Polen hat es laut EU-Kommission versäumt, die Gesetzgebung zur Öffnung des Arbeitsmarktes für Ausländer umzusetzen. So sollen unter anderem hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten eine „Blue Card“ erhalten. Auch Freiberufler aus Drittstaaten sollen bessere Bedingungen erhalten. Darüber berichtet der „Business Insider Polska“. Eine weitere Maßnahme ist die so genannte „Blue Card“. Sie wurde mit einer Richtlinie aus dem Jahr 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung eingeführt. Durch den Erhalt einer „Blue Card“ erhalten Ausländer Mobilität innerhalb der EU, die es ihnen ermöglicht, in einen zweiten Mitgliedstaat zu ziehen. Die Richtlinie legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen fest, die in die EU kommen, um dort zu leben und zu arbeiten. Sie soll dazu beitragen, hochqualifizierte Arbeitnehmer in die EU zu holen, indem sie ihnen bessere Rechte einräumt. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis November 2023 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission hat jetzt eine so genannte mit Gründen versehene Stellungnahme an Polen sowie an Kroatien, Slowenien und Schweden geschickt. Sollten die Mitgliedstaaten die festgestellten Mängel nicht beseitigen, kann die Kommission in einem weiteren Schritt den EU-Gerichtshof anrufen. Gleichzeitig leitete die Kommission auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein, weil es die Vorschriften zur Beseitigung der Belastungen für Freiberufler, die vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen erbringen wollen, nicht umgesetzt hat. Diese Vorschriften sind in der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt. Es geht um die Forderung nach einer Vorprüfung von Berufsqualifikationen. Die Mitgliedstaaten können dies nur für Berufe vorschreiben, die die öffentliche Gesundheit und Sicherheit betreffen. In der Tat kann eine solche Vorprüfung den Beginn einer Tätigkeit erheblich verzögern und sollte daher nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden, etwa wenn ein Mangel an Berufsqualifikationen zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Gesundheit oder Sicherheit des Dienstleistungsempfängers führen könnte. Nach Ansicht der EU-Kommission erlauben jedoch 22 Mitgliedsländer eine solche Vorabprüfung in ungerechtfertigter Weise.
OID+: EU: Arbeitsmarkt stärker für Ausländer öffnen
Polen hat es laut EU-Kommission versäumt, die Gesetzgebung zur Öffnung des Arbeitsmarktes für Ausländer umzusetzen. So sollen unter anderem hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten eine „Blue Card“ erhalten. Auch Freiberufler aus Drittstaaten sollen bessere Bedingungen erhalten. Darüber berichtet der „Business Insider Polska“.
Eine weitere Maßnahme ist die so genannte „Blue Card“. Sie wurde mit einer Richtlinie aus dem Jahr 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung eingeführt. Durch den Erhalt einer „Blue Card“ erhalten Ausländer Mobilität innerhalb der EU, die es ihnen ermöglicht, in einen zweiten Mitgliedstaat zu ziehen. Die Richtlinie legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen fest, die in die EU kommen, um dort zu leben und zu arbeiten. Sie soll dazu beitragen, hochqualifizierte Arbeitnehmer in die EU zu holen, indem sie ihnen bessere Rechte einräumt.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis November 2023 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission hat jetzt eine so genannte mit Gründen versehene Stellungnahme an Polen sowie an Kroatien, Slowenien und Schweden geschickt. Sollten die Mitgliedstaaten die festgestellten Mängel nicht beseitigen, kann die Kommission in einem weiteren Schritt den EU-Gerichtshof anrufen.
Gleichzeitig leitete die Kommission auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein, weil es die Vorschriften zur Beseitigung der Belastungen für Freiberufler, die vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen erbringen wollen, nicht umgesetzt hat. Diese Vorschriften sind in der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt. Es geht um die Forderung nach einer Vorprüfung von Berufsqualifikationen. Die Mitgliedstaaten können dies nur für Berufe vorschreiben, die die öffentliche Gesundheit und Sicherheit betreffen. In der Tat kann eine solche Vorprüfung den Beginn einer Tätigkeit erheblich verzögern und sollte daher nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden, etwa wenn ein Mangel an Berufsqualifikationen zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Gesundheit oder Sicherheit des Dienstleistungsempfängers führen könnte. Nach Ansicht der EU-Kommission erlauben jedoch 22 Mitgliedsländer eine solche Vorabprüfung in ungerechtfertigter Weise.