Russland hat das Einreiseverbot für Ausländer und
Staatenlose nach Russland bis Ende Juli verlängert.
Die russische Zivilflugbehörde Rosawijazija hat am
2. Juli eine Verlängerung des im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführten
Einreiseverbots für Ausländer und Staatenlose nach Russland bis einschließlich
31. Juli 2020 veranlasst.
Ausnahmen gibt es lediglich für sogenannte hochqualifizierte Spezialisten (HQS), die im Besitz eines gültigen russischen Arbeitsvisums sind. Diese dürfen einmalig nach Russland einreisen. Aber auch dies ist nicht ganz unkompliziert, wie der Kommentar unseres Kolumnisten Frank Ebbecke im RusslandInsider „weekend special“ am vergangenen Wochende aufzeigt. Denn als Nachweis muss erst einmal von dem in Russland registrierten Arbeitgeber ein Antragsformular beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Dieses prüft und beurteilt die Notwendigkeit des Begehrens, informiert das Innenministerium und den Inlandsgeheimdienst FSB und fällt dann seine Entscheidung. Unverändert gilt bei Ankunft auch die 14-tägige Quarantäne-Pflicht.
Experten rechnen erst für den September mit einer
Öffnung der Grenzen. Auch Kreml-Sprecher Dmitri Peskow gibt sich zurückhaltend.
Russland führe zwar Gespräche mit einer Reihe von Ländern über Grenzöffnungen,
„aber bisher wurden noch keine konkreten Entscheidungen getroffen“, sagte Peskow
Anfang Juli.
Zur Erinnerung: Russland
hatte am 29. März im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie seine
Grenzen vollständig geschlossen.
Neues aus dem Kreml: Einreiseverbot – Für Ausländer bleibt die Tür zu
Russland hat das Einreiseverbot für Ausländer und Staatenlose nach Russland bis Ende Juli verlängert.
Die russische Zivilflugbehörde Rosawijazija hat am 2. Juli eine Verlängerung des im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführten Einreiseverbots für Ausländer und Staatenlose nach Russland bis einschließlich 31. Juli 2020 veranlasst.
Ausnahmen gibt es lediglich für sogenannte hochqualifizierte Spezialisten (HQS), die im Besitz eines gültigen russischen Arbeitsvisums sind. Diese dürfen einmalig nach Russland einreisen. Aber auch dies ist nicht ganz unkompliziert, wie der Kommentar unseres Kolumnisten Frank Ebbecke im RusslandInsider „weekend special“ am vergangenen Wochende aufzeigt. Denn als Nachweis muss erst einmal von dem in Russland registrierten Arbeitgeber ein Antragsformular beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Dieses prüft und beurteilt die Notwendigkeit des Begehrens, informiert das Innenministerium und den Inlandsgeheimdienst FSB und fällt dann seine Entscheidung. Unverändert gilt bei Ankunft auch die 14-tägige Quarantäne-Pflicht.
Experten rechnen erst für den September mit einer Öffnung der Grenzen. Auch Kreml-Sprecher Dmitri Peskow gibt sich zurückhaltend. Russland führe zwar Gespräche mit einer Reihe von Ländern über Grenzöffnungen, „aber bisher wurden noch keine konkreten Entscheidungen getroffen“, sagte Peskow Anfang Juli. Zur Erinnerung: Russland hatte am 29. März im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie seine Grenzen vollständig geschlossen.