Russland hat nicht nur im Schiffbau ehrgeizige Pläne, um die zivile Flotte mit der erforderlichen Technik zu versorgen. Ergänzend kommen noch die Pläne zur Erweiterung und dem Neubau von Hafenanlagen hinzu.
Allein das Erschließungsprogramm für die arktische Region Russlands und der Ausbau des Nördlichen Seeweges sieht den Neubau etlicher Häfen vor. Auch bereits bestehende Hafenanlagen und Wasserwege müssen gewartet, von Sedimenten freigehalten oder bei Bedarf auch vertieft werden.
Die erforderliche Technik an selbstfahrenden Baggerschiffen – Saugbagger oder Dredger genannt – und weitere schwimmende Wasserbautechnik sind in Russland noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die derzeit existierende technische Flotte ist zum Teil überaltert und stammt größtenteils noch aus Sowjetzeiten. Der Bestand an etwas moderneren Schiffen reicht zahlenmäßig für die vielen Arbeiten nicht aus oder ist technisch nicht ausreichend geeignet für die neuen Projekte.
Auch wenn bereits erste Einheiten aus lokaler Produktion in Betrieb gegangen sind, fehlt immer noch eine signifikante Anzahl von Saugbaggern für die anstehenden Arbeiten. Das Gleiche gilt auch für andere schwimmende Wasserbautechnik. Für ausländische Firmen, insbesondere deutsche und europäische Unternehmen mit eigener Technik, ergeben sich somit lukrative Auftragsmöglichkeiten direkt vor der Haustür. Die russischen Behörden planen deshalb bis 2035 eine lokale Fertigung von 32 modernen Saug- und Schwimmbaggern.
Die russische Regierung hat im April 2020 das Finanzierungsschema für den Ausbau des Nördlichen Seeweges geändert und die Investitionen für dieses Megaprojekt in verschiedenen Abschnitten erhöht. Die staatliche Auftragsvergabe für Infrastrukturarbeiten wie Ausbaggern und Vertiefen der Schifffahrtswege und Hafenanlagen erfolgt in der Regel an lokale russische Unternehmen. Deren Bedarf an Technik kann unter anderem durch europäische Unternehmen gedeckt werden. Allerdings ist dann bei der Bereitstellung von schwimmender Technik auf Mietbasis ein wesentlicher Schritt zu vollziehen – das zeitlich befristete Umflaggen der beigestellten Schiffseinheiten.
Ist der Mietvertrag oder der Leistungsvertrag zwischen dem europäischen Schiffseigner der Baggertechnik und dem ausführenden russischen Unternehmen für die Arbeiten vor Ort ausgehandelt, kann der Prozess des Umflaggens begonnen werden. Ohne diese Umflaggung gibt es keine Arbeitserlaubnis für das Schiff oder den Schiffsverband inklusive der zugehörigen Besatzung in russischen Gewässern.
Auf Basis des staatlichen Auftrages zur Ausführung der Bagger- und Wasserbauarbeiten wird ein sogenannter Regierungserlass durch den Mieter der Technik beantragt, damit die angemietete ausländische Technik in Russland zum Einsatz kommen kann. Der Antrag für den Regierungserlass muss allerdings mit dem Verkehrsministerium (MinTrans), dem Ministerium für Landwirtschaft, dem Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen, dem Föderalen Dienst für Wasserwege und Schiffsverkehr (RosMorRechFlot), dem Föderalen Dienst für Verbraucherschutz (Rospotrebnadzor) und dem Föderalen Dienst für Sicherheit (FSB) abgestimmt werden – kein einfaches Unterfangen. Um den Erlass zu bekommen, muss außerdem der Nachweis erbracht werden, dass es im Land keine Technik gibt, mit der die vertraglichen Arbeiten ausgeführt werden können. Auch sind für alle Besatzungsmitglieder und Arbeitskräfte auf der zum Einsatz kommenden Technik rechtzeitig Arbeitsvisa zu beantragen.
Das Umflaggen der vermieteten Baggerschiffe, Schuten und sonstiger schwimmender Technik erfolgt konkret für den Leistungszeitraum, wie er im Mietvertrag fixiert wurde. Die Bereitstellung der Schiffe in russischen Gewässern auf Basis des geschlossenen Vertrages wird dann vom Zoll wie eine temporäre Einfuhr behandelt und damit sind Zollgebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den technischen Parametern des Schiffes bzw. der schwimmenden Technik und deren Einsatzzeitraum.
Nach Beendigung aller Arbeiten ist Folgendes unbedingt zu berücksichtigen: Ohne Zustimmung des Auftraggebers/Leistungsempfängers gibt es keine Möglichkeit zur Rückübertragung und Wiederausfuhr der Technik. Üblicherweise wird die Freigabe nur dann zurückgehalten, wenn die Leistung nicht vollumfänglich erbracht wurde oder Qualitätsmängel nachgewiesen wurden und der Auftraggeber Nachbesserung einfordert und damit der Leistungszeitraum verlängert wird.
Fazit: Aufgrund des aktuell noch sehr geringen Bestands an moderner russischer Schwimmbaggertechnik und weiterer schwimmender Wasserbautechnik können europäische Firmen, inklusive ihrer russischen Töchter, dieses Marktsegment bei konkreten Projekten wie dem Nördlichen Seeweg besetzen und attraktive Aufträge akquirieren. Das gleiche gilt für Instandhaltungbaggerungen der Wasserstraßen und Hafenanlagen u. a. in der Nordwestregion Russlands.
