Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen vor Vereinfachung
Neuer Gesetzentwurf zur Änderung der staatlichen Aufsicht
und Kontrolle sowie Lizenzierungsverfahren vorgestellt.
Am 11. September 2020 hat das russische
Wirtschaftsministerium einen neuen Gesetzesentwurf vorgestellt, der viele
Regelungen im Bereich der staatlichen Aufsicht und Kontrolle der
Geschäftstätigkeit sowie des Lizenzierungsverfahrens enthält.
Mit dem Gesetzesentwurf will die russische
Regierung die Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen in verschiedenen
Geschäftsbereichen vereinheitlichen und vereinfachen. Zu diesem Zweck sollen u.
a. das Städtebaugesetzbuch, das Verbraucherschutzgesetz, das
Alkoholregulierungsgesetz und das Arzneimittelvertriebsgesetz geändert werden.
Auch im Bereich der Lizenzierung sollen
bestimmte Regelungen vorgenommen werden. Sofern im Rahmen des
Lizenzierungsverfahrens festgestellt wird, dass der Antragsteller nicht bei
allen beantragten lizenzierungspflichtigen Tätigkeiten die Anforderungen
erfüllt, kann eine Lizenz auch nur für diejenigen Tätigkeiten ausgestellt
werden, für welche die Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem soll eine
Lizenzkontrolle alle drei Jahre nach der Lizenzausstellung durchgeführt werden.
Beim Fehlen oder Nichtbestehen dieser Kontrolle wird die Lizenz für einen
Zeitraum von drei bis fünf Monaten entzogen und kann bei Nichteinreichung der
notwendigen Genehmigungen auch vollständig entzogen werden.
Vereinfachung bei Unternehmensgründungen angestrebt
Regierung will Änderung des Registrierungsverfahrens für juristische
Personen und individuelle Unternehmer einführen.
Am 15. September 2020 hat die russische
Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Registrierungsverfahrens für
juristische Personen und individuelle Unternehmer in die Staatsduma, das
russische Parlament, eingebracht.
Dem Entwurf nach werden alle Notare verpflichtet,
die Registrierungsunterlagen für die Gründung einer neuen juristischen Person
oder die Anmeldung eines neuen Unternehmers in folgenden Fällen an die
Steuerbehörde zu schicken:
sofern der Notar die Echtheit der
Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag auf staatliche Registrierung
beglaubigt hat oder
auf Antrag des Antragstellers.
Aktuell können diese Unterlagen entweder vom
Notar oder vom Antragsteller (bzw. seinem Vertreter) selbst per Post oder
persönlich eingereicht werden. Nach der Gesetzesänderung wird die Gründung
einer neuen juristischen Person oder die Anmeldung eines neuen Unternehmers
dadurch vereinfacht und beschleunigt, dass der Notar, der sowieso die
Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag beglaubigen muss, die erforderlichen
Unterlagen gleich an die Steuerbehörde in elektronischer Form schickt.
Pharma: Neue Regelungen für die Ausstellung der GMP-Zertifikate
Am 4. September 2020 hat das Ministerium für Industrie und Handel der
Russischen Föderation neue Regelungen für die Ausstellung der GMP-Zertifikate
für Arzneimittelhersteller erlassen.
Diese neuen Regelungen sind am 29. September
2020 in Kraft getreten und regeln den Erhalt von sogenannten Good-Manufacturing-Practices-Zertifikaten
(abgekürzt GMP-Zertifikaten). Darunter versteht man Richtlinien zur
Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung bei der Produktion von
Arzneimitteln und Wirkstoffen, aber auch bei Kosmetika, Lebens- und Futtermitteln.
Diese Zertifikate müssen nun alle
Arzneimittelhersteller in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) vorweisen, um
ihre Konformität mit den GMP-Regelungen des Staatenverbunds sicherzustellen
(Regelungen der Pharmainspektionen, Erlass des Rats der Eurasischen
Wirtschaftsunion vom 3. November 2016, Nr. 83). Durch die neuen „eurasischen
Zertifikate“ werden die bislang geltenden nationalen Zertifikate der fünf
Mitgliedstaaten ersetzt.
Das Zertifikat wird innerhalb von 90 Tagen ab
dem letzten Tag der Pharmainspektion des jeweiligen Pharmaunternehmen
ausgestellt. Die Inspektion wird von zugelassenen Pharmaeinrichtungen
durchgeführt, wobei die Kosten für diese Inspektion vom Arzneimittelhersteller
getragen werden müssen. Für das Zertifikat selbst wird keine Gebühr erhoben.
Nach Ausstellung ist dieses drei Jahre lang gültig.
