In Russland sind Erleichterungen bei der Unternehmensregistrierung in Kraft getreten – allerdings gelten diese nicht für alle.
Laut den neuen Vorschriften für die Unternehmensregistrierung, die am 25. August 2021 in Kraft getreten sind, kann ein russischer Notar – der die Echtheit der Unterschrift des Unternehmensgründers auf dem russischen Antragsformular für die Gründung einer neuen OOO (deutsch: GmbH) beglaubigt – die elektronischen Dokumente selbstständig bei der russischen Steuerbehörde einreichen.
Diese Änderung kann die Gründung einer OOO grundsätzlich kostengünstiger und einfacher machen. Allerdings trifft dies nur auf Gründungen russischer Unternehmen zu. Für ausländische Firmen, die den Antrag von einem nicht-russischen Notar außerhalb Russlands unterzeichnen lassen, wird die elektronische Einreichung technisch nicht funktionieren, da ausländische Notare nicht in das russische System integriert sind.
Aus dem Wortlaut des geänderten Gesetzes geht zudem hervor, dass die persönliche Einreichung von Dokumenten bei der Registrierungsbehörde für einige juristische Personen (z.B. Banken, gemeinnützige Organisationen) weiterhin möglich bleibt.
Einschränkungen bei staatlichen Einkäufen von Elektronik
Die russische Regierung hat beschlossen, den Kauf bestimmter Arten von Importprodukten bei der staatlichen Beschaffung zu verbieten.
Das Verbot gilt u. a. für Laptops, Tablets, Computer, Server und Beleuchtungsprodukte. Außerdem wird mit dem Beschluss die Regelung „Russia first“ eingeführt. Diese besagt, dass bei der staatlichen Vergabe alle ausländischen Waren automatisch abgelehnt werden, wenn es mindestens einen Anbieter gibt, der ähnliche Produkte „Made in Russia“ anbieten kann. Das Gesetz ist laut Experten eine logische Fortsetzung der vom russischen Industrie- und Handelsministerium verfolgten Importsubstitutionspolitik.
Reduzierung von Unternehmensinspektionen
Ein neues Gesetz will die Anzahl der Inspektionen in Unternehmen verringern.
Das Gesetz gilt für die Bereiche Industrie- und Brandschutz, Energie, Bauwesen sowie die sanitäre und epidemische Kontrolle. Die Bereiche Steuern, Währung, Zoll und Antimonopol wurden allerdings ausdrücklich davon ausgeschlossen. Unter anderem wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Möglichkeit der Verständigung mit dem Inspektor mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln
Prüfungen vor Ort finden nur in Ausnahmefällen statt und werden vorher angekündigt
der Dokumentenfluss wird über ein einheitliches Portal geleitet
es gibt die Möglichkeit, Einspruch gegen Entscheidungen einzulegen, die im Anschluss an die Inspektion getroffen wurden
die Beurteilung der Leistungen der Inspektoren werden an anderen Maßstäben gemessen als bisher, dadurch sollten sich die ungerechtfertigten Kontrollen verringern
Durch das Gesetz sollen die Unternehmen mehr Sicherheit im Umgang mit den Behörden bekommen. Weiterhin soll der Druck auf die Unternehmen spürbar verringert werden.
Planmäßige Migrationsprüfungen werden gestrichen
Planmäßige Prüfungen im Bereich der Migration werden weitestgehend eingestellt.
Folglich wird bei der Überwachung im Bereich der Migration kein risikobasierter Ansatz mehr verfolgt. Stattdessen wurde von den Behörden festgelegt, dass die staatliche Kontrolle und Überwachung im Bereich der Migration nur noch in Form von außerplanmäßigen Dokumenten- oder Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt wird.
Zur Erinnerung: Der frühere Erlass Nr. 1668 vom 27. Dezember 2017 legte fest, dass bei der Prüfung von juristischen Personen und Einzelunternehmern im Rahmen der föderalen staatlichen Aufsicht im Bereich der Migration ein risikobasierter Ansatz angewandt wird. Es wurden Kriterien für die Einstufung der Tätigkeiten von juristischen Personen und Einzelunternehmern in die Risikokategorie festgelegt. Die Häufigkeit der geplanten Prüfungen wurde in Abhängigkeit von der Risikokategorie festgelegt. Der Erlass trat am 3. September 2021 in Kraft.