Lokalisierung Insights: Flaggenwechsel – Europäische Technik saugt russische Hafenanlagen frei
Russland hat nicht nur im Schiffbau ehrgeizige Pläne, um die zivile Flotte mit der erforderlichen Technik zu versorgen. Ergänzend kommen noch die Pläne zur Erweiterung und dem Neubau von Hafenanlagen hinzu.
Allein das Erschließungsprogramm für die arktische Region Russlands und der Ausbau des Nördlichen Seeweges sieht den Neubau etlicher Häfen vor. Auch bereits bestehende Hafenanlagen und Wasserwege müssen gewartet, von Sedimenten freigehalten oder bei Bedarf auch vertieft werden.
Die erforderliche Technik an selbstfahrenden Baggerschiffen – Saugbagger oder Dredger genannt – und weitere schwimmende Wasserbautechnik sind in Russland noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die derzeit existierende technische Flotte ist zum Teil überaltert und stammt größtenteils noch aus Sowjetzeiten. Der Bestand an etwas moderneren Schiffen reicht zahlenmäßig für die vielen Arbeiten nicht aus oder ist technisch nicht ausreichend geeignet für die neuen Projekte.
Auch wenn bereits erste Einheiten aus lokaler Produktion in Betrieb gegangen sind, fehlt immer noch eine signifikante Anzahl von Saugbaggern für die anstehenden Arbeiten. Das Gleiche gilt auch für andere schwimmende Wasserbautechnik. Für ausländische Firmen, insbesondere deutsche und europäische Unternehmen mit eigener Technik, ergeben sich somit lukrative Auftragsmöglichkeiten direkt vor der Haustür. Die russischen Behörden planen deshalb bis 2035 eine lokale Fertigung von 32 modernen Saug- und Schwimmbaggern.
Die russische Regierung hat im April 2020 das Finanzierungsschema für den Ausbau des Nördlichen Seeweges geändert und die Investitionen für dieses Megaprojekt in verschiedenen Abschnitten erhöht. Die staatliche Auftragsvergabe für Infrastrukturarbeiten wie Ausbaggern und Vertiefen der Schifffahrtswege und Hafenanlagen erfolgt in der Regel an lokale russische Unternehmen. Deren Bedarf an Technik kann unter anderem durch europäische Unternehmen gedeckt werden. Allerdings ist dann bei der Bereitstellung von schwimmender Technik auf Mietbasis ein wesentlicher Schritt zu vollziehen – das zeitlich befristete Umflaggen der beigestellten Schiffseinheiten.
Ist der Mietvertrag oder der Leistungsvertrag zwischen dem europäischen Schiffseigner der Baggertechnik und dem ausführenden russischen Unternehmen für die Arbeiten vor Ort ausgehandelt, kann der Prozess des Umflaggens begonnen werden. Ohne diese Umflaggung gibt es keine Arbeitserlaubnis für das Schiff oder den Schiffsverband inklusive der zugehörigen Besatzung in russischen Gewässern.
Auf Basis des staatlichen Auftrages zur Ausführung der Bagger- und Wasserbauarbeiten wird ein sogenannter Regierungserlass durch den Mieter der Technik beantragt, damit die angemietete ausländische Technik in Russland zum Einsatz kommen kann. Der Antrag für den Regierungserlass muss allerdings mit dem Verkehrsministerium (MinTrans), dem Ministerium für Landwirtschaft, dem Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen, dem Föderalen Dienst für Wasserwege und Schiffsverkehr (RosMorRechFlot), dem Föderalen Dienst für Verbraucherschutz (Rospotrebnadzor) und dem Föderalen Dienst für Sicherheit (FSB) abgestimmt werden – kein einfaches Unterfangen. Um den Erlass zu bekommen, muss außerdem der Nachweis erbracht werden, dass es im Land keine Technik gibt, mit der die vertraglichen Arbeiten ausgeführt werden können. Auch sind für alle Besatzungsmitglieder und Arbeitskräfte auf der zum Einsatz kommenden Technik rechtzeitig Arbeitsvisa zu beantragen.
Das Umflaggen der vermieteten Baggerschiffe, Schuten und sonstiger schwimmender Technik erfolgt konkret für den Leistungszeitraum, wie er im Mietvertrag fixiert wurde. Die Bereitstellung der Schiffe in russischen Gewässern auf Basis des geschlossenen Vertrages wird dann vom Zoll wie eine temporäre Einfuhr behandelt und damit sind Zollgebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den technischen Parametern des Schiffes bzw. der schwimmenden Technik und deren Einsatzzeitraum.
Nach Beendigung aller Arbeiten ist Folgendes unbedingt zu berücksichtigen: Ohne Zustimmung des Auftraggebers/Leistungsempfängers gibt es keine Möglichkeit zur Rückübertragung und Wiederausfuhr der Technik. Üblicherweise wird die Freigabe nur dann zurückgehalten, wenn die Leistung nicht vollumfänglich erbracht wurde oder Qualitätsmängel nachgewiesen wurden und der Auftraggeber Nachbesserung einfordert und damit der Leistungszeitraum verlängert wird.
Fazit: Aufgrund des aktuell noch sehr geringen Bestands an moderner russischer Schwimmbaggertechnik und weiterer schwimmender Wasserbautechnik können europäische Firmen, inklusive ihrer russischen Töchter, dieses Marktsegment bei konkreten Projekten wie dem Nördlichen Seeweg besetzen und attraktive Aufträge akquirieren. Das gleiche gilt für Instandhaltungbaggerungen der Wasserstraßen und Hafenanlagen u. a. in der Nordwestregion Russlands.
Thoralf Rassmann