Laut Experten könnte die Hälfte der insgesamt über 30 Millionen Firmen-SIM-Karten betroffen sein.
Es ist gut möglich, dass einige unserer Leser in Russland in den vergangenen Wochen bereits eine oder mehrere SMS von ihrem Mobilfunkanbieter erhalten haben, die sie – um einer Sperrung der Nummern zu entgehen – zur baldigen Übermittlung der Passdaten aufgefordert hatten.
Diese Nachrichten der Provider sind tatsächlich ernst zu nehmen, denn alle russischen Unternehmens-SIM-Karten sollen ab dem 1. Dezember 2021 geblockt werden, zumindest sofern keine Informationen über den jeweiligen Nutzer an die Mobilfunkanbieter übermittelt wurden. Rechtliche Grundlage dafür ist das Gesetz Nr. 533-FZ vom 30. Dezember 2020. Darin wurden die russischen Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, alle Nutzer ihrer SIM-Karten bis zum 30. November 2021 zu verifizieren. Der Zweck dieser Verifikation ist offiziell die Bekämpfung der sogenannten „grauen“ SIM-Karten, die oft für illegale bzw. betrügerische Aktionen genutzt werden.
Da Privatpersonen, die in Russland eine SIM-Karte ordnungsgemäß für eigene Zwecke kaufen, stets einen Ausweis beim Kauf vorzeigen müssen, sind deren Daten bereits von den Mobilfunkanbietern erfasst. Für sie gilt die Deadline Ende des Monats nicht. Anders stellt sich die Situation freilich bei Mitarbeitern von Unternehmen dar – diese SIM-Karten wurden bis zum 31. Mai 2021 in der Regel auf die Firma angemeldet.
Spätestens seit dem 1. Juni 2021 müssen alle Firmen, die SIM-Karten an ihre Mitarbeitern oder sonstigen Personen herausgeben, folgende Daten an die Mobilfunkanbieter zu übermitteln: Firmenname, Telefonnummer der SIM-Karte sowie den Namen, die Ausweisdaten und das Geburtsdatum des jeweiligen Mitarbeiters. Der Mitarbeiter muss die Echtheit dieser Angaben anschließend über das Portal „Gosuslugi“ (staatliche Dienstleistungen) bestätigen. Alternativ können Mitarbeiter ihre Firmen-SIM-Karten auch eigenständig über „Gosuslugi“ registrieren.
Eine Anmeldepflicht besteht auch für SIM-Karten, die in verschiedenen Ausrüstungen wie z. B. Onlinekassen und -terminals zum Einsatz kommen. In diesem Fall müssen folgenden Daten übermittelt werden: Telefonnummer der SIM-Karte, Steuernummer der Firma, Firmenname, Adresse, an der die Ausrüstung zum Einsatz kommt, Name des Mobilfunkanbieters sowie Typ, Bezeichnung und Identifikationsnummer der Ausrüstung.
Einige Firmen geben ihre SIM-Karten auch an ihre ausländischen Mitarbeiter aus, die oftmals über kein Profil bei „Gosuslugi“ verfügen, was die Anmeldung der SIM-Karte wesentlich erschweren kann. Die SCHNEIDER GROUP kann gerne dazu beraten, wie ein ausländischer Mitarbeiter dieses Profil erstellen kann, solange es noch nicht zu spät ist.
Ekaterina Kalinina Head of Real Estate & Regulatory Practice SCHNEIDER GROUP Moskau
Recht und Steuern: Firmen-SIM-Karten ohne Registrierung droht die Abschaltung
Laut Experten könnte die Hälfte der insgesamt über 30 Millionen Firmen-SIM-Karten betroffen sein.
Es ist gut möglich, dass einige unserer Leser in Russland in den vergangenen Wochen bereits eine oder mehrere SMS von ihrem Mobilfunkanbieter erhalten haben, die sie – um einer Sperrung der Nummern zu entgehen – zur baldigen Übermittlung der Passdaten aufgefordert hatten.
Diese Nachrichten der Provider sind tatsächlich ernst zu nehmen, denn alle russischen Unternehmens-SIM-Karten sollen ab dem 1. Dezember 2021 geblockt werden, zumindest sofern keine Informationen über den jeweiligen Nutzer an die Mobilfunkanbieter übermittelt wurden. Rechtliche Grundlage dafür ist das Gesetz Nr. 533-FZ vom 30. Dezember 2020. Darin wurden die russischen Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, alle Nutzer ihrer SIM-Karten bis zum 30. November 2021 zu verifizieren. Der Zweck dieser Verifikation ist offiziell die Bekämpfung der sogenannten „grauen“ SIM-Karten, die oft für illegale bzw. betrügerische Aktionen genutzt werden.
Da Privatpersonen, die in Russland eine SIM-Karte ordnungsgemäß für eigene Zwecke kaufen, stets einen Ausweis beim Kauf vorzeigen müssen, sind deren Daten bereits von den Mobilfunkanbietern erfasst. Für sie gilt die Deadline Ende des Monats nicht. Anders stellt sich die Situation freilich bei Mitarbeitern von Unternehmen dar – diese SIM-Karten wurden bis zum 31. Mai 2021 in der Regel auf die Firma angemeldet.
Spätestens seit dem 1. Juni 2021 müssen alle Firmen, die SIM-Karten an ihre Mitarbeitern oder sonstigen Personen herausgeben, folgende Daten an die Mobilfunkanbieter zu übermitteln: Firmenname, Telefonnummer der SIM-Karte sowie den Namen, die Ausweisdaten und das Geburtsdatum des jeweiligen Mitarbeiters. Der Mitarbeiter muss die Echtheit dieser Angaben anschließend über das Portal „Gosuslugi“ (staatliche Dienstleistungen) bestätigen. Alternativ können Mitarbeiter ihre Firmen-SIM-Karten auch eigenständig über „Gosuslugi“ registrieren.
Eine Anmeldepflicht besteht auch für SIM-Karten, die in verschiedenen Ausrüstungen wie z. B. Onlinekassen und -terminals zum Einsatz kommen. In diesem Fall müssen folgenden Daten übermittelt werden: Telefonnummer der SIM-Karte, Steuernummer der Firma, Firmenname, Adresse, an der die Ausrüstung zum Einsatz kommt, Name des Mobilfunkanbieters sowie Typ, Bezeichnung und Identifikationsnummer der Ausrüstung.
Einige Firmen geben ihre SIM-Karten auch an ihre ausländischen Mitarbeiter aus, die oftmals über kein Profil bei „Gosuslugi“ verfügen, was die Anmeldung der SIM-Karte wesentlich erschweren kann. Die SCHNEIDER GROUP kann gerne dazu beraten, wie ein ausländischer Mitarbeiter dieses Profil erstellen kann, solange es noch nicht zu spät ist.
Ekaterina Kalinina
Head of Real Estate & Regulatory Practice
SCHNEIDER GROUP Moskau