Mindestlöhne in St. Petersburg: Regionales Abkommen
Die Regierung von St. Petersburg hat in Zusammenarbeit mit Gewerkschafts- und Industrievertretern ein regionales Abkommen über Mindestlöhne geschlossen.
Danach darf der Mindestlohn der in den Unternehmen der Stadt beschäftigten Arbeitnehmer seit dem 1. Mai 2021 nicht weniger als 19.190 Rubel und ab 1. Oktober 2021 nicht weniger als 19.650 Rubel betragen. Das Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2021 und kann danach ggf. verlängert oder angepasst werden. Sofern ein Unternehmen diese Regelungen nicht einhalten möchte, muss es bis spätestens 30. Mai 2021 eine begründete Erklärung einreichen.
Mögliche Änderungen für die Beschlussfassung von juristischen Personen
Am 26. April 2021 wurde ein Gesetzesentwurf in die Duma eingebracht, der Änderungen von Regeln für die Beschlussfassung von Versammlungen juristischer Personen, der Eigentümer, Konkursgläubiger und anderer zivilrechtlicher Gemeinschaften, vorsieht.
Im Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen, Online-Versammlungen persönlich abgehaltenen Versammlungen gleichzustellen, sofern die Teilnehmer identifiziert werden können und an den Erörterungen teilnehmen und abstimmen können. Darüber hinaus soll nach dem neuen Gesetzentwurf eine Kombination von Online- und Offline-Abstimmungen ermöglicht werden. Beides müsste durch einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss oder in der Satzung der juristischen Person festgelegt werden. Der Gesetzentwurf erweitert auch das Konzept einer schriftlichen Form des Protokolls: So soll es zulässig sein, Protokolle auch auf elektronischem Wege zu erstellen, sofern die Aufbewahrung von elektronischen Angaben zulässig ist.
Derzeit wird der Gesetzentwurf vom zuständigen Ausschuss der Staatsduma geprüft. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird betont, dass die Änderungen mit der Verbreitung der Informationstechnologie für die Abhaltung von Versammlungen einhergehen.
Zusätzliche Steuerprüfung: Neue Kriterien eingeführt
Der Föderale Steuerdienst hat die Kriterien für die Ansetzung einer zusätzlichen Außensteuerprüfung aktualisiert.
Dabei geht es um folgende drei Kennzahlen:
durchschnittliche Höhe der Steuerbelastung;
Rentabilität der verkauften Waren, Produkte, Werke, Dienstleistungen;
Rentabilität von Aktiva der Unternehmen gemäß der ausgeübten Tätigkeit.
Üblicherweise führt die russische Steuerbehörde vorab eine Analyse der Unternehmensbuchhaltung durch. Im Rahmen dieser Voranalyse werden die oben genannten Kennzahlen des Unternehmens geprüft und mit den veröffentlichen Branchenrichtwerten verglichen. Sofern die Kennzahlen des Unternehmens von den Richtwerten abweichen, ist zu erwarten, dass das Unternehmen in die Liste für eine zusätzliche sogenannte Außensteuerprüfung aufgenommen wird. Das Risiko besteht, wenn
die Steuerbelastung des Unternehmens unterdurchschnittlich ist
oder sich die Rentabilität zu stark vom Branchendurchschnitt unterscheidet (für die Gewinnsteuer gilt die Abweichung vom Durchschnittwert um 10% oder mehr als kritisch).
In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass diese Informationen jährlich von der Steuerbehörde aktualisiert werden. Daher kann jedes Unternehmen seine Unternehmenskennzahlen mit den aktuellen Richtwerten abgleichen und so vorab das mögliche Risiko für die Ansetzung der Außensteuerprüfung genau abschätzen.
Digitale Kennzeichnung für Zusatzstoffe
Die russische Regierung wird eine Machbarkeitsstudie für die digitale Kennzeichnung von Zusatzstoffen durchführen.
Die Studie soll zeigen, inwiefern diese Produkte für das bereits existierende digitale Kennzeichnungssystem „Chestny Znak“ tauglich sind und ob die Kennzeichnung von Zusatzstoffen grundsätzlich Sinn macht. Sie wird folgende Warengruppen betreffen:
Vitamine;
Ausgewählte Eiweißkonzentrate;
Fertige Kakaoprodukte für die Getränkeherstellung;
Fischfette mit dem Gehalt von Vitamin A von maximal 2.500 ME/g;
Fertige Produkte auf der Basis von Kaffeeextrakten mit einem Gewicht von bis zu drei Kilogramm.
Das digitale Kennzeichnungssystem wurde in Russland 2019 zwecks Fälschungsbekämpfung eingeführt und umfasst mittlerweile Pelzkleidung, Tabak, Schuhe, Arzneimittel, Fotoapparate, Reifen, Leichtindustrieware und Parfüm. In Zukunft sollen auch weitere Produkte aufgenommen werden. Die Teilnahme an der Machbarkeitsstudie ist freiwillig.
