Neue Einreisebestimmungen für ausländische Mitarbeiter
Ab
1. August 2020 dürfen die Bürger aus Großbritannien, Türkei und Tansania und ab
15. August auch die Bürger aus der Schweiz wieder ungehindert nach Russland
einreisen.
Die Staatsbürger dieser Staaten können wieder eine
Einreiseeinladung sowie ein russisches Visum erhalten. Es werden auch wieder
regelmäßige Flüge in einige Städte dieser Länder aus Moskau und anderen
Flughäfen Russlands angeboten.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass, sofern die
ausländischen Bürger über ein Arbeitsvisum einreisen, sie eine 14-tagige
Quarantäne einhalten müssen. Ein negativer COVID-19-Test befreit die Reisenden
nicht von dieser Verpflichtung. Diejenigen Ausländer, die nicht zu
Arbeitszwecken einreisen, müssen einen negativen COVID-19-Test, der spätestens drei
Tage vor der Einreise gemacht wurde, vorweisen. Sofern dieser Test nicht
vorhanden ist, müssen die Einreisenden diesen Test innerhalb von drei
Kalendertagen nach der Einreise in Russland nachholen.
Neue Regeln für die russische GmbH
Die
russische Regierung will mit einer Initiative neue Möglichkeiten für die
Führung von Gesellschafterlisten bei russischen GmbHs eröffnen.
Am 28. Juli 2020 hat das russische
Wirtschaftsministerium einen Entwurf für die Änderung des GmbH-Gesetzes zur
Abstimmung an das Finanzministerium und die russische Zentralbank abgegeben.
Gemäß den Vorschlägen sollen die russischen GmbHs (mit der Ausnahme von Mittel-
und Kleinunternehmen) die Möglichkeit erhalten, die Führung der
Gesellschafterlisten an professionelle Registerführer zu übertragen.
Die professionellen Registerführer sind
Unternehmen, die eine Lizenz für die Registerführung haben. Bisher haben sie
nur die Listen der Aktionäre für die Aktiengesellschaften geführt. In Zukunft
sollen sie auch für die GmbHs zuständig sein dürfen. Der
Gesellschafterbeschluss über die Übertragung der Führung der
Gesellschafterliste an den Registerführer muss einstimmig gefasst werden.
Gemäß den Gesetzesentwürfen soll auch die bisher
geltende Möglichkeit, die Gesellschafterliste durch die GmbH selbst zu führen,
beibehalten werden. Die GmbHs sollen lediglich eine zusätzliche Option für die
Führung der Gesellschafterliste erhalten.
Steuerresidenz für natürliche Personen in Zeiten der Corona-Pandemie
Nach
dem russischen Steuergesetzbuch werden natürliche Personen, die sich innerhalb
von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 183 Kalendertage im Land
aufhalten, als Steuerresidenten geführt.
Die Einführung restriktiver Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und die Schließung der Landesgrenzen
führten dazu, dass viele Bürger nicht rechtzeitig aus dem Ausland nach Russland
zurückkehren konnten. Einige von ihnen könnten deshalb ihren Status als
Steuerresidenten verlieren, was wiederum zu einer Erhöhung der Steuerbelastung
(Besteuerung ihres Einkommens mit einem Satz von 30 Prozent anstatt 13 Prozent)
sowie zum Verlust des Rechts auf Freibeträge führen könnte.
Für die Lösung des oben dargestellten Problems
schlug das russische Finanzministerium Folgendes vor: Den Bürgern mit einer
Aufenthaltsdauer von 90 bis zu 182 Kalendertagen im Jahr 2020 wird das Recht
eingeräumt, sich freiwillig als Steuerresidenten der Russischen Föderation
anzuerkennen. Dazu müssen sie einen Antrag bei der Steuerbehörde stellen. Die
Abgabefrist eines solchen Antrages stimmt mit der Abgabefrist der
Einkommensteuererklärung für 2020 überein (d. h. bis 30. April 2021). Die
Information darüber wurde auf der offiziellen Website des Russischen
Finanzministeriums am 16. Juli 2020 veröffentlicht. Die entsprechende Änderung
des Art. 207 Steuergesetzbuch RF wurde im Gesetzentwurf über Steuermanöver in
der IT-Branche vorgenommen, der bereits am 24.07.2020 vom Föderationsrat der
Russischen Föderation gebilligt wurde.
Neues Gesetz über Investitionen in strategisch wichtige Unternehmen
Die
Staatsduma hat Änderungen im Gesetz über die Investitionen in strategisch
wichtige Unternehmen verabschiedet.
