Die ursprünglich bis zum 15. Juni befristete Ausnahmeregelung für den Aufenthalt von Ausländern wurde bis zum Herbst verlängert.
Präsident Wladimir Putin hat ein Dekret unterzeichnet, das die Möglichkeit des Aufenthalts von Ausländern und Staatenlosen in Russland bis zum 15. September verlängert. Eine am 18. April im Zuge der Corona-Pandemie eingeräumte Ausnahmeregelung war ursprünglich nur bis zum 15. Juni befristet. In diesem Zeitraum mussten ausländische Staatsbürger die entsprechenden Dokumente nicht verlängern.
Ebenfalls bis Mitte September haben Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Einstellung und zum Einsatz ausländischer Arbeitnehmer erhalten haben, das Recht, die Ausweitung der Genehmigung auf ihre Angestellten zu beantragen. „Eine solche Genehmigung wird ohne Berücksichtigung der Anforderungen für den angegebenen Zweck des Besuchs eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen für einen Zeitraum bis einschließlich 15. September 2020 verlängert“, heißt es in dem Erlass.
Darüber hinaus wird bis zum 15. September der Auslandsaufenthalt von Personen ausgesetzt, die über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Russland, eine Aufenthaltserlaubnis in Russland oder eine Bescheinigung über das staatliche Programm zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in Russland verfügen.
Neues aus dem Kreml: Aufenthaltserlaubnis – Fristen verlängert
Die ursprünglich bis zum 15. Juni befristete Ausnahmeregelung für den Aufenthalt von Ausländern wurde bis zum Herbst verlängert.
Präsident Wladimir Putin hat ein Dekret unterzeichnet, das die Möglichkeit des Aufenthalts von Ausländern und Staatenlosen in Russland bis zum 15. September verlängert. Eine am 18. April im Zuge der Corona-Pandemie eingeräumte Ausnahmeregelung war ursprünglich nur bis zum 15. Juni befristet. In diesem Zeitraum mussten ausländische Staatsbürger die entsprechenden Dokumente nicht verlängern.
Ebenfalls bis Mitte September haben Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Einstellung und zum Einsatz ausländischer Arbeitnehmer erhalten haben, das Recht, die Ausweitung der Genehmigung auf ihre Angestellten zu beantragen. „Eine solche Genehmigung wird ohne Berücksichtigung der Anforderungen für den angegebenen Zweck des Besuchs eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen für einen Zeitraum bis einschließlich 15. September 2020 verlängert“, heißt es in dem Erlass.
Darüber hinaus wird bis zum 15. September der Auslandsaufenthalt von Personen ausgesetzt, die über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Russland, eine Aufenthaltserlaubnis in Russland oder eine Bescheinigung über das staatliche Programm zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in Russland verfügen.