Neuregelung für Reorganisation juristischer Personen
Das russische Wirtschaftsministerium will mit einem Änderungsentwurf das Gesetz zur Umstrukturierung juristischer Personen vereinfachen.
Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation und spezielle Föderalgesetze über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sehen fünf mögliche Formen der Umstrukturierung juristischer Personen vor: Fusion, Erwerb, Teilung, Abspaltung und Umwandlung. Zudem ist laut Zivilgesetzbuch grundsätzlich auch eine gemischte Umstrukturierung zulässig. In der Praxis treten bei der behördlichen Registrierung von Reorganisationen allerdings immer wieder Schwierigkeiten auf.
Um Unklarheiten vorzubeugen will das russische Wirtschaftsministerium jetzt einen Änderungsentwurf zur Gesetzgebung über juristische Personen in die Duma einbringen, der die Möglichkeit einer Reorganisation mit einer Kombination verschiedener Formen der Umstrukturierung vorsieht. Dem Entwurf zufolge soll die Hauptversammlung eines Unternehmens im Rahmen einer Tagesordnung Entscheidungen über jede Form der Reorganisation treffen. Wenn eine solche Reorganisation die Fusion oder den Erwerb einer durch Reorganisation geschaffenen juristischen Person beinhaltet, wird im Namen dieser juristischen Person eine Fusionsvereinbarung oder eine Erwerbsvereinbarung von einer von der Hauptversammlung bestimmten Person unterzeichnet.
In dem Gesetzentwurf sind einige Besonderheiten für die Teilung oder Abspaltung eines Unternehmens vorgesehen, die gleichzeitig mit einer Fusion oder Erwerb durchgeführt werden. In diesem Fall gilt die Fusion beispielsweise nach dem gleichzeitigen Eintrag in das einheitliche staatliche Register als abgeschlossen, wenn eine juristische Person in Form einer Teilung oder Trennung gegründet und beendet wird.
Bleiberecht für ausländische Investoren
Ausländische Investoren können unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Russland erhalten.
Die russische Regierung hat am 20. November einen Gesetzentwurf vorgestellt, der ausländischen Investoren einen beschleunigten Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Russland ermöglicht. Dazu müssen die Investoren mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Einen Anteil am Stammkapital einer russischen Gesellschaft in Höhe von mindestens 15 Millionen Rubel (rund 165.000 Euro)
Mindestens zehn Millionen Rubel auf einem Geschäftskonto in Russland, wobei sich der ausländische Investor innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis als Einzelunternehmer registrieren und innerhalb eines Jahres mindestens zehn russische Mitarbeiter einstellen muss, sieben davon für die Ausübung der Hauptgeschäftstätigkeit
Den Erwerb einer neuen Immobilie mit mindestens 30 Millionen Rubel Katasterwert drei Jahre vor der Antragstellung auf die Aufenthaltserlaubnis
Aktuell dürfen Ausländer nur dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie mindestens ein Jahr mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Russland gelebt haben.
Beteiligung an mehreren juristischen Personen legal
Das russische Finanzministerium hält die Beteiligung an mehreren juristischen Personen für nicht gesetzeswidrig.
Das russische Finanzministerium hat in seinem Schreiben vom 22.10.2020 Nr. 03-12-13/91957 erneut auf die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl des Vertragspartners und der Überprüfung dieser vor dem Vertragsabschluss aufmerksam gemacht. Zugleich weist die Behörde darauf hin, dass ein spezielles Register von Gesellschaften mit einem Merkmal wie „Massengeschäftsführer“ und „Massengesellschafter“ nicht geführt wird. Die Beteiligung an mehreren juristischen Personen bedeutet per se keinen Verstoß gegen die russische Gesetzgebung. Darüber hinaus informiert das Ministerium darüber, dass bei der Überprüfung eines Vertragspartners besonders folgende Merkmale zu beachten sind:
Wenn kein Nachweis über die Befugnisse des Generaldirektors oder Unternehmensvertreters, kein Nachweis der Personalien durch eine Kopie des Personalausweises oder des gleichartigen Dokuments vorgelegt werden kann;
Wenn die Geschäftsadresse der Vertragspartei, der Produktions- und Verkaufsflächen unbekannt ist;
Wenn keine offensichtliche Bestätigung für die entsprechenden Kapazitäten hinsichtlich der Vertragserfüllung vorliegt;
Wenn es einen begründeten Zweifel an der Erfüllbarkeit der Vertragsbestimmungen unter Berücksichtigung der eingeplanten Lieferzeit oder der Zeit für die Warenproduktion (Ausführung der Arbeiten, Erbringen von Dienstleistungen) gibt.