Höhere Einkommensteuer für „Besserverdiener“ ab 2021
Am 17. September 2020 wurde ein Gesetzesentwurf zur Erhöhung des
Einkommensteuersatzes auf 15 Prozent für ein Jahreseinkommen von mehr als fünf
Millionen Rubel in die Staatsduma eingebracht.
Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen ab 1.
Januar 2021 Einkommen, die über der Schwelle von fünf Millionen Rubel im Jahr
liegen, mit einem Steuersatz von 15 Prozent anstatt der üblichen 13 Prozent
besteuert werden. Der höhere Steuersatz wird allerdings nur auf die Summe
berechnet, um die das Einkommen die Fünf-Millionen-Grenze übersteigt.
Bei russischen Steuerresidenten wird die
neue, progressive Besteuerung auf alle der 13-Prozent-Besteuerung
unterliegenden Steuerarten (z. B. Löhne und Gehälter, Kapitalerträge etc.), mit
Ausnahme der Einkünfte aus Veräußerung und Schenkung von Immobilien,
angewendet. Die Einkünfte aus Veräußerung und Schenkung von Immobilien werden
weiterhin mit 13 Prozent besteuert. Auch der Steuersatz auf Dividenden in Höhe
von 15 Prozent bleibt unverändert.
Bei den Nicht-Steuerresidenten Russlands wird
sich die neue Besteuerung vor allem auf die Löhne von sogenannten hoch qualifizierten
Spezialisten (abgekürzt HQS) auswirken. Der Gesetzesentwurf befindet sich noch
in der ersten Lesung der Staatsduma und kann von der Parlamentariern grundsätzlich noch abgelehnt oder angepasst
werden.
Wiedereinführung von COVID-19-Einschränkungen in Moskau
Moskaus Oberbürgermeister Sergej Sobjanin hat einige Corona-Einschränkungen
wieder eingeführt.
Moskaus Oberbürgermeister Sergej Sobjanin hat
heute eine Empfehlung an die Unternehmen der Stadt ausgesprochen, ihre
Mitarbeiter – sofern möglich – wieder ins Homeoffice zu schicken. Zudem
forderte er die Arbeitgeber zur „strikten Einhaltung“ sanitärer Maßnahmen am
Arbeitsplatz auf. Die Verschärfung der Maßnahmen wird mit einem erneuten
Anstieg der Infektionszahlen begründet und gilt ab dem 28. September. Nach Berichten russischer Medien habe
Sobjanin rund 5.000 Moskauer Unternehmen persönlich angeschrieben – darunter die
Sber-Unternehmen und den Internetkonzern Yandex.
Auch ältere Menschen über 65 sollen das Haus
nach Möglichkeit nicht verlassen. Ausnahmen gelten nur bei wichtigen Gründen
wie Einkaufen, der Wahrnehmung von Arztterminen und Arbeit.
Recht und Steuern
Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen vor Vereinfachung
Neuer Gesetzentwurf zur Änderung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle sowie Lizenzierungsverfahren vorgestellt.
Am 11. September 2020 hat das russische Wirtschaftsministerium einen neuen Gesetzesentwurf vorgestellt, der viele Regelungen im Bereich der staatlichen Aufsicht und Kontrolle der Geschäftstätigkeit sowie des Lizenzierungsverfahrens enthält.
Mit dem Gesetzesentwurf will die russische Regierung die Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen in verschiedenen Geschäftsbereichen vereinheitlichen und vereinfachen. Zu diesem Zweck sollen u. a. das Städtebaugesetzbuch, das Verbraucherschutzgesetz, das Alkoholregulierungsgesetz und das Arzneimittelvertriebsgesetz geändert werden.
Auch im Bereich der Lizenzierung sollen bestimmte Regelungen vorgenommen werden. Sofern im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens festgestellt wird, dass der Antragsteller nicht bei allen beantragten lizenzierungspflichtigen Tätigkeiten die Anforderungen erfüllt, kann eine Lizenz auch nur für diejenigen Tätigkeiten ausgestellt werden, für welche die Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem soll eine Lizenzkontrolle alle drei Jahre nach der Lizenzausstellung durchgeführt werden. Beim Fehlen oder Nichtbestehen dieser Kontrolle wird die Lizenz für einen Zeitraum von drei bis fünf Monaten entzogen und kann bei Nichteinreichung der notwendigen Genehmigungen auch vollständig entzogen werden.
Vereinfachung bei Unternehmensgründungen angestrebt
Regierung will Änderung des Registrierungsverfahrens für juristische Personen und individuelle Unternehmer einführen.
Am 15. September 2020 hat die russische Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Registrierungsverfahrens für juristische Personen und individuelle Unternehmer in die Staatsduma, das russische Parlament, eingebracht.
