In Russland wird die Registrierung von
Erfindungen und Gebrauchsmustern erleichtert.
Am 31. Juli 2020
wurde das Föderalgesetz Nr. 262-FZ über „Änderungen des vierten Teils des
Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation“ verabschiedet, deren wichtigste
Bestimmungen ab dem 01.08.2021 in Kraft treten. Laut den Neuerungen wird in der
Zukunft die vorläufige Informationssuche in Bezug auf Erfindungen oder
Gebrauchsmuster und eine vorläufige Einschätzung deren Patentfähigkeit nicht
nur von der Registrierungsbehörde für geistiges Eigentum („Rospatent“), sondern
auch von privaten von Rospatent zugelassenen Wissenschaftseinrichtungen vorgenommen.
Gebrauchsmuster werden oft als der „kleine Bruder“ des Patents
bezeichnet und sind ein Schutzrecht des gewerblichen Rechtsschutzes.
Die Ergebnisse
dieser vorläufigen Prüfungen werden von Rospatent bei der Erteilung eines
Patents berücksichtigt, was das gesamte Verfahren zur Registrierung der
Erfindungen und Gebrauchsmuster wesentlich schneller und einfacher macht. Das
Zulassungsverfahren und die Anforderungen an solche privaten
Wissenschaftseinrichtungen werden von der Regierung der Russischen Föderation
später festgelegt.
Russland: Erleichterungen bei öffentlicher Beschaffung
Die Beschränkungen für die öffentliche
Beschaffung ausländischer Arzneimittel zur Behandlung von Leukämie und
Lymphomen werden aufgehoben.
Durch die Regierungsverordnung Nr. 1164 vom 3. August 2020 wurde die
Liste der Arzneimittel, die unbeschränkt zu Einkäufen für staatlichen und kommunalen
Bedarf zugelassen werden, festgesetzt.
Die Liste solcher Arzneimittel erfasst jetzt neun Arzneimittel für
Minderjährige mit bösartigen Neubildungen von lymphoiden, hämatopoetischen und
verwandten Geweben, darunter solche wie Filgrastim, Caspofungin, Micafungin und
sonstige. Die Regierungsverordnung ist am 8. August 2020 in Kraft getreten und
bleibt bis zum Ende 2021 in Kraft. In Bezug auf sonstige lebenswichtige und
wesentliche Arzneimittel gelten weiterhin Beschränkungen für die Zulassung zu
Einkäufen für staatlichen und kommunalen Bedarf. Die Beschränkungen beruhen auf dem Grundsatz der vorrangigen Beschaffung
von Arzneimitteln aus den EAWU-Mitgliedstaaten.
Russische GmbHs: Fernabstimmungen erlaubt
Aufgrund der Folgen der Coronakrise sind im
laufenden Jahr Fernabstimmungen bei den jährlichen Gesellschafterversammlungen
erlaubt.
Am 31. Juli 2020
sind die Änderungen zum Gesetz Nr. 115-FZ in Kraft getreten (Föderales Gesetz
Nr. 297-FZ vom 31. Juli 2020), die den russischen GmbHs erlauben, die
jährlichen Gesellschafterversammlungen, bei denen die Jahresberichte und
Buchhaltungsbilanzen bestätigt werden, im Jahr 2020 auch durch Fernabstimmung
abzuhalten. Bisher durften die russischen GmbHs die Gesellschafterversammlungen
durch Fernabstimmung zu allen Fragen außer Bestätigung der jährlichen Berichte
und Buchhaltungsbilanzen durchführen. Um eine solche Fernabstimmung in 2020 zu
veranlassen, muss der Generaldirektor einer GmbH einen entsprechenden Beschluss
fassen. Ähnliche Regelungen für 2020 gibt es bereits für russische
Aktiengesellschaften (Gesetz Nr. 50-FZ vom 18. März 2020).
