Nach Russland einreisende Personen müssen künftig einen negativen
Corona-Test vorlegen.
Seit dem 15. Juni können nach Russland einreisende
Personen die obligatorische 14-tägige Quarantäne durch einen maximal drei Tage
alten negativen Corona-Test ersetzen, den sie bei der Einreise vorlegen müssen.
Alternativ kann der Test innerhalb von drei Tagen nach Einreise in Russland
durchgeführt werden. Dies hatte die russische Verbraucherschutzbehörde
Rospotrebnadsor am 13. Juli bekanntgeben.
Kommt die Untersuchung zu einem positiven
Ergebnis, ist die betreffende Person zur 14-tägigen Selbstisolierung
verpflichtet. Die Selbstisolierungspflicht bleibt bis zur Heilung oder bis zum
Erhalt eines negativen Untersuchungsergebnisses bestehen. Während der Zeit der
Selbstisolierung wird empfohlen, keinen Kontakt mit nicht infizierten Familienmitgliedern
zu unterhalten. Dem Arbeitgeber sind folgende Pflichten auferlegt:
bei der Einstellung von ausländischen
Mitarbeitern das Vorhandensein der vorgenannten medizinischen Bestätigung und
deren fristgerechten Erhalt zu prüfen und
Mitarbeiter, die aus Russland ausreisen
wollen, über die vorgenannten Erfordernisse zum Erhalt einer medizinischen Bestätigung
bei ihrer Rückkehr nach Russland zu informieren.
Allerdings bleibt die Verpflichtung zur 14-tägigen
Selbstquarantäne nach der Einreise in die Russische Föderation bei sogenannten
Rückholflügen erhalten. Sie gilt auch für alle Personen, die zu Arbeitszwecken
mit einem gültigen Arbeitsvisum einreisen. Zwar ist ein negativer Corona-Test
auch für diese Personengruppe weiterhin notwendig, entbindet jedoch nicht von
der 14-tägigen Selbstisolation.
Neues aus dem Kreml: Russische Regierung führt Reiseerleichterungen ein
Nach Russland einreisende Personen müssen künftig einen negativen Corona-Test vorlegen.
Seit dem 15. Juni können nach Russland einreisende Personen die obligatorische 14-tägige Quarantäne durch einen maximal drei Tage alten negativen Corona-Test ersetzen, den sie bei der Einreise vorlegen müssen. Alternativ kann der Test innerhalb von drei Tagen nach Einreise in Russland durchgeführt werden. Dies hatte die russische Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadsor am 13. Juli bekanntgeben.
Kommt die Untersuchung zu einem positiven Ergebnis, ist die betreffende Person zur 14-tägigen Selbstisolierung verpflichtet. Die Selbstisolierungspflicht bleibt bis zur Heilung oder bis zum Erhalt eines negativen Untersuchungsergebnisses bestehen. Während der Zeit der Selbstisolierung wird empfohlen, keinen Kontakt mit nicht infizierten Familienmitgliedern zu unterhalten. Dem Arbeitgeber sind folgende Pflichten auferlegt:
Allerdings bleibt die Verpflichtung zur 14-tägigen Selbstquarantäne nach der Einreise in die Russische Föderation bei sogenannten Rückholflügen erhalten. Sie gilt auch für alle Personen, die zu Arbeitszwecken mit einem gültigen Arbeitsvisum einreisen. Zwar ist ein negativer Corona-Test auch für diese Personengruppe weiterhin notwendig, entbindet jedoch nicht von der 14-tägigen Selbstisolation.