Dem Entwurf nach werden alle Notare verpflichtet, die Registrierungsunterlagen für die Gründung einer neuen juristischen Person oder die Anmeldung eines neuen Unternehmers in folgenden Fällen an die Steuerbehörde zu schicken:
Aktuell können diese Unterlagen entweder vom Notar oder vom Antragsteller (bzw. seinem Vertreter) selbst per Post oder persönlich eingereicht werden. Nach der Gesetzesänderung wird die Gründung einer neuen juristischen Person oder die Anmeldung eines neuen Unternehmers dadurch vereinfacht und beschleunigt, dass der Notar, der sowieso die Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag beglaubigen muss, die erforderlichen Unterlagen gleich an die Steuerbehörde in elektronischer Form schickt.
Pharma: Neue Regelungen für die Ausstellung der GMP-Zertifikate
Am 4. September 2020 hat das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation neue Regelungen für die Ausstellung der GMP-Zertifikate für Arzneimittelhersteller erlassen.
Diese neuen Regelungen sind am 29. September 2020 in Kraft getreten und regeln den Erhalt von sogenannten Good-Manufacturing-Practices-Zertifikaten (abgekürzt GMP-Zertifikaten). Darunter versteht man Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung bei der Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen, aber auch bei Kosmetika, Lebens- und Futtermitteln.
Diese Zertifikate müssen nun alle Arzneimittelhersteller in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) vorweisen, um ihre Konformität mit den GMP-Regelungen des Staatenverbunds sicherzustellen (Regelungen der Pharmainspektionen, Erlass des Rats der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 3. November 2016, Nr. 83). Durch die neuen „eurasischen Zertifikate“ werden die bislang geltenden nationalen Zertifikate der fünf Mitgliedstaaten ersetzt.
Das Zertifikat wird innerhalb von 90 Tagen ab dem letzten Tag der Pharmainspektion des jeweiligen Pharmaunternehmen ausgestellt. Die Inspektion wird von zugelassenen Pharmaeinrichtungen durchgeführt, wobei die Kosten für diese Inspektion vom Arzneimittelhersteller getragen werden müssen. Für das Zertifikat selbst wird keine Gebühr erhoben. Nach Ausstellung ist dieses drei Jahre lang gültig.
Höhere Einkommensteuer für „Besserverdiener“ ab 2021
Am 17. September 2020 wurde ein Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Einkommensteuersatzes auf 15 Prozent für ein Jahreseinkommen von mehr als fünf Millionen Rubel in die Staatsduma eingebracht.
Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen ab 1. Januar 2021 Einkommen, die über der Schwelle von fünf Millionen Rubel im Jahr liegen, mit einem Steuersatz von 15 Prozent anstatt der üblichen 13 Prozent besteuert werden. Der höhere Steuersatz wird allerdings nur auf die Summe berechnet, um die das Einkommen die Fünf-Millionen-Grenze übersteigt.
Bei russischen Steuerresidenten wird die neue, progressive Besteuerung auf alle der 13-Prozent-Besteuerung unterliegenden Steuerarten (z. B. Löhne und Gehälter, Kapitalerträge etc.), mit Ausnahme der Einkünfte aus Veräußerung und Schenkung von Immobilien, angewendet. Die Einkünfte aus Veräußerung und Schenkung von Immobilien werden weiterhin mit 13 Prozent besteuert. Auch der Steuersatz auf Dividenden in Höhe von 15 Prozent bleibt unverändert.
Bei den Nicht-Steuerresidenten Russlands wird sich die neue Besteuerung vor allem auf die Löhne von sogenannten hoch qualifizierten Spezialisten (abgekürzt HQS) auswirken. Der Gesetzesentwurf befindet sich noch in der ersten Lesung der Staatsduma und kann von der Parlamentariern grundsätzlich noch abgelehnt oder angepasst werden.
Wiedereinführung von COVID-19-Einschränkungen in Moskau
Moskaus Oberbürgermeister Sergej Sobjanin hat einige Corona-Einschränkungen wieder eingeführt.
Moskaus Oberbürgermeister Sergej Sobjanin hat heute eine Empfehlung an die Unternehmen der Stadt ausgesprochen, ihre Mitarbeiter – sofern möglich – wieder ins Homeoffice zu schicken. Zudem forderte er die Arbeitgeber zur „strikten Einhaltung“ sanitärer Maßnahmen am Arbeitsplatz auf. Die Verschärfung der Maßnahmen wird mit einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen begründet und gilt ab dem 28. September. Nach Berichten russischer Medien habe Sobjanin rund 5.000 Moskauer Unternehmen persönlich angeschrieben – darunter die Sber-Unternehmen und den Internetkonzern Yandex.
Auch ältere Menschen über 65 sollen das Haus nach Möglichkeit nicht verlassen. Ausnahmen gelten nur bei wichtigen Gründen wie Einkaufen, der Wahrnehmung von Arztterminen und Arbeit.