Derzeit wird viel über Lokalisierung gesprochen. Dieser Ansatz ist vielversprechend, will aber gut bedacht sein. In Teil 5 unserer Serie geht es um ganz praktische Herausforderungen.
Bisher haben wir uns hauptsächlich mit grundsätzlichen sowie administrativen Fragen beschäftigt, die für das Gelingen Ihres Projektes sehr wichtig sind. Nun stehen alle Ampeln auf Grün, die Standortwahl ist abgeschlossen, auch die Finanzierung steht. Also wenden wir uns den mehr praktischen Herausforderungen zu, damit Sie loslegen können.
Zunächst ist die Frage zu klären, welche Art der praktischen Umsetzung des Lokalisierungsprojektes für Sie die geeignetste Form ist. Sie müssen sich also fragen, ob Sie das Projekt ausschließlich mit eigenen Leuten angehen wollen, oder ob Sie auf einen General Unternehmer setzen? Beide Formen oder auch Mischungen davon haben ihre Vor- und Nachteile, die sich am Ende bei den Kosten auswirken.
Für die Beauftragung eines Generalunternehmers spricht vor allem, dass dieser die volle Verantwortung hinsichtlich der terminlichen, qualitäts- und budgetmäßigen Ausführung der Anlagenerrichtung übernimmt, Ihnen als Auftraggeber für die Nichterfüllung haftet und dafür Garantien abgibt. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so können Sie die Garantie in Anspruch nehmen und erhalten so zumindest eine Teilentschädigung für den Ihnen entstandenen Schaden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie dem Generalunternehmer ein fest definiertes Technologiepaket übergeben, um das dieser dann die gesamte Anlage plant, das Projektmanagement übernimmt, alle Ausrüstungen, Komponenten und Dienstleistungen einkauft, den gesamtem Bau und die Montage bis hin zur Inbetriebnahme durchführt. Dem Generalunternehmer müssen Sie als Auftraggeber selbstverständlich die volle Kontrolle über das Projekt übergeben – das heißt auch, er darf Subauftragnehmer kündigen und durch andere ersetzen. Er muss dann sehen, wie er den Verzug gegebenenfalls wieder aufholt.
Diese Vertragsform wird EPC – LSTK (Engineering Procurement Construction – Lump Sum Turn Key) genannt, im Deutschen als „schlüsselfertig“ bekannt. Sie findet meist bei großen Projekten wie z. B. Anlagen der Chemie-, Petrochemie-, Öl- und Gas- oder auch Kraftwerksindustrie Anwendung. Im Idealfall kann sich der Auftraggeber nach der Inkraftsetzung des Anlagenbauvertrages zurücklehnen und abwarten, bis der Generalunternehmer ihm nach Ablauf der vereinbarten Projektlaufzeit den Schlüssel übergibt und Sie mit Ihrer Produktion beginnen können.
Auf den ersten Blick erscheint der Preis für diese Vertragsform meist recht hoch zu sein gegenüber der EPC M Variante, mit der wir uns dann in der nächsten Folge beschäftigen. Bleiben Sie neugierig.
Lokalisierung Insights: EPC oder EPC M? Nicht nur eine Frage des Geschmacks – Teil 5
Derzeit wird viel über Lokalisierung gesprochen. Dieser Ansatz ist vielversprechend, will aber gut bedacht sein. In Teil 5 unserer Serie geht es um ganz praktische Herausforderungen.
Bisher haben wir uns hauptsächlich mit grundsätzlichen sowie administrativen Fragen beschäftigt, die für das Gelingen Ihres Projektes sehr wichtig sind. Nun stehen alle Ampeln auf Grün, die Standortwahl ist abgeschlossen, auch die Finanzierung steht. Also wenden wir uns den mehr praktischen Herausforderungen zu, damit Sie loslegen können.
Zunächst ist die Frage zu klären, welche Art der praktischen Umsetzung des Lokalisierungsprojektes für Sie die geeignetste Form ist. Sie müssen sich also fragen, ob Sie das Projekt ausschließlich mit eigenen Leuten angehen wollen, oder ob Sie auf einen General Unternehmer setzen? Beide Formen oder auch Mischungen davon haben ihre Vor- und Nachteile, die sich am Ende bei den Kosten auswirken.
Für die Beauftragung eines Generalunternehmers spricht vor allem, dass dieser die volle Verantwortung hinsichtlich der terminlichen, qualitäts- und budgetmäßigen Ausführung der Anlagenerrichtung übernimmt, Ihnen als Auftraggeber für die Nichterfüllung haftet und dafür Garantien abgibt. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so können Sie die Garantie in Anspruch nehmen und erhalten so zumindest eine Teilentschädigung für den Ihnen entstandenen Schaden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie dem Generalunternehmer ein fest definiertes Technologiepaket übergeben, um das dieser dann die gesamte Anlage plant, das Projektmanagement übernimmt, alle Ausrüstungen, Komponenten und Dienstleistungen einkauft, den gesamtem Bau und die Montage bis hin zur Inbetriebnahme durchführt. Dem Generalunternehmer müssen Sie als Auftraggeber selbstverständlich die volle Kontrolle über das Projekt übergeben – das heißt auch, er darf Subauftragnehmer kündigen und durch andere ersetzen. Er muss dann sehen, wie er den Verzug gegebenenfalls wieder aufholt.
Diese Vertragsform wird EPC – LSTK (Engineering Procurement Construction – Lump Sum Turn Key) genannt, im Deutschen als „schlüsselfertig“ bekannt. Sie findet meist bei großen Projekten wie z. B. Anlagen der Chemie-, Petrochemie-, Öl- und Gas- oder auch Kraftwerksindustrie Anwendung. Im Idealfall kann sich der Auftraggeber nach der Inkraftsetzung des Anlagenbauvertrages zurücklehnen und abwarten, bis der Generalunternehmer ihm nach Ablauf der vereinbarten Projektlaufzeit den Schlüssel übergibt und Sie mit Ihrer Produktion beginnen können.
Auf den ersten Blick erscheint der Preis für diese Vertragsform meist recht hoch zu sein gegenüber der EPC M Variante, mit der wir uns dann in der nächsten Folge beschäftigen. Bleiben Sie neugierig.