Die russische Regierung startet ein neues Hilfspaket, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.
Wie bereits bekannt, hat Präsident Putin wegen der Ausbreitung der Corona-Pandemie für den Zeitraum 30. Oktober bis 7. November 2021 die sogenannten arbeitsfreien Tage erneut verkündet. Diese Maßnahme allein wäre nur halb so schlimm für die Wirtschaft, wenn nicht verschiedene russische Regionen, darunter Moskau und St. Petersburg, einen Lockdown ausgerufen hätten, der den Betrieb in vielen Unternehmen wie Restaurants, Sporteinrichtungen usw. einschränkt oder komplett stoppt.
Um die Auswirkungen für die gebeutelte Wirtschaft etwas abzumildern, hat die russische Regierung beschlossen, einige Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Bereiche der Ökonomie wieder auf die Agenda zu nehmen. Zwar wurden noch keine konkreten Rechtsakte erlassen, allerdings sollen folgende Maßnahmen demnächst umgesetzt werden:
Im November und Dezember sollten wieder vergünstigte Kredite mit einem jährlichen Zinssatz von unter drei Prozent verfügbar sein. Das Programm soll unter der Bezeichnung „FOT 3.0.“ wieder aufgenommen werden und an das „FOT 2.0“-Programm aus dem vorherigen Jahr anknüpfen. Die wichtigste Voraussetzung für die Kreditbeantragung ist wie im Jahr 2020 die Weiterbeschäftigung von mindestens 90 Prozent der Mitarbeiter.
Allerdings gibt es wichtige Unterschiede, die das „FOT 3.0“ im Vergleich zum Vorgängermodell weniger attraktiv machen: Zum einen wurden im vergangenen Jahr Kredite zu einem Zinssatz von zwei Prozent vergeben, anstelle von drei Prozent, zum anderen durften die Unternehmen im vergangenen Jahr die Kredite und Zinsen abschreiben (d. h. die Schulden wurden erlassen), wenn alle geforderten Bedingungen erfüllt waren. Bei „FOT 3.0“ ist das Erlassen der Schulden vorerst nicht geplant. Außerdem ist die Anzahl der geförderten Unternehmen von vornherein begrenzt – die Kredite dürfen nur diejenigen Unternehmen beanspruchen, die bereits am „FOT 2.0“-Programm teilgenommen haben. Hinzu kommen lediglich Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2020 gegründet wurden und die zu den besonders vom Lockdown betroffenen Branchen gehören (Kinos, Museen, Sporteinrichtungen, Hotels, Gastronomie usw.).
Ab 15. November 2021 sollen die ersten unentgeltlichen Subventionen für die Arbeitslöhne in Höhe eines Mindestlohns pro Mitarbeiter (russlandweit 12.792 Rubel; Moskau 20.589 Rubel) verteilt werden. Davon profitieren KMU aus den Bereichen Sport, Hotelwirtschaft, Gastronomie, Zusatzausbildung, Verbraucherdienstleistungen, Unterhaltungsindustrie und einige weitere. Der Antrag auf diese Zahlung muss im Zeitraum vom 1. November bis 15. Dezember 2021 gestellt werden. Die Auszahlung wird binnen acht Arbeitstagen ab Antragsstellung erfolgen.
Ekaterina Kalinina Head of Real Estate & Regulatory Practice SCHNEIDER GROUP Moskau
Recht & Steuern: Unterstützungsmaßnahmen im Lockdown
Die russische Regierung startet ein neues Hilfspaket, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.
Wie bereits bekannt, hat Präsident Putin wegen der Ausbreitung der Corona-Pandemie für den Zeitraum 30. Oktober bis 7. November 2021 die sogenannten arbeitsfreien Tage erneut verkündet. Diese Maßnahme allein wäre nur halb so schlimm für die Wirtschaft, wenn nicht verschiedene russische Regionen, darunter Moskau und St. Petersburg, einen Lockdown ausgerufen hätten, der den Betrieb in vielen Unternehmen wie Restaurants, Sporteinrichtungen usw. einschränkt oder komplett stoppt.
Um die Auswirkungen für die gebeutelte Wirtschaft etwas abzumildern, hat die russische Regierung beschlossen, einige Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Bereiche der Ökonomie wieder auf die Agenda zu nehmen. Zwar wurden noch keine konkreten Rechtsakte erlassen, allerdings sollen folgende Maßnahmen demnächst umgesetzt werden:
Allerdings gibt es wichtige Unterschiede, die das „FOT 3.0“ im Vergleich zum Vorgängermodell weniger attraktiv machen: Zum einen wurden im vergangenen Jahr Kredite zu einem Zinssatz von zwei Prozent vergeben, anstelle von drei Prozent, zum anderen durften die Unternehmen im vergangenen Jahr die Kredite und Zinsen abschreiben (d. h. die Schulden wurden erlassen), wenn alle geforderten Bedingungen erfüllt waren. Bei „FOT 3.0“ ist das Erlassen der Schulden vorerst nicht geplant. Außerdem ist die Anzahl der geförderten Unternehmen von vornherein begrenzt – die Kredite dürfen nur diejenigen Unternehmen beanspruchen, die bereits am „FOT 2.0“-Programm teilgenommen haben. Hinzu kommen lediglich Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2020 gegründet wurden und die zu den besonders vom Lockdown betroffenen Branchen gehören (Kinos, Museen, Sporteinrichtungen, Hotels, Gastronomie usw.).
Ekaterina Kalinina
Head of Real Estate & Regulatory Practice
SCHNEIDER GROUP Moskau