Gemäß den
vorherigen Gesetzesänderungen dürfen die jährlichen Gesellschafterversammlungen
in den russischen GmbHs wegen der Corona-Pandemie bis 30. September 2020
stattfinden. Auch wenn viele Einschränkungen in Bezug auf Corona in Russland
bereits aufgehoben sind, sind die Einreisen aus vielen Ländern noch nicht
möglich, was eine Gesellschafterversammlung in Präsenzform erschwert.
Eine Fernabstimmung
ist allerdings nur dann möglich, wenn diese Möglichkeit in der Satzung der GmbH
vorgesehen oder zumindest nicht verboten ist (die meisten Satzungen enthalten
eine Klausel, die Fernabstimmung erlaubt, standardmäßig) und das Verfahren der
Fernabstimmung durch eine interne Vorschrift der GmbH festgelegt ist. In der
Regel haben nur wenige GmbHs eine solche interne Vorschrift zur Fernabstimmung
(oder entsprechende Regelungen zur Fernabstimmung in der Satzung), was den
Gebrauch von der neuen Gesetzesregelung schwer macht. Möglicherweise werden in
der Praxis viele GmbHs die erforderlichen Regelungen über Fernabstimmung im Beschluss
des Generaldirektors über die Durchführung der jährlichen
Gesellschafterversammlung in Form einer Fernabstimmung festlegen.
Neue Austrittsregelungen für die Gesellschafter
In russischen GmbHs gelten ab sofort neue
Austrittsregelungen für Gesellschafter. Die Regelung soll insbesondere die
Minderheitsgesellschafter besser schützen.
Am
31. Juli 2020 sind zwei Gesetze zur Änderung des GmbH-Gesetzes und des
Zivilgesetzbuches in Kraft getreten, die das Verfahren des Austritts der
Gesellschafter aus einer GmbH ändern. Gemäß den Änderungen dürfen die
Gesellschafter in der Satzung vorsehen, dass ein Austritt aus der Gesellschaft
nur für bestimmte Gesellschafter erlaubt ist, z. B. nur für
Minderheitsgesellschafter, und für andere Gesellschafter verboten ist. In
diesem Fall können bestimmte Gesellschafter die GmbH nicht ohne Weiteres
verlassen und die anderen Gesellschafter mit einer problemhaften GmbH
zurücklassen. Diese Regelung hilft, die Interessen der Gesellschafter,
insbesondere der Minderheitsgesellschafter, besser zu schützen.
Außerdem
wurden die Regelungen zur Registrierung des Gesellschafteraustritts beim
russischen Handelsregister durch oben genannte Gesetze geändert. Früher musste
eine GmbH selbst den Gesellschafteraustritt beim Handelsregister anmelden und
jetzt wird ein Anmeldeantrag vom Notar gestellt, der den Austrittsantrag des
jeweiligen Gesellschafters beglaubigt. Diese Änderung macht die Registrierung
schneller und einfacher für die GmbH und den jeweiligen austretenden
Gesellschafter.
Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Prüfstand
Russland strebt Änderung von
Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Reihe von Ländern an.
Zypern,
Malta und Luxemburg haben den Vorschlägen Russlands zur Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) zugestimmt. Die bisherigen Verhandlungen mit Zypern hatten einen
schwierigen Verlauf und Russland hatte sogar damit gedroht, das DBA mit Zypern
aufzuheben. Bisher wurden die Dividenden und Zinsen, die von russischen
Unternehmen an die Unternehmen aus diesen Ländern bezahlt wurden (und
umgekehrt) zu günstigen Sätzen besteuert:
Zypern: Dividenden – 10 Prozent in allen Fällen und 5
Prozent bei bestimmten Großinvestitionen, Zinsen – 0 Prozent;
Malta: Dividenden – 10 Prozent in allen Fällen und 5
Prozent bei bestimmten Großinvestitionen, Zinsen – 5 Prozent;
Luxemburg: Dividenden – 15 Prozent in allen Fällen und 5
Prozent bei bestimmten Großinvestitionen, Zinsen – 0 Prozent.
