Am 4. März 2021 verabschiedete das Plenum des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation die Bestimmung Nr. 2 „Über einige Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Kartellrechts durch die Gerichte ergeben.“
In der Bestimmung wird das Verfahren zur Anwendung der Vorschriften des Antimonopolgesetzes analysiert. Insbesondere wurden folgende Fragen aufgeworfen:
Ausweitung des Kartellrechts auf nichtkommerzielle Organisationen;
Grundsätze der Bildung einer Personengruppe, Identifizierung von Mitgliedern einer Personengruppe, die gegen Antimonopolverbote schuldhaft handeln;
Kriterien der Marktmacht;
Feststellung der Tatsache des Missbrauchs einer Marktmacht sowie andere Aspekte des Missbrauchs der Marktmacht;
Antimonopolanforderungen für die Versteigerung;
Verfahren zur Erhebung von Verlusten im Zusammenhang mit Kartellverstößen.
Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass bei der Entscheidung, ob eine Person Mitglied einer Gruppe ist, nicht nur formale Merkmale, sondern auch der Freiheitsgrad bei der Wahl des Verhaltens berücksichtigt werden müssen. Wenn ein Unternehmen sein eigenes Verhalten frei bestimmen kann, unterliegt es möglicherweise nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Gruppe in Kartellstreitigkeiten.
In Bezug auf die Kriterien einer Marktmacht ist die Position des Plenums in Bezug auf die Verletzung der Interessen eines unbestimmten Verbraucherkreises zu erwähnen. Es ist nicht erforderlich, die genaue Anzahl der Verbraucher gleichzeitig festzulegen. Es muss geprüft werden, ob die Rechte der Verbraucher (eine Gruppe von Verbrauchern) als Marktteilnehmer im Allgemeinen verletzt werden können.
In der Bestimmung wird auch das Verfahren für Streitigkeiten mit den Antimonopolbehörden ausführlich erörtert. Es werden Beispiele für erhebliche Verfahrensverstöße angeführt, die zur Aufhebung der Anordnung der russischen Wettbewerbsbehörde führen können. Beispielsweise die Entscheidung über den Verstoß, die ohne vorher abgegebene Stellungnahme zu den Umständen des Einzelfalls getroffen wurde, der Ablauf der Verjährungsfrist oder das systematische Versäumnis, Zeitpunkt und Ort der Prüfung des Falls mitzuteilen.
Im Zusammenhang mit der Annahme dieser Bestimmung wurden einige frühere Bestimmungen des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation außer Kraft gesetzt. Darunter sind die Bestimmungen des Obersten Wirtschaftsgerichtes vom 30. Juni 2008 Nr. 30 „Zu einigen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Antimonopolgesetzgebung von Gerichten“ und vom 17. Februar 2011 Nr. 11 „Zu einigen Fragen der Anwendung des besonderen Teils des Kodex für Verwaltungsverstöße der Russischen Föderation“.
eCommerce: Neuer Gesetzesentwurf zur Behandlung von Verbraucherklagen
Die russische Regierung diskutiert derzeit einen Gesetzesentwurf zum Verbraucherschutz beim Einkauf in Internet-Shops.
Die Regierung denkt darüber nach, einen neuen Online-Dienst für Verbraucher im Regierungsdienstleistungsportal „Gosuslugi“ zu integrieren. Dieser Dienst soll den Verbrauchern ermöglichen, elektronische Klagen gegen Internet-Shops z. B. in Bezug auf Qualität oder Umtausch der online gekauften Waren einzureichen sowie eine vorgerichtliche Auseinandersetzung mit dem Internet-Shop online zu führen. Der genauere Wortlaut des Gesetzesentwurfs ist noch nicht veröffentlicht worden. Allerdings gehen Experten davon aus, dass das neue Gesetz den Online-Handel stark beeinflussen könnte.
