Umsatzsteuer. Bei Importen aus Drittstaaten fallen Zoll, Zollabwicklungsgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Akzisen an. Diese können bei verschiedenen EAWU-Staaten unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise beträgt die reguläre Umsatzsteuer in Russland 20 Prozent, während sie in Kasachstan nur bei zwölf Prozent liegt.
Seit Anfang 2018 gilt ein effizienterer Zollkodex, bei dem die Warenfreigabe innerhalb von maximal vier Stunden erfolgt, sofern alle Warenbegleitpapiere vorliegen. Für Warenimporte nach Kasachstan, die nicht unter die EAC-Zertifizierung fallen, ist ein GOST-K-Zertifikat notwendig.
Der Artikel ist erstmals in der Ausgabe 1-2020 des Außenwirtschaftsmagazins OstContact erschienen. Erhältlich im OWC-Shop und in unserer OWC-App
EAWU Insights: Kasachstan – Rohstoffreichtum trifft auf Wirtschaftsambitionen
Als eines der rohstoffreichsten Länder weltweit, vor allem wegen seiner umfangreichen Öl- und Gasvorkommen, bietet Kasachstangroßes Potenzial für Unternehmer und Investoren.
Obwohl Kasachisch Staatssprache ist, ist Russisch ihr gleichgestellt und ebenfalls gängige Behördensprache. Allerdings ist das kasachische Rechtssystem noch in der Entwicklungsphase. Unsicherheiten in der Rechtsanwendung und fehlende Rechtspraxis führen zu regionalen Unterschieden bei der Auslegung und Deutung von Rechtsvorschriften. Auch die Korruption und der große Einfluss des Staates auf die Wirtschaft sind herausfordernd.
Die kasachische Nationalwährung Tenge (KZT) ist relativ stabil. Am 1. Juli 2019 ist ein Gesetz über die Devisenregulierung und Devisenkontrolle in Kraft getreten, wonach Deviseninländer (Unternehmen, deren Tätigkeiten in Kasachstan stattfinden, beispielsweise Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen) verpflichtet sind, untereinander Geschäfte ausschließlich in der Nationalwährung abzuwickeln.
Eine weitere wichtige Änderung ab dem 1. Juli 2019 betrifft die Möglichkeit, die nationale Währung in ausländische Devisen zu tauschen. Der Transfer von Geldmitteln ins Ausland unterliegt grundsätzlich Meldepflichten. Bei Beträgen von mehr als 500.000 US-Dollar sind einzelne im Gesetz aufgelistete Zahlungsvorgänge mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörde der Devisenkontrolle nötig. Die Registrierung von Devisenverträgen wurde jedoch vereinfacht. Das neue Gesetz sieht die Einführung eines einheitlichen Registrierungssystems auf Grundlage der Angaben zum Vertragspreis und des Vertragsgegenstands vor.
Das Investitionsklima wurde von der kasachischen Regierung noch weiter durch steuerliche Gesetzesänderungen verbessert. Ziel des neuen Steuergesetzbuches ist auch die Verringerung der Abhängigkeit Kasachstans vom Rohstoffexport und das Implementieren innovativer Technologien.
Anreize für Investoren
Kasachstan möchte bis 2050 zu den 30 wirtschaftsstärksten Ländern gehören und strebt deswegen eine stärkere Digitalisierung an. Das im Rahmen eines staatlichen Programmes gestartete Projekt „E-Residenz“ soll Ausländern ermöglichen, Firmen in Kasachstan zu gründen, ohne selbst auf dem Territorium präsent zu sein. So können sich juristische Personenaus dem Ausland registrieren und Steuerzahlungen sowie andere Prozesse der Geschäftsführung abwickeln.
In der Praxis ist allerdings mit einigen Schwierigkeiten zu rechnen, sodass eine vorherige Beratung unabdingbar bleibt. Das Projekt soll bis 2021 umgesetzt werden – die Teilnahme ist jedoch nicht mit einer Einreiseerlaubnis gleichzusetzen. Diese bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn die Einreise für sich anbahnende Geschäfte oder für touristische Zwecke ohne ein Visum möglich ist.
Trotz vieler Bemühungen ist Kasachstan noch durch die sowjetische Bürokratie geprägt. Besonders bei Zahlungsabwicklungen bedarf es zusätzlicher Zeitplanung und Geduld. Die Prozedur zur Eröffnung eines Bankkontos kann sich – je nach kasachischer Bank – über mehrere Wochen ziehen. Zahlungen können durch die spezielle Devisenregulierung, welche oft zusätzlich Kopien von Rechnungen oder Verträgen fordert, nicht von heute auf morgen abgewickelt werden. Durch die Zeitverschiebung und die notwendige Freigabe durch einen Bankmitarbeiter im Kontrollbereich sollten anstehende Zahlungsvorgänge mit einem ausreichenden Zeitpuffer von mehreren Tagen geplant werden.
Zertifizierung und Zoll
Das in der EAWU herrschende Zertifizierungssystem erfordert die Zertifizierung importierter Waren. Dabei ist die CE-Zertifizierung ungültig, da sich diese auf den europäischen Wirtschaftsraum bezieht. Das seit 2011 schrittweise eingeführte Technische Regelwerk der EAWU beinhaltet die einheitlichen Mindestanforderungen an die Sicherheit einzelner Produkte. Diese Konformität wird durch die EAC-Zertifizierung ausgewiesen.
Innergemeinschaftliche Lieferungen in der EAWU sind nicht mehr durch Zollgrenzen beschränkt, nur die jeweilige Umsatzsteuer muss durch den Verkäufer erklärt werden. Für den Verkäufer gilt eine Null-Prozent-Umsatzsteuer. Bei Importen aus Drittstaaten fallen Zoll, Zollabwicklungsgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Akzisen an. Diese können bei verschiedenen EAWU-Staaten unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise beträgt die reguläre Umsatzsteuer in Russland 20 Prozent, während sie in Kasachstan nur bei zwölf Prozent liegt.
Seit Anfang 2018 gilt ein effizienterer Zollkodex, bei dem die Warenfreigabe innerhalb von maximal vier Stunden erfolgt, sofern alle Warenbegleitpapiere vorliegen. Für Warenimporte nach Kasachstan, die nicht unter die EAC-Zertifizierung fallen, ist ein GOST-K-Zertifikat notwendig.
Der Artikel ist erstmals in der Ausgabe 1-2020 des Außenwirtschaftsmagazins OstContact erschienen.
Erhältlich im OWC-Shop und in unserer OWC-App