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OID+: Neue CO2-abhänige Mautgebühren für Lkw geplant

By Märkte Weltweit Medien – Redaktion on 10/29/2024

Das Ministerium für Infrastruktur plant die Einführung von zwei neuen Straßenbenutzungsgebühren. Die eine soll sich nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs richten, die andere nach der EURO-Emissionsklasse. Die Änderung soll Unternehmen dazu ermutigen, ihr Fahrzeug durch ein umweltfreundlicheres zu ersetzen, berichtet „money.pl“.
Das Ministerium für Infrastruktur bereitet einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über öffentliche Straßen vor, um eine neue Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen. Wie die Regierung jetzt in ihrer Liste der Gesetzgebungs- und Programmarbeit erklärte, sind die Änderungen notwendig, um das polnische Recht mit den EU-Standards in Einklang zu bringen.
Nach den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften müssen Fahrzeuge, die mautpflichtige Straßen benutzen (vor allem Lkw), eine elektronische Maut entrichten, die sich aus drei Komponenten zusammensetzt. Die erste ist die bereits bestehende Infrastrukturgebühr, die nach der EURO-Klasse des Fahrzeugs gestaffelt ist. Zwei neue Komponenten sind Gebühren für externe Kosten. Die erste bezieht sich auf die CO2-Emissionen, differenziert nach CO2-Emissionsklassen, und die zweite auf die Luftverschmutzung, differenziert nach EURO-Emissionsklassen.
Die Änderung der Regeln für die Mauterhebung diene dazu, den Nutzern von schweren Nutzfahrzeugen einen Anreiz zu geben, ihre Fahrzeugflotte durch Fahrzeuge zu ersetzen, welche die strengsten Umweltnormen erfüllen, indem sie in den Genuss ermäßigter Mautsätze kommen. Das Ministerium betont, dass dies Unternehmen dazu anregen soll, in Fahrzeuge zu investieren, die ein Minimum an CO2 ausstoßen. Die höchsten Anreize sind für Nutzer von „überwiegend elektrischen Fahrzeugen“ oder anderen Fahrzeugen ohne externen Verbrennungsmotor vorgesehen.
Das Ministerium für Infrastruktur weist darauf hin, dass die EURO-Klasse eines Fahrzeugs feststeht und sich aus der Zulassungsbescheinigung ergibt, während die CO2-Emissionsklasse geändert werden kann, sofern das Fahrzeug nicht als nicht dem CO2-Emissionskriterium entsprechend eingestuft wird, um in den Genuss der ermäßigten Tarife zu kommen. Je nach den individuellen CO2-Emissionen wird das Fahrzeug in eine von fünf Emissionsklassen eingestuft, was sich auf die Gebühr auswirkt.
Der Straßennutzer zahlt die Maut auf der Grundlage des der CO2-Emissionsklasse zugeordneten Tarifs, der sich nach den Eigenschaften seines Fahrzeugs richtet: individueller CO2-Ausstoß, Fahrzeugkategorie und Fahrzeuggruppe/-untergruppe, erklärte das Ministerium. Die Informationen über die individuellen Emissionen des Fahrzeugs werden an das elektronische Mauterhebungssystem der nationalen Steuerverwaltung übermittelt. Diese Daten werden vom Leiter der KAS auf der Grundlage der beigefügten Dokumente und der Daten des Zentralen Fahrzeug- und Fahrerregisters überprüft.
Alle Änderungen sollen noch im laufenden Quartal verabschiedet werden.

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