Das russische Parlament könnte die Rechte ausländischer Unternehmen einengen.
Russische Unternehmen (juristische Personen) sind seit 2017 dazu verpflichtet, auf Anfrage der Steuerbehörden oder des russischen Finanzüberwachungsamts Rosfinmonitoring Informationen über deren Eigentümer (End-Gesellschafter) offenzulegen. Seit dem 18. Februar 2022 gelten diese Regelungen nun auch für ausländische Unternehmen bzw. ausländische Körperschaften ohne juristische Person, die in Russland tätig sind. Dazu gehören u. a. auch Vereine und ausländische Gesellschaften, die in Russland eine Repräsentanz oder Filiale haben.
Zudem wurde die Frist für die Bereitstellung dieser Informationen von fünf auf sieben Werktage verlängert. Wenn das Unternehmen oder die Körperschaft unvollständige, ungenaue oder fehlerhafte Informationen gesendet hat, müssen die korrekten Daten spätestens fünf Werktage nach dem Datum übermittelt werden, an dem die Mängel entdeckt wurden.
Antimonopolbehörde tritt in Aktion
Eine weitere wichtige Änderung für die ausländischen Investoren hat die Antimonopolbehörde bereits am 21. Januar 2022 vorbereitet. Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf, der ermöglicht, die Anteile ausländischer Investoren an sogenannten strategisch wichtigen Unternehmen (z. B. aus der Verteidigungsbranche, Atomkraftwerkbranche und einigen weiteren) zugunsten des russischen Staates zu beschlagnahmen. Solche Beschlagnahmen könnten bei Verstößen gegen das Gesetz über ausländische Investitionen in strategisch wichtigen Unternehmen angewendet werden. Insbesondere, wenn die für den Anteilkauf erforderliche Genehmigung der Antimonopolbehörde nicht eingeholt wurde.
Sofern eine Rückabwicklung nicht möglich ist, wurden den ausländischen Investoren die Stimmrechte auf den Gesellschafterversammlungen der strategisch wichtigen russischen Gesellschaften entzogen. Die Autoren des Gesetzesentwurfes haben allerdings auch festgestellt, dass die Rückabwicklung in einigen Fällen nicht möglich ist, insbesondere wenn eine der Parteien des betroffenen Anteilskaufs ihre Tätigkeit eingestellt hat oder wenn die Rückgabe der Anteile an die ursprünglichen russischen Gesellschafter unzweckmäßig erscheint.
Der Gesetzentwurf wurde noch nicht in die Staatsduma eingebracht, derzeit geht er in die öffentliche Diskussion.
Ekaterina Kalinina Head of Real Estate & Regulatory Practice SCHNEIDER GROUP Moskau
Recht und Steuern: Änderungen für ausländische Investoren
Das russische Parlament könnte die Rechte ausländischer Unternehmen einengen.
Russische Unternehmen (juristische Personen) sind seit 2017 dazu verpflichtet, auf Anfrage der Steuerbehörden oder des russischen Finanzüberwachungsamts Rosfinmonitoring Informationen über deren Eigentümer (End-Gesellschafter) offenzulegen. Seit dem 18. Februar 2022 gelten diese Regelungen nun auch für ausländische Unternehmen bzw. ausländische Körperschaften ohne juristische Person, die in Russland tätig sind. Dazu gehören u. a. auch Vereine und ausländische Gesellschaften, die in Russland eine Repräsentanz oder Filiale haben.
Zudem wurde die Frist für die Bereitstellung dieser Informationen von fünf auf sieben Werktage verlängert. Wenn das Unternehmen oder die Körperschaft unvollständige, ungenaue oder fehlerhafte Informationen gesendet hat, müssen die korrekten Daten spätestens fünf Werktage nach dem Datum übermittelt werden, an dem die Mängel entdeckt wurden.
Antimonopolbehörde tritt in Aktion
Eine weitere wichtige Änderung für die ausländischen Investoren hat die Antimonopolbehörde bereits am 21. Januar 2022 vorbereitet. Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf, der ermöglicht, die Anteile ausländischer Investoren an sogenannten strategisch wichtigen Unternehmen (z. B. aus der Verteidigungsbranche, Atomkraftwerkbranche und einigen weiteren) zugunsten des russischen Staates zu beschlagnahmen. Solche Beschlagnahmen könnten bei Verstößen gegen das Gesetz über ausländische Investitionen in strategisch wichtigen Unternehmen angewendet werden. Insbesondere, wenn die für den Anteilkauf erforderliche Genehmigung der Antimonopolbehörde nicht eingeholt wurde.
Sofern eine Rückabwicklung nicht möglich ist, wurden den ausländischen Investoren die Stimmrechte auf den Gesellschafterversammlungen der strategisch wichtigen russischen Gesellschaften entzogen. Die Autoren des Gesetzesentwurfes haben allerdings auch festgestellt, dass die Rückabwicklung in einigen Fällen nicht möglich ist, insbesondere wenn eine der Parteien des betroffenen Anteilskaufs ihre Tätigkeit eingestellt hat oder wenn die Rückgabe der Anteile an die ursprünglichen russischen Gesellschafter unzweckmäßig erscheint.
Der Gesetzentwurf wurde noch nicht in die Staatsduma eingebracht, derzeit geht er in die öffentliche Diskussion.
Ekaterina Kalinina
Head of Real Estate & Regulatory Practice
SCHNEIDER GROUP Moskau