Gesellschafterausschluss auch ohne Rücksicht auf Beteiligungshöhe
Auch Mehrheitsgesellschafter können aus einem Unternehmen ausgeschlossen werden.
Das ist in Abschnitt 8 der Rechtsprechungsübersicht des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 25. Dezember 2019 über die Rechtsprechungspraxis zu verschiedenen Fragen des Rechts der Wirtschaftsgesellschaften ersichtlich. Darin ist festgehalten, dass die Höhe der Beteiligung für den Ausschluss eines Gesellschafters unerheblich ist. Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn der betreffende Gesellschafter Wiedergutmachung geleistet hat.
Mängel bei der Einberufung von Gesellschafter- oder Aktionärsversammlungen
Beschlüsse der Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung können in bestimmten Fällen angefochten werden.
Nach Abschnitt 5 der Übersicht des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 25. Dezember 2019 über die Rechtsprechungspraxis zu verschiedenen Fragen des Rechts der Wirtschaftsgesellschaften kann ein Beschluss der Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung angefochten werden, wenn die Bestimmungen zur Einberufung verletzt worden sind. Zur Erhebung einer Anfechtungsklage ist jeder Gesellschafter bzw. Aktionär berechtigt, der sein Recht auf Beteiligung an den Entscheidungen bezüglich der Leitung der Gesellschaft wegen der Rechtsverletzungen nicht wahrnehmen konnte. Die Höhe seiner Beteiligung bzw. die Zahl seiner Aktien ist dabei unerheblich.
Untersuchungen bei schweren, schädlichen oder gefährlichen Arbeitsbedingungen
Ärztliche Gutachten müssen Nachweise zu etwaigen Gesundheitsbedenken enthalten.
Am 7. Januar 2020 ist die Anordnung des Gesundheitsministeriums vom 13. Dezember 2019 Nr. 1032n. in Kraft getreten, nach der der Arbeitgeber eine Ausfertigung eines ärztlichen Gutachtens von der ärztlichen Organisation erhält, die eine Untersuchung eines Arbeitnehmers durchgeführt hat, dessen Arbeitsplatz schwere, schädliche oder gefährliche Bedingungen aufweist. Laut Anordnung muss das Gutachten Nachweise zu etwaigen Gesundheitsbedenken zur betreffenden Arbeit, zu schädlichen Faktoren und zur Gesundheitsgruppe des Arbeitnehmers enthalten. Seit dem 1. Januar 2020 müssen sich die betreffenden Arbeitnehmer der ersten Untersuchung bei einer Arbeitsdauer von fünf Jahren und weiteren Untersuchungen einmal im Fünf-Jahres-Rhythmus unterziehen.
Aufhebung der Fristen von Übereinstimmungserklärungen für Arbeitsplätze
Arbeitsministerium vereinfacht Erklärungspflicht für Arbeitgeber.
Das Arbeitsministerium hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, nach dem die vom Arbeitgeber gesetzlich geforderte Erklärung zur Übereinstimmung eines Arbeitsplatzes mit den gesetzlichen Arbeitsbedingungen für unbestimmte Zeit abgegeben wird. Bisher gilt die Erklärung nur für fünf Jahre und muss nach deren Ablauf für weitere fünf Jahre abgegeben werden. Das Arbeitsministerium hat ferner vorgeschlagen, dass die bisherigen Erklärungen unbefristet gelten.
Recht & Steuern
Gesellschafterausschluss auch ohne Rücksicht auf Beteiligungshöhe
Auch Mehrheitsgesellschafter können aus einem Unternehmen ausgeschlossen werden.
Das ist in Abschnitt 8 der Rechtsprechungsübersicht des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 25. Dezember 2019 über die Rechtsprechungspraxis zu verschiedenen Fragen des Rechts der Wirtschaftsgesellschaften ersichtlich. Darin ist festgehalten, dass die Höhe der Beteiligung für den Ausschluss eines Gesellschafters unerheblich ist. Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn der betreffende Gesellschafter Wiedergutmachung geleistet hat.
Mängel bei der Einberufung von Gesellschafter- oder Aktionärsversammlungen
Beschlüsse der Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung können in bestimmten Fällen angefochten werden.
Nach Abschnitt 5 der Übersicht des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 25. Dezember 2019 über die Rechtsprechungspraxis zu verschiedenen Fragen des Rechts der Wirtschaftsgesellschaften kann ein Beschluss der Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung angefochten werden, wenn die Bestimmungen zur Einberufung verletzt worden sind. Zur Erhebung einer Anfechtungsklage ist jeder Gesellschafter bzw. Aktionär berechtigt, der sein Recht auf Beteiligung an den Entscheidungen bezüglich der Leitung der Gesellschaft wegen der Rechtsverletzungen nicht wahrnehmen konnte. Die Höhe seiner Beteiligung bzw. die Zahl seiner Aktien ist dabei unerheblich.
Untersuchungen bei schweren, schädlichen oder gefährlichen Arbeitsbedingungen
Ärztliche Gutachten müssen Nachweise zu etwaigen Gesundheitsbedenken enthalten.
Am 7. Januar 2020 ist die Anordnung des Gesundheitsministeriums vom 13. Dezember 2019 Nr. 1032n. in Kraft getreten, nach der der Arbeitgeber eine Ausfertigung eines ärztlichen Gutachtens von der ärztlichen Organisation erhält, die eine Untersuchung eines Arbeitnehmers durchgeführt hat, dessen Arbeitsplatz schwere, schädliche oder gefährliche Bedingungen aufweist. Laut Anordnung muss das Gutachten Nachweise zu etwaigen Gesundheitsbedenken zur betreffenden Arbeit, zu schädlichen Faktoren und zur Gesundheitsgruppe des Arbeitnehmers enthalten. Seit dem 1. Januar 2020 müssen sich die betreffenden Arbeitnehmer der ersten Untersuchung bei einer Arbeitsdauer von fünf Jahren und weiteren Untersuchungen einmal im Fünf-Jahres-Rhythmus unterziehen.
Aufhebung der Fristen von Übereinstimmungserklärungen für Arbeitsplätze
Arbeitsministerium vereinfacht Erklärungspflicht für Arbeitgeber.
Das Arbeitsministerium hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, nach dem die vom Arbeitgeber gesetzlich geforderte Erklärung zur Übereinstimmung eines Arbeitsplatzes mit den gesetzlichen Arbeitsbedingungen für unbestimmte Zeit abgegeben wird. Bisher gilt die Erklärung nur für fünf Jahre und muss nach deren Ablauf für weitere fünf Jahre abgegeben werden. Das Arbeitsministerium hat ferner vorgeschlagen, dass die bisherigen Erklärungen unbefristet gelten.