Richtlinie zur Anwendung der Vorschriften bei Steuerhinterziehung
Der Föderale Steuerdienst Russlands hat basierend auf den Ergebnissen der Überwachung der Rechtsanwendungspraxis bezüglich der Unterbindung des Missbrauchs durch Steuerzahler eine neue Richtlinie ausgearbeitet.
Das Schreiben des Föderalen Steuerdienstes erläutert insbesondere folgende Fragen:
Wie korreliert Art. 54.1 des Steuergesetzbuches mit anderen Vorschriften der Steuergesetzgebung;
wie erkennt man den Vorsatz bei formellem Dokumentenfluss unter Beteiligung „technischer“ Unternehmen;
wie ist die Auswahl eines Vertragspartners zu bewerten;
was bedeutet die Erfüllung der Verpflichtung durch eine ordnungsgemäße Person.
In der Richtlinie werden auch Empfehlungen zur Bewertung von Geschäftsmodellen für die Geschäftstätigkeit innerhalb einer Unternehmensgruppe gegeben, welche zur Steuerhinterziehung genutzt werden könnten, wie etwa die Anwendung der speziellen Steuersysteme (bzw. vereinfachtes Steuersystem, Steuersystem in Form einer Einheitssteuer auf anrechenbares Einkommen bei Ausübung bestimmter Tätigkeitsarten).
Die Richtlinie richtet sich an die lokalen Steuerbehörden als Hilfsmittel zur unmittelbaren Anwendung bei ihrer täglichen Arbeit mit den Steuerzahlern.
Russische Software auf Smartphones wird Pflicht
Das russische Ministerium für Digitale Entwicklung, Telekommunikation und Massenkommunikation hat weitere Punkte im Zusammenhang mit der Vorinstallation von russischer Software auf Smartphones, Fernsehern und weiteren Geräten konkretisiert.
Die gesetzliche Pflicht zur Installierung der russischen Software wird ab 1. April 2021 in Kraft treten. Jetzt wurde zusätzlich geklärt, dass die russischen Apps neben den ähnlichen vorinstallierten ausländischen Apps auf dem Bildschirm platziert werden müssen – zum Beispiel die Yandex-App gleich neben der Google-App. Außerdem soll der Start einer russischen App genauso leicht vonstatten gehen wie bei ausländischen Apps.
In diesem Zusammenhang wurde der Gesetzesentwurf über Bußgelder für den Verkauf der Elektronik ohne russische Software bereits in der dritten (finalen) Lesung von der Duma verabschiedet.
Recht und Steuern
Wichtige Klärung zur Anwendung des Kartellrechts
Am 4. März 2021 verabschiedete das Plenum des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation die Bestimmung Nr. 2 „Über einige Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Kartellrechts durch die Gerichte ergeben.“
In der Bestimmung wird das Verfahren zur Anwendung der Vorschriften des Antimonopolgesetzes analysiert. Insbesondere wurden folgende Fragen aufgeworfen:
Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass bei der Entscheidung, ob eine Person Mitglied einer Gruppe ist, nicht nur formale Merkmale, sondern auch der Freiheitsgrad bei der Wahl des Verhaltens berücksichtigt werden müssen. Wenn ein Unternehmen sein eigenes Verhalten frei bestimmen kann, unterliegt es möglicherweise nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Gruppe in Kartellstreitigkeiten.
In Bezug auf die Kriterien einer Marktmacht ist die Position des Plenums in Bezug auf die Verletzung der Interessen eines unbestimmten Verbraucherkreises zu erwähnen. Es ist nicht erforderlich, die genaue Anzahl der Verbraucher gleichzeitig festzulegen. Es muss geprüft werden, ob die Rechte der Verbraucher (eine Gruppe von Verbrauchern) als Marktteilnehmer im Allgemeinen verletzt werden können.
