Bis Ende 2023 können einige russische Unternehmen die Stimmen von Miteigentümern aus unfreundlichen Ländern bei Unternehmensentscheidungen nicht ignorieren, meldet „Nowosti“ unter Berufung auf ein jüngst veröffentlichtes Dekret des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Die Entscheidung sei getroffen worden, um die nationalen Interessen Russlands zu schützen im Zusammenhang mit dem unfreundlichen und völkerrechtswidrigen Vorgehen der USA sowie weiterer ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die sich ihnen angeschlossen haben. Das Dekret legt fest, dass die Stimmen von Vertretern von Miteigentümern aus unfreundlichen ausländischen Staaten, um eine Entscheidung des Organs einer russischen Gesellschaft zu treffen, „bei der Bestimmung der Beschlussfähigkeit und den Abstimmungsergebnissen auf der Tagesordnung einer Versammlung nicht berücksichtigt werden.“ Die Entscheidung erfolgt in diesem Fall mit Stimmenmehrheit der Gesamtzahl der verbleibenden Vorstandsmitglieder beziehungsweise Gesellschaftern. Das Dekret gilt für russische Wirtschaftsunternehmen, die gleichzeitig die folgenden Kriterien erfüllen: Tätigkeiten im Bereich Energie – einschließlich Elektroindustrie -, Maschinenbau oder Handel ausüben; Gegen die beherrschende Person und/oder den wirtschaftlich Berechtigten wurden Sanktionen verhängt; unfreundliche Ausländer besitzen Anteile von nicht mehr als 50% am genehmigten Kapital; der Umsatz der Wirtschaftseinheit oder der Gruppe, zu der sie gehört, für das Vorjahr über 100 Mrd Rubel (rund 1,3 Mrd Euro) liegt. Die Verordnung gilt bis zum nächsten Jahreswechsel.
RI+: Westliche Gesellschafter verlieren Mitspracherechte
Bis Ende 2023 können einige russische Unternehmen die Stimmen von Miteigentümern aus unfreundlichen Ländern bei Unternehmensentscheidungen nicht ignorieren, meldet „Nowosti“ unter Berufung auf ein jüngst veröffentlichtes Dekret des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Die Entscheidung sei getroffen worden, um die nationalen Interessen Russlands zu schützen im Zusammenhang mit dem unfreundlichen und völkerrechtswidrigen Vorgehen der USA sowie weiterer ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die sich ihnen angeschlossen haben.
Das Dekret legt fest, dass die Stimmen von Vertretern von Miteigentümern aus unfreundlichen ausländischen Staaten, um eine Entscheidung des Organs einer russischen Gesellschaft zu treffen, „bei der Bestimmung der Beschlussfähigkeit und den Abstimmungsergebnissen auf der Tagesordnung einer Versammlung nicht berücksichtigt werden.“ Die Entscheidung erfolgt in diesem Fall mit Stimmenmehrheit der Gesamtzahl der verbleibenden Vorstandsmitglieder beziehungsweise Gesellschaftern.
Das Dekret gilt für russische Wirtschaftsunternehmen, die gleichzeitig die folgenden Kriterien erfüllen: Tätigkeiten im Bereich Energie – einschließlich Elektroindustrie -, Maschinenbau oder Handel ausüben; Gegen die beherrschende Person und/oder den wirtschaftlich Berechtigten wurden Sanktionen verhängt; unfreundliche Ausländer besitzen Anteile von nicht mehr als 50% am genehmigten Kapital; der Umsatz der Wirtschaftseinheit oder der Gruppe, zu der sie gehört, für das Vorjahr über 100 Mrd Rubel (rund 1,3 Mrd Euro) liegt. Die Verordnung gilt bis zum nächsten Jahreswechsel.