JAKARTA (NfA)–Die indonesische Regierung wird die Vorschriften für Deviseneinnahmen aus Rohstoffexporten (DHE SDA) überarbeiten, berichtet „Jakarta Globe“. „Wir brauchen diese Exporteinnahmen, damit mehr Geld nach Indonesien fließt“, so Wirtschaftsminister Airlangga Hartarto. Ihm zufolge seien Vorschriften in Arbeit, die Exporteuren Anreize bieten werden, ihre Gelder länger in Indonesien zu halten. Dies würde es den Investoren ermöglichen, DHE-Mittel als Betriebskapital zu verwenden. Airlangga gab jedoch nicht an, wie lange die DHE-Gelder auf dem inländischen Markt verbleiben müssten. Zuvor sah die Regierungsverordnung Nr. 36 aus dem Jahr 2023 über Devisen aus Rohstoffgeschäften verschiedene Aufbewahrungsfristen vor – einen Monat, drei Monate und sechs Monate -, die jeweils mit Steueranreizen verbunden waren. Bei einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist erhalten die Exporteure bisher einen Steuerrabatt auf die Einlagenzinsen von 10% statt den regulären 20%. Werden US-Dollar in Rupiah umgetauscht, reduziert sich der Zinssatz auf 7,5%. Für drei Monate beträgt die Steuervergünstigung auf Einlagezinsen 7,5% für DHE-Mittel in US-Dollar und 5% für Rupiah. Bei einer sechsmonatigen Beibehaltung beträgt die Zinssteuer 2,5%, wobei bei Umrechnung in Rupiah keine Zinssteuer anfällt.
AsienInsider: Vorschriften für Deviseneinnahmen aus Rohstoffexporten
JAKARTA (NfA)–Die indonesische Regierung wird die Vorschriften für Deviseneinnahmen aus Rohstoffexporten (DHE SDA) überarbeiten, berichtet „Jakarta Globe“. „Wir brauchen diese Exporteinnahmen, damit mehr Geld nach Indonesien fließt“, so Wirtschaftsminister Airlangga Hartarto.
Ihm zufolge seien Vorschriften in Arbeit, die Exporteuren Anreize bieten werden, ihre Gelder länger in Indonesien zu halten. Dies würde es den Investoren ermöglichen, DHE-Mittel als Betriebskapital zu verwenden. Airlangga gab jedoch nicht an, wie lange die DHE-Gelder auf dem inländischen Markt verbleiben müssten.
Zuvor sah die Regierungsverordnung Nr. 36 aus dem Jahr 2023 über Devisen aus Rohstoffgeschäften verschiedene Aufbewahrungsfristen vor – einen Monat, drei Monate und sechs Monate -, die jeweils mit Steueranreizen verbunden waren. Bei einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist erhalten die Exporteure bisher einen Steuerrabatt auf die Einlagenzinsen von 10% statt den regulären 20%. Werden US-Dollar in Rupiah umgetauscht, reduziert sich der Zinssatz auf 7,5%. Für drei Monate beträgt die Steuervergünstigung auf Einlagezinsen 7,5% für DHE-Mittel in US-Dollar und 5% für Rupiah. Bei einer sechsmonatigen Beibehaltung beträgt die Zinssteuer 2,5%, wobei bei Umrechnung in Rupiah keine Zinssteuer anfällt.