Recht und Steuern
Neuregelung für Reorganisation juristischer Personen
Das russische Wirtschaftsministerium will mit einem Änderungsentwurf das Gesetz zur Umstrukturierung juristischer Personen vereinfachen.
Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation und spezielle Föderalgesetze über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sehen fünf mögliche Formen der Umstrukturierung juristischer Personen vor: Fusion, Erwerb, Teilung, Abspaltung und Umwandlung. Zudem ist laut Zivilgesetzbuch grundsätzlich auch eine gemischte Umstrukturierung zulässig. In der Praxis treten bei der behördlichen Registrierung von Reorganisationen allerdings immer wieder Schwierigkeiten auf.
Um Unklarheiten vorzubeugen will das russische Wirtschaftsministerium jetzt einen Änderungsentwurf zur Gesetzgebung über juristische Personen in die Duma einbringen, der die Möglichkeit einer Reorganisation mit einer Kombination verschiedener Formen der Umstrukturierung vorsieht. Dem Entwurf zufolge soll die Hauptversammlung eines Unternehmens im Rahmen einer Tagesordnung Entscheidungen über jede Form der Reorganisation treffen. Wenn eine solche Reorganisation die Fusion oder den Erwerb einer durch Reorganisation geschaffenen juristischen Person beinhaltet, wird im Namen dieser juristischen Person eine Fusionsvereinbarung oder eine Erwerbsvereinbarung von einer von der Hauptversammlung bestimmten Person unterzeichnet.
In dem Gesetzentwurf sind einige Besonderheiten für die Teilung oder Abspaltung eines Unternehmens vorgesehen, die gleichzeitig mit einer Fusion oder Erwerb durchgeführt werden. In diesem Fall gilt die Fusion beispielsweise nach dem gleichzeitigen Eintrag in das einheitliche staatliche Register als abgeschlossen, wenn eine juristische Person in Form einer Teilung oder Trennung gegründet und beendet wird.
Bleiberecht für ausländische Investoren
Ausländische Investoren können unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Russland erhalten.
Die russische Regierung hat am 20. November einen Gesetzentwurf vorgestellt, der ausländischen Investoren einen beschleunigten Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Russland ermöglicht. Dazu müssen die Investoren mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Aktuell dürfen Ausländer nur dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie mindestens ein Jahr mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Russland gelebt haben.
Beteiligung an mehreren juristischen Personen legal
Das russische Finanzministerium hält die Beteiligung an mehreren juristischen Personen für nicht gesetzeswidrig.
Das russische Finanzministerium hat in seinem Schreiben vom 22.10.2020 Nr. 03-12-13/91957 erneut auf die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl des Vertragspartners und der Überprüfung dieser vor dem Vertragsabschluss aufmerksam gemacht. Zugleich weist die Behörde darauf hin, dass ein spezielles Register von Gesellschaften mit einem Merkmal wie „Massengeschäftsführer“ und „Massengesellschafter“ nicht geführt wird. Die Beteiligung an mehreren juristischen Personen bedeutet per se keinen Verstoß gegen die russische Gesetzgebung. Darüber hinaus informiert das Ministerium darüber, dass bei der Überprüfung eines Vertragspartners besonders folgende Merkmale zu beachten sind:
Wenn es einen begründeten Zweifel an der Erfüllbarkeit der Vertragsbestimmungen unter Berücksichtigung der eingeplanten Lieferzeit oder der Zeit für die Warenproduktion (Ausführung der Arbeiten, Erbringen von Dienstleistungen) gibt.