TAIPEI (NfA)–Ein von der Kuomintang und der Taiwanischen Volkspartei verabschiedetes Gesetz hat die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Solarenergieprojekte deutlich verschärft. Bauunternehmen warnen daher vor einem nahezu vollständigen Investitionsstopp, wie „Liberty Times“ berichtet. Das neue UVP-Verfahren, bei dem bis zu acht Ministerien an einer einzigen Sitzung teilnehmen können, schrecke neue Investitionen ab. Branchenakteure könnten ihren Fokus nun auf die Entwicklung von Solarparks in südostasiatischen Ländern wie den Philippinen verlagern.
Auswirkungen der Gesetzesänderungen prüfen Wirtschaftsminister Kung Ming-hsin erklärte vor dem Parlament, sein Ministerium werde die Auswirkungen der Gesetzesänderungen prüfen. Ein Beamter des Wirtschaftsministeriums bestätigte zudem den Eingang einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Beschwerden und Petitionen betroffener Unternehmen. Nach den neuen Bestimmungen müssen Solaranlagen an Hängen oder schwimmende Solarparks einer UVP unterzogen werden, wenn sie eine Fläche von 5 ha oder eine Kapazität von 10.000 KW überschreiten. Projekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 40.000 kW, einer Fläche von mehr als 40 ha oder solche auf staatseigenem Grund müssen ebenfalls geprüft werden.
AsienInsider: Neue Prüfanforderungen für PV-Ausbau
TAIPEI (NfA)–Ein von der Kuomintang und der Taiwanischen Volkspartei verabschiedetes Gesetz hat die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Solarenergieprojekte deutlich verschärft. Bauunternehmen warnen daher vor einem nahezu vollständigen Investitionsstopp, wie „Liberty Times“ berichtet.
Das neue UVP-Verfahren, bei dem bis zu acht Ministerien an einer einzigen Sitzung teilnehmen können, schrecke neue Investitionen ab. Branchenakteure könnten ihren Fokus nun auf die Entwicklung von Solarparks in südostasiatischen Ländern wie den Philippinen verlagern.
Auswirkungen der Gesetzesänderungen prüfen
Wirtschaftsminister Kung Ming-hsin erklärte vor dem Parlament, sein Ministerium werde die Auswirkungen der Gesetzesänderungen prüfen. Ein Beamter des Wirtschaftsministeriums bestätigte zudem den Eingang einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Beschwerden und Petitionen betroffener Unternehmen.
Nach den neuen Bestimmungen müssen Solaranlagen an Hängen oder schwimmende Solarparks einer UVP unterzogen werden, wenn sie eine Fläche von 5 ha oder eine Kapazität von 10.000 KW überschreiten. Projekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 40.000 kW, einer Fläche von mehr als 40 ha oder solche auf staatseigenem Grund müssen ebenfalls geprüft werden.