Das russische Parlament, die Duma, verabschiedete
am 24. Juli in der dritten und letzten Lesung ein Gesetz zur Stärkung der
staatlichen Kontrolle über ausländische Investitionen in
Wirtschaftsunternehmen, die für die Verteidigung und Sicherheit des Landes von
strategischer Bedeutung sind. Das Gesetz sei notwendig, um Rechtskonflikte zu
beseitigen. Derzeit wird der Anteil eines ausländischen Investors an einem
Unternehmen nicht durch die Tatsache des Besitzes von Aktien, sondern durch das
direkte Verfügungsrecht über die auf diese Aktien entfallenden Stimmen geregelt.
Nach dem neuen Gesetz wird die Kontrolle auch dann vorhanden sein, wenn ein
ausländischer Investor seine Anteile am Stammkapital oder Aktien an Dritte
aufgrund eines Treuhandverwaltungs- oder Pfandvertrags, eines Repo-Geschäfts
oder sonstigen Vertrags überträgt.
Diese neue Regelung soll verhindern, dass die
ausländischen Investoren die Gesetzesverbote bezüglich der Kontrolle über die
strategisch wichtigen Unternehmen dadurch umgehen, dass sie juristisch keine
Kontrolle über Anteile im Stammkapital oder Aktien dieser Unternehmen
vorübergehend ausüben, faktisch jedoch diese Kontrolle jederzeit zurückerhalten
können (z. B. nach Ablauf eines Treuhandverwaltungsvertrags). Diese Änderungen
sind für diejenigen ausländischen Investoren wichtig, die in die strategisch wichtigen
Bereiche (z. B. Atomkraftwerke, Kryptografie, Flugzeugbau und andere) in
Russland investieren möchten.
Russland verbietet ab 2021 Bezahlung mit Kryptowährungen
Der
russische Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, das
Kryptowährungen als Zahlungsmittel im Land verbietet.
Zum ersten Mal wird die Definition und Regulierung
der Kryptowährung in Russland eingeführt (sie wird als „digitale Währung“
bezeichnet). Wichtigste Merkmale der Kryptowährung sind folgende:
Kryptowährung ist eine Zusammensetzung von
elektronischen Daten (digitale Codes oder digitale Bezeichnung) im System;
Sie können als Investition oder
Zahlungsmittel verwendet werden, sind jedoch keine Geldwährung;
In Bezug auf die Kryptowährung gibt es in
der Regel keine Person, die gegenüber jedem Inhaber der Kryptowährung
verpflichtet ist (im Gegensatz zur Nationalwährung eines Landes, die durch ihre
Nationalbank gesichert wird).
Die Kryptowährung ist ein Vermögen und kann bei
der Insolvenz oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils versteigert werden.
Nach dem neuen Gesetz wird verboten, die Kryptowährung
als Zahlungsmittel für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen anzunehmen. Dieses
Verbot gilt für alle russischen juristischen Personen sowie für natürliche
Personen, die als russische Steuerresidenten anerkannt sind. Außerdem wird es
verboten, die Informationen über den Verkauf von Kryptowährung sowie deren
Verwendung als Zahlungsmittel für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen
öffentlich zu verbreiten.
Neue Regierungsverordnung für die Regulierung von SPIK 2.0
Die
neuen Regelungen sollen den bürokratischen Aufwand beim Abschluss von
Sonderinvestitionsverträgen verringern.
Die Gesetze für die Einführung von SPIK 2.0. (Sonderinvestitionsverträge
mit längeren Laufzeiten und besseren Konditionen für die Investoren) wurden
bereits 2019 erlassen. Allerdings sahen die Gesetze vor, dass viele Verfahren
und Einzelheiten durch Regierungsverordnungen geregelt werden müssen. Bisher
hat die russische Regierung nur wenige solche Verordnungen erlassen, was den
Abschluss von Sonderinvestitionsverträgen nach neuen Regelungen verhindert hat.
Am 16. Juli 2020 hat die russische Regierung eine neue Verordnung erlassen,
die weitere Einzelheiten und Prozeduren in Bezug auf den Abschluss der
Sonderinvestitionsverträge (SPIK 2.0.) regelt. Insbesondere wurden neue
Regelungen verabschiedet, die das Auswahlverfahren für die Investoren, die
einen Sonderinvestitionsvertrag abschließen möchten, sowie das
Überwachungsverfahren bezüglich der Erfüllung eines abgeschlossenen
Sonderinvestitionsvertrags regeln.
Einreise in die Europäische Union
Russische
Staatsbürger können nach wie vor nicht in die EU einreisen.
