Wenn die physische Anwesenheit von Spitzenpersonal am Arbeitsplatz notwendig ist, können Grenzschließungen und Ausgangssperren massiven Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben. Doch für jeden Krisenfall gibt es Lösungen.
Insbesondere wenn die physische Anwesenheit von Spitzenpersonal am Arbeitsplatz notwendig ist, können Einreisestopps oder Ausgangssperren massive Auswirkungen auf das Business haben, da beispielsweise Verträge nicht unterschrieben oder Zahlungen an Lieferanten oder die Behörden nicht ausgeführt werden können. Der Einsatz von zwei oder mehreren Generaldirektoren reduziert das Risiko enorm.
Mit der Reform des Zivilrechts wurde in Russland bereits per September 2014 die Möglichkeit eingeführt, zwei oder mehrere Generaldirektoren (GD) als Exekutivorgan einer GmbH zu ernennen. Während dies in Deutschland gängige Praxis ist, findet diese Option in Russland erst in letzter Zeit vermehrt Anwendung. Die Generaldirektoren gehen ihrer Tätigkeit entweder gemeinsam oder unabhängig voneinander nach. Bei gemeinschaftlicher Leitung des Unternehmens bedürfen die Entscheidungen der Zustimmung aller GD. Damit ist ein Rechtsgeschäft nur dann gültig, wenn alle GD dies gemeinsam bestätigt haben. Bei einer voneinander unabhängigen Leitung hat jeder GD seinen individuellen Aufgabenbereich und kann entsprechend Verträge für diesen Bereich unterfertigen. Eine dritte Option ist die gleichberechtigte, unabhängige Leitung, wobei jeder GD für alle Bereiche unabhängig handeln und entscheiden kann.
Im Krisenfall kann ein Generaldirektor beispielsweise die Administration und den gesamten Belegfluss übernehmen oder auf ein darauf spezialisiertes Unternehmen übertragen. Andere Tätigkeitsbereiche können auf Basis einer Vollmacht unternehmensinternen oder teilweise auch unabhängigen, externen Personen übertragen werden. Dies eliminiert das Problem mit der „lokalen physischen“ Anwesenheit. Denn viele ausländischen Arbeitnehmer haben im Zuge der Krise Russland entweder ganz verlassen oder können nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. In solchen Fällen kann ein solches Unternehmen schnell einspringen und die wichtigsten Funktionen wieder wahrnehmen.
Christopher Schagerl, Direktor Interim Management bei der SCHNEIDER GROUP in Moskau
Einsatz eines zweiten Generaldirektors
Wenn die physische Anwesenheit von Spitzenpersonal am Arbeitsplatz notwendig ist, können Grenzschließungen und Ausgangssperren massiven Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben. Doch für jeden Krisenfall gibt es Lösungen.
Insbesondere wenn die physische Anwesenheit von Spitzenpersonal am Arbeitsplatz notwendig ist, können Einreisestopps oder Ausgangssperren massive Auswirkungen auf das Business haben, da beispielsweise Verträge nicht unterschrieben oder Zahlungen an Lieferanten oder die Behörden nicht ausgeführt werden können. Der Einsatz von zwei oder mehreren Generaldirektoren reduziert das Risiko enorm.
Mit der Reform des Zivilrechts wurde in Russland bereits per September 2014 die Möglichkeit eingeführt, zwei oder mehrere Generaldirektoren (GD) als Exekutivorgan einer GmbH zu ernennen. Während dies in Deutschland gängige Praxis ist, findet diese Option in Russland erst in letzter Zeit vermehrt Anwendung. Die Generaldirektoren gehen ihrer Tätigkeit entweder gemeinsam oder unabhängig voneinander nach. Bei gemeinschaftlicher Leitung des Unternehmens bedürfen die Entscheidungen der Zustimmung aller GD. Damit ist ein Rechtsgeschäft nur dann gültig, wenn alle GD dies gemeinsam bestätigt haben. Bei einer voneinander unabhängigen Leitung hat jeder GD seinen individuellen Aufgabenbereich und kann entsprechend Verträge für diesen Bereich unterfertigen. Eine dritte Option ist die gleichberechtigte, unabhängige Leitung, wobei jeder GD für alle Bereiche unabhängig handeln und entscheiden kann.
Im Krisenfall kann ein Generaldirektor beispielsweise die Administration und den gesamten Belegfluss übernehmen oder auf ein darauf spezialisiertes Unternehmen übertragen. Andere Tätigkeitsbereiche können auf Basis einer Vollmacht unternehmensinternen oder teilweise auch unabhängigen, externen Personen übertragen werden. Dies eliminiert das Problem mit der „lokalen physischen“ Anwesenheit. Denn viele ausländischen Arbeitnehmer haben im Zuge der Krise Russland entweder ganz verlassen oder können nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. In solchen Fällen kann ein solches Unternehmen schnell einspringen und die wichtigsten Funktionen wieder wahrnehmen.
Christopher Schagerl, Direktor Interim Management bei der SCHNEIDER GROUP in Moskau