Auf
Vorschlag Russlands soll nun in den DBA mit Zypern, Malta und Luxemburg ein
einheitlicher Steuersatz von 15 Prozent auf alle Dividenden und Zinsen
angewendet werden. Neue Regelungen sollen bereits ab 2021 in Kraft treten. Anfang
August hat Russland einen ähnlichen Vorschlag an die Niederlande geschickt.
Außerdem plant Russland, ähnliche Verhandlungen mit Hongkong und der Schweiz aufzunehmen.
Recht und Steuern
Änderungen im russischen Patentrecht
In Russland wird die Registrierung von Erfindungen und Gebrauchsmustern erleichtert.
Am 31. Juli 2020 wurde das Föderalgesetz Nr. 262-FZ über „Änderungen des vierten Teils des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation“ verabschiedet, deren wichtigste Bestimmungen ab dem 01.08.2021 in Kraft treten. Laut den Neuerungen wird in der Zukunft die vorläufige Informationssuche in Bezug auf Erfindungen oder Gebrauchsmuster und eine vorläufige Einschätzung deren Patentfähigkeit nicht nur von der Registrierungsbehörde für geistiges Eigentum („Rospatent“), sondern auch von privaten von Rospatent zugelassenen Wissenschaftseinrichtungen vorgenommen. Gebrauchsmuster werden oft als der „kleine Bruder“ des Patents bezeichnet und sind ein Schutzrecht des gewerblichen Rechtsschutzes.
Die Ergebnisse dieser vorläufigen Prüfungen werden von Rospatent bei der Erteilung eines Patents berücksichtigt, was das gesamte Verfahren zur Registrierung der Erfindungen und Gebrauchsmuster wesentlich schneller und einfacher macht. Das Zulassungsverfahren und die Anforderungen an solche privaten Wissenschaftseinrichtungen werden von der Regierung der Russischen Föderation später festgelegt.
Russland: Erleichterungen bei öffentlicher Beschaffung
Die Beschränkungen für die öffentliche Beschaffung ausländischer Arzneimittel zur Behandlung von Leukämie und Lymphomen werden aufgehoben.
Durch die Regierungsverordnung Nr. 1164 vom 3. August 2020 wurde die Liste der Arzneimittel, die unbeschränkt zu Einkäufen für staatlichen und kommunalen Bedarf zugelassen werden, festgesetzt. Die Liste solcher Arzneimittel erfasst jetzt neun Arzneimittel für Minderjährige mit bösartigen Neubildungen von lymphoiden, hämatopoetischen und verwandten Geweben, darunter solche wie Filgrastim, Caspofungin, Micafungin und sonstige. Die Regierungsverordnung ist am 8. August 2020 in Kraft getreten und bleibt bis zum Ende 2021 in Kraft. In Bezug auf sonstige lebenswichtige und wesentliche Arzneimittel gelten weiterhin Beschränkungen für die Zulassung zu Einkäufen für staatlichen und kommunalen Bedarf. Die Beschränkungen beruhen auf dem Grundsatz der vorrangigen Beschaffung von Arzneimitteln aus den EAWU-Mitgliedstaaten.
Russische GmbHs: Fernabstimmungen erlaubt
Aufgrund der Folgen der Coronakrise sind im laufenden Jahr Fernabstimmungen bei den jährlichen Gesellschafterversammlungen erlaubt.
Am 31. Juli 2020 sind die Änderungen zum Gesetz Nr. 115-FZ in Kraft getreten (Föderales Gesetz Nr. 297-FZ vom 31. Juli 2020), die den russischen GmbHs erlauben, die jährlichen Gesellschafterversammlungen, bei denen die Jahresberichte und Buchhaltungsbilanzen bestätigt werden, im Jahr 2020 auch durch Fernabstimmung abzuhalten. Bisher durften die russischen GmbHs die Gesellschafterversammlungen durch Fernabstimmung zu allen Fragen außer Bestätigung der jährlichen Berichte und Buchhaltungsbilanzen durchführen. Um eine solche Fernabstimmung in 2020 zu veranlassen, muss der Generaldirektor einer GmbH einen entsprechenden Beschluss fassen. Ähnliche Regelungen für 2020 gibt es bereits für russische Aktiengesellschaften (Gesetz Nr. 50-FZ vom 18. März 2020).
