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OID+: Änderungen bei Ausschreibungen von Großprojekten

By Märkte Weltweit Medien – Redaktion on 05/12/2025

Polen arbeitet an einer Änderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen. Ziel ist es, die polnischen Unternehmen vor allem vor der Konkurrenz aus Asien zu schützen, im Einklang mit der vom Ministerpräsidenten angekündigten „Repolonisierung“ der heimischen Wirtschaft. Darüber berichtet die Publikation „money.pl“.
Bei Ausschreibungen gewinnt in der Regel das Unternehmen mit dem niedrigsten Angebot. Natürlich müssen die Bieter auch einschlägige Referenzen, Erfahrung der Mitarbeiter und ähnliches vorweisen, aber in der Regel können die meisten Punkte bei der Auswahl der Auftragnehmer über den Preis erzielt werden. Dies gilt sowohl für kleine, kommunale Investitionen als auch für große, die beispielsweise von der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen (GDDKiA) und der Staatsbahn PKP organisiert werden und die immer öfter in die Millionen gehen. Dieser Zustand ist ein Problem für polnische Unternehmen, denn im Kampf um lukrative Aufträge müssen sie sich der Konkurrenz aus der ganzen Welt stellen, die vom Zugang zu billigem Kapital, aber auch von der finanziellen Unterstützung durch den Staat profitiert, in dem das jeweilige Unternehmen registriert ist. So profitieren etwa Elektroautohersteller aus China von staatlicher Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, mit europäischen Herstellern zu einem unvergleichlich niedrigeren Preis zu konkurrieren.
Polnische Unternehmen berichten schon seit langem über diese Probleme. Sie betreffen vor allem Firmen aus so genannten Drittländern, die nicht in der EU operieren und keine entsprechenden Abkommen mit ihr haben. Sie bestehen unter anderem darin, dass erhebliche Summen aus dem polnischen oder EU-Haushalt außerhalb der Gemeinschaftsgrenzen transferiert werden. Außerdem nähern sich Auftragnehmer aus Polen, um Arbeit zu bekommen, bei ihren Angeboten langfristig der Grenze der Rentabilität, was später zur Aufgabe der Baustelle durch Liquiditätsverlust zu führen droht. Dies ändert sich jedoch bereits.
Das Ministerium für Entwicklung und Technologie arbeitet zusammen mit dem Amt für öffentliches Auftragswesen an einem Gesetzentwurf, der das Ausschreibungsrecht ändern soll. Diese Richtung entspricht der von Ministerpräsident Donald Tusk angekündigten „Repolonisierung“ der heimischen Wirtschaft, wobei zu betonen ist, dass die Arbeiten an dem Dokument bereits vor der Konferenz des Regierungschefs zu diesem Thema Mitte April begonnen haben. „Die laufenden gesetzgeberischen Aktivitäten zielen auf die Verabschiedung des Gesetzes durch den Ministerrat noch vor den Sommerferien ab“, kündigt das Ministerium an.
Es gehe dabei vor allem um Länder, mit denen die Europäische Union nicht durch ein internationales Abkommen gebunden ist, das den Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt auf der Grundlage von Gegenseitigkeit und Gleichheit garantiert. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich dabei hauptsächlich um Unternehmen aus China, Kasachstan, der Türkei, Indien, der Mongolei, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Albanien. Wie das Ministerium erläutert, sieht der Entwurf vor, dass die öffentlichen Auftraggeber das Recht haben, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf Auftragnehmer aus so genannten Drittländern zu beschränken. Gleichzeitig betont das Ministerium, dass „die Entscheidung über die Möglichkeit der Teilnahme von Auftragnehmern aus Drittländern an einem bestimmten Verfahren in jedem Einzelfall vom Auftraggeber getroffen wird“.
Der Gesetzesentwurf, an dem derzeit gearbeitet wird, setzt ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom vergangenen Herbst um, wonach ein Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land von einer EU-Ausschreibung ausgeschlossen werden kann, wenn dieses Land kein internationales Übereinkommen über das öffentliche Auftragswesen geschlossen hat. Die polnischen öffentlichen Auftraggeber haben bereits damit begonnen, von der durch das EuGH-Urteil eröffneten Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der erste, der dies tat, war der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber PKP PLK in einem Verfahren für den 6 Mrd Zloty (gut 1,4 Mrd Euro) teuren Umbau der Rail Baltica-Strecke von Białystok nach Ełk.
Ein ähnliches Manöver wandte die Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen bei der jetzt bekannt gegebenen Ausschreibung für die Planung und den Bau des A2-Autobahnabschnitts zwischen dem Knotenpunkt Biała Podlaska und dem Kijowiec-Gebiet an. Unternehmen aus so genannten Drittstaaten dürfen sich nicht an dem Verfahren beteiligen. „Dies gilt auch für Konsortialmitglieder und sogenannte Ressourcenanbieter“, erklärt die GDDKiA.

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