Die EU will das Einreiseverbot für russische
Staatsbürger bis Ende August aufrechterhalten. Wegen der nach wie vor hohen
Infektionsraten denke die EU aktuell nicht über eine Öffnung der Grenzen für
weitere Länder nach. Bislang enthält die sogenannte sichere Liste der EU nur
elf Staaten: Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Neuseeland, Ruanda,
Südkorea, Tunesien und Uruguay. In Bezug auf China wurde eine vorläufige
Genehmigung erteilt, die in Kraft tritt, sobald China auch für EU-Bürger die
Einreise genehmigt.
Recht und Steuern
Neue Einreisebestimmungen für ausländische Mitarbeiter
Ab 1. August 2020 dürfen die Bürger aus Großbritannien, Türkei und Tansania und ab 15. August auch die Bürger aus der Schweiz wieder ungehindert nach Russland einreisen.
Die Staatsbürger dieser Staaten können wieder eine Einreiseeinladung sowie ein russisches Visum erhalten. Es werden auch wieder regelmäßige Flüge in einige Städte dieser Länder aus Moskau und anderen Flughäfen Russlands angeboten.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass, sofern die ausländischen Bürger über ein Arbeitsvisum einreisen, sie eine 14-tagige Quarantäne einhalten müssen. Ein negativer COVID-19-Test befreit die Reisenden nicht von dieser Verpflichtung. Diejenigen Ausländer, die nicht zu Arbeitszwecken einreisen, müssen einen negativen COVID-19-Test, der spätestens drei Tage vor der Einreise gemacht wurde, vorweisen. Sofern dieser Test nicht vorhanden ist, müssen die Einreisenden diesen Test innerhalb von drei Kalendertagen nach der Einreise in Russland nachholen.
Neue Regeln für die russische GmbH
Die russische Regierung will mit einer Initiative neue Möglichkeiten für die Führung von Gesellschafterlisten bei russischen GmbHs eröffnen.
Am 28. Juli 2020 hat das russische Wirtschaftsministerium einen Entwurf für die Änderung des GmbH-Gesetzes zur Abstimmung an das Finanzministerium und die russische Zentralbank abgegeben. Gemäß den Vorschlägen sollen die russischen GmbHs (mit der Ausnahme von Mittel- und Kleinunternehmen) die Möglichkeit erhalten, die Führung der Gesellschafterlisten an professionelle Registerführer zu übertragen.
Die professionellen Registerführer sind Unternehmen, die eine Lizenz für die Registerführung haben. Bisher haben sie nur die Listen der Aktionäre für die Aktiengesellschaften geführt. In Zukunft sollen sie auch für die GmbHs zuständig sein dürfen. Der Gesellschafterbeschluss über die Übertragung der Führung der Gesellschafterliste an den Registerführer muss einstimmig gefasst werden.
Gemäß den Gesetzesentwürfen soll auch die bisher geltende Möglichkeit, die Gesellschafterliste durch die GmbH selbst zu führen, beibehalten werden. Die GmbHs sollen lediglich eine zusätzliche Option für die Führung der Gesellschafterliste erhalten.
Steuerresidenz für natürliche Personen in Zeiten der Corona-Pandemie
Nach dem russischen Steuergesetzbuch werden natürliche Personen, die sich innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 183 Kalendertage im Land aufhalten, als Steuerresidenten geführt.
Die Einführung restriktiver Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und die Schließung der Landesgrenzen führten dazu, dass viele Bürger nicht rechtzeitig aus dem Ausland nach Russland zurückkehren konnten. Einige von ihnen könnten deshalb ihren Status als Steuerresidenten verlieren, was wiederum zu einer Erhöhung der Steuerbelastung (Besteuerung ihres Einkommens mit einem Satz von 30 Prozent anstatt 13 Prozent) sowie zum Verlust des Rechts auf Freibeträge führen könnte.
Für die Lösung des oben dargestellten Problems schlug das russische Finanzministerium Folgendes vor: Den Bürgern mit einer Aufenthaltsdauer von 90 bis zu 182 Kalendertagen im Jahr 2020 wird das Recht eingeräumt, sich freiwillig als Steuerresidenten der Russischen Föderation anzuerkennen. Dazu müssen sie einen Antrag bei der Steuerbehörde stellen. Die Abgabefrist eines solchen Antrages stimmt mit der Abgabefrist der Einkommensteuererklärung für 2020 überein (d. h. bis 30. April 2021). Die Information darüber wurde auf der offiziellen Website des Russischen Finanzministeriums am 16. Juli 2020 veröffentlicht. Die entsprechende Änderung des Art. 207 Steuergesetzbuch RF wurde im Gesetzentwurf über Steuermanöver in der IT-Branche vorgenommen, der bereits am 24.07.2020 vom Föderationsrat der Russischen Föderation gebilligt wurde.
