Ungewöhnlich schnell hat die tschechische Regierung laut „APA“ auf die Aufhebung des Verbots des Vertrages über den Ausbau des tschechischen Atomkraftwerkes in Dukovany durch die südkoreanische Firma KHNP reagiert. Das Dokument ist nur wenige Stunden nach der Bekanntgabe des Verwaltungsgerichts-Urteils unterzeichnet worden. Der tschechische Industrie- und Handelsminister Lukás Vlcek erklärte unmittelbar vor der Unterzeichnung des Vertrages, dass man das „geöffnete Fenster der Gelegenheit, das sich geboten hat, nutzen muss“. Die KNHP kommentierte die jüngste Entwicklung mit den Worten, die Aufhebung des Gerichtsbeschlusses, der die Unterzeichnung des Vertrages blockierte, ebne den Weg für den rechtzeitigen Beginn des Projekts. Zuvor hatte das oberste Verwaltungsgericht Tschechiens (NSS) die einstweilige Verfügung des Landgerichtes in Brünn von Anfang Mai aufgehoben, mit der die geplante Unterzeichnung des Vertrages auf unbestimmte Zeit verschoben worden war. Die Klage, auf Grund derer die Maßnahme getroffen worden war, sei „gesetzwidrig und unbegründet“, so das NSS in seinem jetzigen Urteil.
OID+: Vertrag zum Ausbau des AKW Dukovany unterzeichnet
Ungewöhnlich schnell hat die tschechische Regierung laut „APA“ auf die Aufhebung des Verbots des Vertrages über den Ausbau des tschechischen Atomkraftwerkes in Dukovany durch die südkoreanische Firma KHNP reagiert. Das Dokument ist nur wenige Stunden nach der Bekanntgabe des Verwaltungsgerichts-Urteils unterzeichnet worden.
Der tschechische Industrie- und Handelsminister Lukás Vlcek erklärte unmittelbar vor der Unterzeichnung des Vertrages, dass man das „geöffnete Fenster der Gelegenheit, das sich geboten hat, nutzen muss“. Die KNHP kommentierte die jüngste Entwicklung mit den Worten, die Aufhebung des Gerichtsbeschlusses, der die Unterzeichnung des Vertrages blockierte, ebne den Weg für den rechtzeitigen Beginn des Projekts.
Zuvor hatte das oberste Verwaltungsgericht Tschechiens (NSS) die einstweilige Verfügung des Landgerichtes in Brünn von Anfang Mai aufgehoben, mit der die geplante Unterzeichnung des Vertrages auf unbestimmte Zeit verschoben worden war. Die Klage, auf Grund derer die Maßnahme getroffen worden war, sei „gesetzwidrig und unbegründet“, so das NSS in seinem jetzigen Urteil.