Kroatien bereitet sich auf die Einführung eines neuen Gesetzes vor, das Mechanismen zur Bewertung und zum Management der mit ausländischen Direktinvestitionen (ADI) verbundenen Risiken schaffen wird. Das verkündete jetzt die österreichische Anwaltskanzlei Schoenherr, wie „SeeNews“ berichtet. Das Gesetz werde den derzeitigen kroatischen Rechtsrahmen an die Vorschriften der Europäischen Union angleichen und die Einhaltung der EU-Standards für die Prüfung von Investitionen gewährleisten, so Ana Mihaljevic, Rechtsanwältin im Zagreber Büro von Schoenherr, in einer Pressemitteilung. Der Gesetzesentwurf sei noch nicht öffentlich zugänglich, fügte sie hinzu. Laut dem Gesetzgebungsplan der kroatischen Regierung für das Jahr 2025 sind das neue Gesetz und seine Umsetzung jetzt Sache des Finanzministeriums, wobei die Fertigstellung für das erste Quartal 2025 erwartet wird. Derzeit verfügt Kroatien nur über grundlegende Bestimmungen im Rahmen einer Verordnung aus dem Jahr 2020, in der zwar Behörden für die Koordinierung mit der EU benannt wurden, die aber kein tatsächliches ADI-Screening-System enthielt. Das neue Gesetz wird definieren, welche Arten von Investitionen einer Prüfung unterzogen werden, die Aufgaben der staatlichen Stellen umreißen, Meldepflichten festlegen und Regeln zum Schutz sensibler Informationen und zur Gewährleistung einer transparenten Entscheidungsfindung enthalten, heißt es in der Mitteilung. Anfang dieses Monats teilte die kroatische Zentralbank mit, dass der Zufluss ausländischer Direktinvestitionen nach Kroatien in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 die Marke von 3,2 Mrd Euro erreicht hat.
OID+: Ausländische Investitionen sollen überprüft werden
Kroatien bereitet sich auf die Einführung eines neuen Gesetzes vor, das Mechanismen zur Bewertung und zum Management der mit ausländischen Direktinvestitionen (ADI) verbundenen Risiken schaffen wird. Das verkündete jetzt die österreichische Anwaltskanzlei Schoenherr, wie „SeeNews“ berichtet.
Das Gesetz werde den derzeitigen kroatischen Rechtsrahmen an die Vorschriften der Europäischen Union angleichen und die Einhaltung der EU-Standards für die Prüfung von Investitionen gewährleisten, so Ana Mihaljevic, Rechtsanwältin im Zagreber Büro von Schoenherr, in einer Pressemitteilung. Der Gesetzesentwurf sei noch nicht öffentlich zugänglich, fügte sie hinzu.
Laut dem Gesetzgebungsplan der kroatischen Regierung für das Jahr 2025 sind das neue Gesetz und seine Umsetzung jetzt Sache des Finanzministeriums, wobei die Fertigstellung für das erste Quartal 2025 erwartet wird. Derzeit verfügt Kroatien nur über grundlegende Bestimmungen im Rahmen einer Verordnung aus dem Jahr 2020, in der zwar Behörden für die Koordinierung mit der EU benannt wurden, die aber kein tatsächliches ADI-Screening-System enthielt.
Das neue Gesetz wird definieren, welche Arten von Investitionen einer Prüfung unterzogen werden, die Aufgaben der staatlichen Stellen umreißen, Meldepflichten festlegen und Regeln zum Schutz sensibler Informationen und zur Gewährleistung einer transparenten Entscheidungsfindung enthalten, heißt es in der Mitteilung. Anfang dieses Monats teilte die kroatische Zentralbank mit, dass der Zufluss ausländischer Direktinvestitionen nach Kroatien in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 die Marke von 3,2 Mrd Euro erreicht hat.