Neues Gesetz über Investitionen in strategisch wichtige Unternehmen
Die Staatsduma hat Änderungen im Gesetz über die Investitionen in strategisch wichtige Unternehmen verabschiedet.
Das russische Parlament, die Duma, verabschiedete am 24. Juli in der dritten und letzten Lesung ein Gesetz zur Stärkung der staatlichen Kontrolle über ausländische Investitionen in Wirtschaftsunternehmen, die für die Verteidigung und Sicherheit des Landes von strategischer Bedeutung sind. Das Gesetz sei notwendig, um Rechtskonflikte zu beseitigen. Derzeit wird der Anteil eines ausländischen Investors an einem Unternehmen nicht durch die Tatsache des Besitzes von Aktien, sondern durch das direkte Verfügungsrecht über die auf diese Aktien entfallenden Stimmen geregelt. Nach dem neuen Gesetz wird die Kontrolle auch dann vorhanden sein, wenn ein ausländischer Investor seine Anteile am Stammkapital oder Aktien an Dritte aufgrund eines Treuhandverwaltungs- oder Pfandvertrags, eines Repo-Geschäfts oder sonstigen Vertrags überträgt.
Diese neue Regelung soll verhindern, dass die ausländischen Investoren die Gesetzesverbote bezüglich der Kontrolle über die strategisch wichtigen Unternehmen dadurch umgehen, dass sie juristisch keine Kontrolle über Anteile im Stammkapital oder Aktien dieser Unternehmen vorübergehend ausüben, faktisch jedoch diese Kontrolle jederzeit zurückerhalten können (z. B. nach Ablauf eines Treuhandverwaltungsvertrags). Diese Änderungen sind für diejenigen ausländischen Investoren wichtig, die in die strategisch wichtigen Bereiche (z. B. Atomkraftwerke, Kryptografie, Flugzeugbau und andere) in Russland investieren möchten.
Russland verbietet ab 2021 Bezahlung mit Kryptowährungen
Der russische Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, das Kryptowährungen als Zahlungsmittel im Land verbietet.
Zum ersten Mal wird die Definition und Regulierung der Kryptowährung in Russland eingeführt (sie wird als „digitale Währung“ bezeichnet). Wichtigste Merkmale der Kryptowährung sind folgende:
Die Kryptowährung ist ein Vermögen und kann bei der Insolvenz oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils versteigert werden.
Nach dem neuen Gesetz wird verboten, die Kryptowährung als Zahlungsmittel für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen anzunehmen. Dieses Verbot gilt für alle russischen juristischen Personen sowie für natürliche Personen, die als russische Steuerresidenten anerkannt sind. Außerdem wird es verboten, die Informationen über den Verkauf von Kryptowährung sowie deren Verwendung als Zahlungsmittel für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen öffentlich zu verbreiten.
Neue Regierungsverordnung für die Regulierung von SPIK 2.0
Die neuen Regelungen sollen den bürokratischen Aufwand beim Abschluss von Sonderinvestitionsverträgen verringern.
Die Gesetze für die Einführung von SPIK 2.0. (Sonderinvestitionsverträge mit längeren Laufzeiten und besseren Konditionen für die Investoren) wurden bereits 2019 erlassen. Allerdings sahen die Gesetze vor, dass viele Verfahren und Einzelheiten durch Regierungsverordnungen geregelt werden müssen. Bisher hat die russische Regierung nur wenige solche Verordnungen erlassen, was den Abschluss von Sonderinvestitionsverträgen nach neuen Regelungen verhindert hat.
Am 16. Juli 2020 hat die russische Regierung eine neue Verordnung erlassen, die weitere Einzelheiten und Prozeduren in Bezug auf den Abschluss der Sonderinvestitionsverträge (SPIK 2.0.) regelt. Insbesondere wurden neue Regelungen verabschiedet, die das Auswahlverfahren für die Investoren, die einen Sonderinvestitionsvertrag abschließen möchten, sowie das Überwachungsverfahren bezüglich der Erfüllung eines abgeschlossenen Sonderinvestitionsvertrags regeln.
Einreise in die Europäische Union
Russische Staatsbürger können nach wie vor nicht in die EU einreisen.
Die EU will das Einreiseverbot für russische Staatsbürger bis Ende August aufrechterhalten. Wegen der nach wie vor hohen Infektionsraten denke die EU aktuell nicht über eine Öffnung der Grenzen für weitere Länder nach. Bislang enthält die sogenannte sichere Liste der EU nur elf Staaten: Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Tunesien und Uruguay. In Bezug auf China wurde eine vorläufige Genehmigung erteilt, die in Kraft tritt, sobald China auch für EU-Bürger die Einreise genehmigt.