Umstellung auf elektronische Unterlagen
Die russische Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der die Umstellung von Papierunterlagen in elektronische Unterlagen sowie deren langfristige Aufbewahrung vorsieht.
Dabei soll die Rechtskraft der Unterlagen beibehalten werden. Die Einzelheiten des Gesetzentwurfes sind noch nicht bekannt. Sollte das Gesetz jedoch angenommen werden, können die Unternehmen bei der Unterlagenaufbewahrung Kosten in erheblichem Umfang einsparen.
Recht und Steuern
Mindestlöhne in St. Petersburg: Regionales Abkommen
Die Regierung von St. Petersburg hat in Zusammenarbeit mit Gewerkschafts- und Industrievertretern ein regionales Abkommen über Mindestlöhne geschlossen.
Danach darf der Mindestlohn der in den Unternehmen der Stadt beschäftigten Arbeitnehmer seit dem 1. Mai 2021 nicht weniger als 19.190 Rubel und ab 1. Oktober 2021 nicht weniger als 19.650 Rubel betragen. Das Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2021 und kann danach ggf. verlängert oder angepasst werden. Sofern ein Unternehmen diese Regelungen nicht einhalten möchte, muss es bis spätestens 30. Mai 2021 eine begründete Erklärung einreichen.
Mögliche Änderungen für die Beschlussfassung von juristischen Personen
Am 26. April 2021 wurde ein Gesetzesentwurf in die Duma eingebracht, der Änderungen von Regeln für die Beschlussfassung von Versammlungen juristischer Personen, der Eigentümer, Konkursgläubiger und anderer zivilrechtlicher Gemeinschaften, vorsieht.
Im Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen, Online-Versammlungen persönlich abgehaltenen Versammlungen gleichzustellen, sofern die Teilnehmer identifiziert werden können und an den Erörterungen teilnehmen und abstimmen können. Darüber hinaus soll nach dem neuen Gesetzentwurf eine Kombination von Online- und Offline-Abstimmungen ermöglicht werden. Beides müsste durch einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss oder in der Satzung der juristischen Person festgelegt werden. Der Gesetzentwurf erweitert auch das Konzept einer schriftlichen Form des Protokolls: So soll es zulässig sein, Protokolle auch auf elektronischem Wege zu erstellen, sofern die Aufbewahrung von elektronischen Angaben zulässig ist.
Derzeit wird der Gesetzentwurf vom zuständigen Ausschuss der Staatsduma geprüft. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird betont, dass die Änderungen mit der Verbreitung der Informationstechnologie für die Abhaltung von Versammlungen einhergehen.
Zusätzliche Steuerprüfung: Neue Kriterien eingeführt
Der Föderale Steuerdienst hat die Kriterien für die Ansetzung einer zusätzlichen Außensteuerprüfung aktualisiert.
Dabei geht es um folgende drei Kennzahlen:
Üblicherweise führt die russische Steuerbehörde vorab eine Analyse der Unternehmensbuchhaltung durch. Im Rahmen dieser Voranalyse werden die oben genannten Kennzahlen des Unternehmens geprüft und mit den veröffentlichen Branchenrichtwerten verglichen. Sofern die Kennzahlen des Unternehmens von den Richtwerten abweichen, ist zu erwarten, dass das Unternehmen in die Liste für eine zusätzliche sogenannte Außensteuerprüfung aufgenommen wird. Das Risiko besteht, wenn
In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass diese Informationen jährlich von der Steuerbehörde aktualisiert werden. Daher kann jedes Unternehmen seine Unternehmenskennzahlen mit den aktuellen Richtwerten abgleichen und so vorab das mögliche Risiko für die Ansetzung der Außensteuerprüfung genau abschätzen.
Digitale Kennzeichnung für Zusatzstoffe
Die russische Regierung wird eine Machbarkeitsstudie für die digitale Kennzeichnung von Zusatzstoffen durchführen.
Die Studie soll zeigen, inwiefern diese Produkte für das bereits existierende digitale Kennzeichnungssystem „Chestny Znak“ tauglich sind und ob die Kennzeichnung von Zusatzstoffen grundsätzlich Sinn macht. Sie wird folgende Warengruppen betreffen:
Das digitale Kennzeichnungssystem wurde in Russland 2019 zwecks Fälschungsbekämpfung eingeführt und umfasst mittlerweile Pelzkleidung, Tabak, Schuhe, Arzneimittel, Fotoapparate, Reifen, Leichtindustrieware und Parfüm. In Zukunft sollen auch weitere Produkte aufgenommen werden. Die Teilnahme an der Machbarkeitsstudie ist freiwillig.
Umstellung auf elektronische Unterlagen
Die russische Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der die Umstellung von Papierunterlagen in elektronische Unterlagen sowie deren langfristige Aufbewahrung vorsieht.
Dabei soll die Rechtskraft der Unterlagen beibehalten werden. Die Einzelheiten des Gesetzentwurfes sind noch nicht bekannt. Sollte das Gesetz jedoch angenommen werden, können die Unternehmen bei der Unterlagenaufbewahrung Kosten in erheblichem Umfang einsparen.