Recht und Steuern
Erleichterung bei der Unternehmensregistrierung
In Russland sind Erleichterungen bei der Unternehmensregistrierung in Kraft getreten – allerdings gelten diese nicht für alle.
Laut den neuen Vorschriften für die Unternehmensregistrierung, die am 25. August 2021 in Kraft getreten sind, kann ein russischer Notar – der die Echtheit der Unterschrift des Unternehmensgründers auf dem russischen Antragsformular für die Gründung einer neuen OOO (deutsch: GmbH) beglaubigt – die elektronischen Dokumente selbstständig bei der russischen Steuerbehörde einreichen.
Diese Änderung kann die Gründung einer OOO grundsätzlich kostengünstiger und einfacher machen. Allerdings trifft dies nur auf Gründungen russischer Unternehmen zu. Für ausländische Firmen, die den Antrag von einem nicht-russischen Notar außerhalb Russlands unterzeichnen lassen, wird die elektronische Einreichung technisch nicht funktionieren, da ausländische Notare nicht in das russische System integriert sind.
Aus dem Wortlaut des geänderten Gesetzes geht zudem hervor, dass die persönliche Einreichung von Dokumenten bei der Registrierungsbehörde für einige juristische Personen (z.B. Banken, gemeinnützige Organisationen) weiterhin möglich bleibt.
Einschränkungen bei staatlichen Einkäufen von Elektronik
Die russische Regierung hat beschlossen, den Kauf bestimmter Arten von Importprodukten bei der staatlichen Beschaffung zu verbieten.
Das Verbot gilt u. a. für Laptops, Tablets, Computer, Server und Beleuchtungsprodukte. Außerdem wird mit dem Beschluss die Regelung „Russia first“ eingeführt. Diese besagt, dass bei der staatlichen Vergabe alle ausländischen Waren automatisch abgelehnt werden, wenn es mindestens einen Anbieter gibt, der ähnliche Produkte „Made in Russia“ anbieten kann. Das Gesetz ist laut Experten eine logische Fortsetzung der vom russischen Industrie- und Handelsministerium verfolgten Importsubstitutionspolitik.
Reduzierung von Unternehmensinspektionen
Ein neues Gesetz will die Anzahl der Inspektionen in Unternehmen verringern.
Das Gesetz gilt für die Bereiche Industrie- und Brandschutz, Energie, Bauwesen sowie die sanitäre und epidemische Kontrolle. Die Bereiche Steuern, Währung, Zoll und Antimonopol wurden allerdings ausdrücklich davon ausgeschlossen. Unter anderem wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Durch das Gesetz sollen die Unternehmen mehr Sicherheit im Umgang mit den Behörden bekommen. Weiterhin soll der Druck auf die Unternehmen spürbar verringert werden.
Planmäßige Migrationsprüfungen werden gestrichen
Planmäßige Prüfungen im Bereich der Migration werden weitestgehend eingestellt.
Folglich wird bei der Überwachung im Bereich der Migration kein risikobasierter Ansatz mehr verfolgt. Stattdessen wurde von den Behörden festgelegt, dass die staatliche Kontrolle und Überwachung im Bereich der Migration nur noch in Form von außerplanmäßigen Dokumenten- oder Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt wird.
Zur Erinnerung: Der frühere Erlass Nr. 1668 vom 27. Dezember 2017 legte fest, dass bei der Prüfung von juristischen Personen und Einzelunternehmern im Rahmen der föderalen staatlichen Aufsicht im Bereich der Migration ein risikobasierter Ansatz angewandt wird. Es wurden Kriterien für die Einstufung der Tätigkeiten von juristischen Personen und Einzelunternehmern in die Risikokategorie festgelegt. Die Häufigkeit der geplanten Prüfungen wurde in Abhängigkeit von der Risikokategorie festgelegt. Der Erlass trat am 3. September 2021 in Kraft.