Das slowenische Parlament hat infolge einer Bürgerinitiative ein Verfahren zur Verankerung des Rechts auf Bargeldnutzung in der Verfassung eingeleitet, schreibt die „APA“. Die Initiative begann im Herbst 2023, als eine Petition mit mehr als 56.000 Unterschriften vorgelegt worden war. In weiten Teilen der Welt gibt es Widerstand gegen die komplette Digitalisierung des Geldes. Für den Start des Verfahrens zur Verfassungsänderung stimmten 61 Abgeordnete, womit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit knapp erreicht wurde, wie die Nachrichtenagentur „STA“ berichtete. Die Parlamentsfraktionen unterstützten die Initiative weitgehend, lediglich die regierende Freiheitsbewegung (GS) war gespalten. In der Parlamentsdebatte bezeichneten die Abgeordneten das Bargeld als die beliebteste Zahlungsmethode, so die „STA“. Es garantiere Freiheit, Autonomie, Privatsphäre, Sicherheit und Zuverlässigkeit in Notfällen wie Cyberangriffen, Stromausfällen oder Naturkatastrophen. Unter den Vorteilen wurde auch der Schutz vor unerwünschter Überwachung hervorgehoben. Die Abgeordneten räumten auch Nachteile des Bargeldes wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung, illegale Transaktionen und ein erhöhtes Risiko von Raubüberfällen ein. Laut „STA“ kamen sie jedoch zu dem Schluss, dass die Vorteile diese Bedenken überwiegen. Das Parlament hat den ersten Schritt für die verfassungsrechtliche Verankerung des Bargelds getan. Im weiteren Verfahren wird es alle rechtlichen Aspekte bei der Ausarbeitung der endgültigen Verfassungsbestimmung prüfen. Der Verfassungsausschuss soll mit Unterstützung von Verfassungsexperten noch weiter an dem Text arbeiten. Am Ende des langwierigen Verfahrens wird das Parlament erneut über den Vorschlag abstimmen, wobei die Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt. Der nun vorgeschlagene Text des neuen Verfassungsartikels lautet: „In Slowenien ist die Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel gesetzlich garantiert. Jeder hat das Recht, Bargeld im Rechtsverkehr zu verwenden. Auch die Banken müssen Bargeldtransaktionen in Übereinstimmung mit dem Gesetz garantieren.“
OID+: Bargeld soll in Verfassung verankert werden
Das slowenische Parlament hat infolge einer Bürgerinitiative ein Verfahren zur Verankerung des Rechts auf Bargeldnutzung in der Verfassung eingeleitet, schreibt die „APA“. Die Initiative begann im Herbst 2023, als eine Petition mit mehr als 56.000 Unterschriften vorgelegt worden war. In weiten Teilen der Welt gibt es Widerstand gegen die komplette Digitalisierung des Geldes.
Für den Start des Verfahrens zur Verfassungsänderung stimmten 61 Abgeordnete, womit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit knapp erreicht wurde, wie die Nachrichtenagentur „STA“ berichtete. Die Parlamentsfraktionen unterstützten die Initiative weitgehend, lediglich die regierende Freiheitsbewegung (GS) war gespalten. In der Parlamentsdebatte bezeichneten die Abgeordneten das Bargeld als die beliebteste Zahlungsmethode, so die „STA“. Es garantiere Freiheit, Autonomie, Privatsphäre, Sicherheit und Zuverlässigkeit in Notfällen wie Cyberangriffen, Stromausfällen oder Naturkatastrophen. Unter den Vorteilen wurde auch der Schutz vor unerwünschter Überwachung hervorgehoben.
Die Abgeordneten räumten auch Nachteile des Bargeldes wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung, illegale Transaktionen und ein erhöhtes Risiko von Raubüberfällen ein. Laut „STA“ kamen sie jedoch zu dem Schluss, dass die Vorteile diese Bedenken überwiegen.
Das Parlament hat den ersten Schritt für die verfassungsrechtliche Verankerung des Bargelds getan. Im weiteren Verfahren wird es alle rechtlichen Aspekte bei der Ausarbeitung der endgültigen Verfassungsbestimmung prüfen. Der Verfassungsausschuss soll mit Unterstützung von Verfassungsexperten noch weiter an dem Text arbeiten. Am Ende des langwierigen Verfahrens wird das Parlament erneut über den Vorschlag abstimmen, wobei die Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.
Der nun vorgeschlagene Text des neuen Verfassungsartikels lautet: „In Slowenien ist die Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel gesetzlich garantiert. Jeder hat das Recht, Bargeld im Rechtsverkehr zu verwenden. Auch die Banken müssen Bargeldtransaktionen in Übereinstimmung mit dem Gesetz garantieren.“