Gemäß den vorherigen Gesetzesänderungen dürfen die jährlichen Gesellschafterversammlungen in den russischen GmbHs wegen der Corona-Pandemie bis 30. September 2020 stattfinden. Auch wenn viele Einschränkungen in Bezug auf Corona in Russland bereits aufgehoben sind, sind die Einreisen aus vielen Ländern noch nicht möglich, was eine Gesellschafterversammlung in Präsenzform erschwert.
Eine Fernabstimmung ist allerdings nur dann möglich, wenn diese Möglichkeit in der Satzung der GmbH vorgesehen oder zumindest nicht verboten ist (die meisten Satzungen enthalten eine Klausel, die Fernabstimmung erlaubt, standardmäßig) und das Verfahren der Fernabstimmung durch eine interne Vorschrift der GmbH festgelegt ist. In der Regel haben nur wenige GmbHs eine solche interne Vorschrift zur Fernabstimmung (oder entsprechende Regelungen zur Fernabstimmung in der Satzung), was den Gebrauch von der neuen Gesetzesregelung schwer macht. Möglicherweise werden in der Praxis viele GmbHs die erforderlichen Regelungen über Fernabstimmung im Beschluss des Generaldirektors über die Durchführung der jährlichen Gesellschafterversammlung in Form einer Fernabstimmung festlegen.
Neue Austrittsregelungen für die Gesellschafter
In russischen GmbHs gelten ab sofort neue Austrittsregelungen für Gesellschafter. Die Regelung soll insbesondere die Minderheitsgesellschafter besser schützen.
Am 31. Juli 2020 sind zwei Gesetze zur Änderung des GmbH-Gesetzes und des Zivilgesetzbuches in Kraft getreten, die das Verfahren des Austritts der Gesellschafter aus einer GmbH ändern. Gemäß den Änderungen dürfen die Gesellschafter in der Satzung vorsehen, dass ein Austritt aus der Gesellschaft nur für bestimmte Gesellschafter erlaubt ist, z. B. nur für Minderheitsgesellschafter, und für andere Gesellschafter verboten ist. In diesem Fall können bestimmte Gesellschafter die GmbH nicht ohne Weiteres verlassen und die anderen Gesellschafter mit einer problemhaften GmbH zurücklassen. Diese Regelung hilft, die Interessen der Gesellschafter, insbesondere der Minderheitsgesellschafter, besser zu schützen.
Außerdem wurden die Regelungen zur Registrierung des Gesellschafteraustritts beim russischen Handelsregister durch oben genannte Gesetze geändert. Früher musste eine GmbH selbst den Gesellschafteraustritt beim Handelsregister anmelden und jetzt wird ein Anmeldeantrag vom Notar gestellt, der den Austrittsantrag des jeweiligen Gesellschafters beglaubigt. Diese Änderung macht die Registrierung schneller und einfacher für die GmbH und den jeweiligen austretenden Gesellschafter.
Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Prüfstand
Russland strebt Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Reihe von Ländern an.
Zypern, Malta und Luxemburg haben den Vorschlägen Russlands zur Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Die bisherigen Verhandlungen mit Zypern hatten einen schwierigen Verlauf und Russland hatte sogar damit gedroht, das DBA mit Zypern aufzuheben. Bisher wurden die Dividenden und Zinsen, die von russischen Unternehmen an die Unternehmen aus diesen Ländern bezahlt wurden (und umgekehrt) zu günstigen Sätzen besteuert:
Auf Vorschlag Russlands soll nun in den DBA mit Zypern, Malta und Luxemburg ein einheitlicher Steuersatz von 15 Prozent auf alle Dividenden und Zinsen angewendet werden. Neue Regelungen sollen bereits ab 2021 in Kraft treten. Anfang August hat Russland einen ähnlichen Vorschlag an die Niederlande geschickt. Außerdem plant Russland, ähnliche Verhandlungen mit Hongkong und der Schweiz aufzunehmen.