In der Bestimmung wird auch das Verfahren für Streitigkeiten mit den Antimonopolbehörden ausführlich erörtert. Es werden Beispiele für erhebliche Verfahrensverstöße angeführt, die zur Aufhebung der Anordnung der russischen Wettbewerbsbehörde führen können. Beispielsweise die Entscheidung über den Verstoß, die ohne vorher abgegebene Stellungnahme zu den Umständen des Einzelfalls getroffen wurde, der Ablauf der Verjährungsfrist oder das systematische Versäumnis, Zeitpunkt und Ort der Prüfung des Falls mitzuteilen.
Im Zusammenhang mit der Annahme dieser Bestimmung wurden einige frühere Bestimmungen des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation außer Kraft gesetzt. Darunter sind die Bestimmungen des Obersten Wirtschaftsgerichtes vom 30. Juni 2008 Nr. 30 „Zu einigen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Antimonopolgesetzgebung von Gerichten“ und vom 17. Februar 2011 Nr. 11 „Zu einigen Fragen der Anwendung des besonderen Teils des Kodex für Verwaltungsverstöße der Russischen Föderation“.
eCommerce: Neuer Gesetzesentwurf zur Behandlung von Verbraucherklagen
Die russische Regierung diskutiert derzeit einen Gesetzesentwurf zum Verbraucherschutz beim Einkauf in Internet-Shops.
Die Regierung denkt darüber nach, einen neuen Online-Dienst für Verbraucher im Regierungsdienstleistungsportal „Gosuslugi“ zu integrieren. Dieser Dienst soll den Verbrauchern ermöglichen, elektronische Klagen gegen Internet-Shops z. B. in Bezug auf Qualität oder Umtausch der online gekauften Waren einzureichen sowie eine vorgerichtliche Auseinandersetzung mit dem Internet-Shop online zu führen. Der genauere Wortlaut des Gesetzesentwurfs ist noch nicht veröffentlicht worden. Allerdings gehen Experten davon aus, dass das neue Gesetz den Online-Handel stark beeinflussen könnte.
Richtlinie zur Anwendung der Vorschriften bei Steuerhinterziehung
Der Föderale Steuerdienst Russlands hat basierend auf den Ergebnissen der Überwachung der Rechtsanwendungspraxis bezüglich der Unterbindung des Missbrauchs durch Steuerzahler eine neue Richtlinie ausgearbeitet.
Das Schreiben des Föderalen Steuerdienstes erläutert insbesondere folgende Fragen:
In der Richtlinie werden auch Empfehlungen zur Bewertung von Geschäftsmodellen für die Geschäftstätigkeit innerhalb einer Unternehmensgruppe gegeben, welche zur Steuerhinterziehung genutzt werden könnten, wie etwa die Anwendung der speziellen Steuersysteme (bzw. vereinfachtes Steuersystem, Steuersystem in Form einer Einheitssteuer auf anrechenbares Einkommen bei Ausübung bestimmter Tätigkeitsarten).
Die Richtlinie richtet sich an die lokalen Steuerbehörden als Hilfsmittel zur unmittelbaren Anwendung bei ihrer täglichen Arbeit mit den Steuerzahlern.
Russische Software auf Smartphones wird Pflicht
Das russische Ministerium für Digitale Entwicklung, Telekommunikation und Massenkommunikation hat weitere Punkte im Zusammenhang mit der Vorinstallation von russischer Software auf Smartphones, Fernsehern und weiteren Geräten konkretisiert.
Die gesetzliche Pflicht zur Installierung der russischen Software wird ab 1. April 2021 in Kraft treten. Jetzt wurde zusätzlich geklärt, dass die russischen Apps neben den ähnlichen vorinstallierten ausländischen Apps auf dem Bildschirm platziert werden müssen – zum Beispiel die Yandex-App gleich neben der Google-App. Außerdem soll der Start einer russischen App genauso leicht vonstatten gehen wie bei ausländischen Apps.
In diesem Zusammenhang wurde der Gesetzesentwurf über Bußgelder für den Verkauf der Elektronik ohne russische Software bereits in der dritten (finalen) Lesung von der Duma verabschiedet.