Corona und die durch das Virus bedingten
Tätigkeitseinschränkungen werden nicht automatisch als Umstände höherer Gewalt
anerkannt.
Von März bis Juni 2020
wurden viele Geschäftstätigkeiten und Aktivitäten wegen der Corona-
Schutzmaßnahmen eingeschränkt. Darunter haben viele Unternehmen gelitten,
insbesondere die Mieter von Büros und Geschäften sowie Lieferanten bestimmter
Produkte. Dabei war es in der Rechtsprechung umstritten, ob die
Corona-Schutzmaßnahmen für Mietverträge und Lieferverträge als Umstände höherer
Gewalt eingestuft werden können.
Das Oberste Gericht
Russlands hat bereits in seiner Übersicht der ersten Rechtsprechung zu Corona
vom 21. April 2020 erklärt, dass Corona und entsprechende
Tätigkeitseinschränkungen nicht automatisch als Umstände höherer Gewalt
anerkannt werden. Vielmehr sollte dies stets fallbezogen entschieden werden.
Dieses Urteil wurde vor
Kurzem auch durch die aktuelle Rechtsprechung eines russischen
Wirtschaftsgerichts bestätigt. So hat das Lipetsker Wirtschaftsgericht
entschieden, dass eine Lieferung von Waren aus Moskau nach Lipetsk in April
2020, die aufgrund der damals geltenden Corona-Einschränkungen (Distanzarbeit,
Quarantäne usw.) verspätet zugestellt wurden, als Umstände höherer Gewalt
anzuerkennen sind. Aus diesem Grund hat das Gericht die Klage des Käufers auf
Vertragsstrafe aufgrund verspäteter Lieferung abgewiesen.
In einem anderen Fall
hat das Brjansker Wirtschaftsgericht über eine Klage eines Mieters auf
Kündigung des Mietvertrags entschieden. Der Mietvertrag wurde am 1. April 2020
geschlossen. Ein Zeitpunkt, zu dem die meisten Corona-Einschränkungen bereits
Gültigkeit hatten. Laut des Gerichts hätte der Mieter diese besonderen Umstände
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigen müssen und dürfe sich
deshalb nicht auf höhere Gewalt berufen. Mit dieser Begründung wurde die
Kündigungsklage des Mieters zurückgewiesen.
Vereinfachte Registrierung juristischer Personen
Der Föderale Steuerdienst Russlands will durch neue
Formulare die Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern
vereinfachen.
Der Föderale
Steuerdienst Russlands (FNS) hat neue Antragsformulare für die Registrierung
von juristischen Personen, Einzelunternehmern und bäuerlichen
(Landwirtschafts-) Unternehmen im einheitlichen Staatlichen Register der
Juristischen Personen entwickelt. Ein Entwurf der entsprechenden Verordnung
befindet sich seit 5. August 2020 in der Phase der
Regulierungsfolgenabschätzung.
Mit den neuen
Antragsformularen können zum Zeitpunkt der Registrierung einige Informationen
angegeben werden, die in den aktuellen Formularen noch nicht enthalten sind. Es
ist notwendig, um die neuen Bestimmungen des Föderalen Gesetzes „Über die
staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern“
umzusetzen, die am 1. September 2020 in Kraft getreten sind. Unter anderem wird
es möglich sein, folgende Informationen über eine juristische Person in das einheitliche
Staatliche Register der Juristischen Personen einzutragen:
Name der juristischen Person, auch auf Englisch
Ausführlichere Adressdetails
Die Verwendung oder Nichtverwendung einer Mustersatzung
Das Vorhandensein eines Gesellschaftervertrags zwischen den Gesellschaftern sowie Umfang der Befugnisse des Gesellschafters im Rahmen des Gesellschaftervertrags
Das Vorhandensein mehrerer Generaldirektoren
Neuregelung: Streit um geistiges Eigentum
Regierung führt neue Prozessregelungen für
Streitigkeiten in Bezug auf geistiges Eigentum ein.
Am 6. September 2020
ist eine neue Regierungsverordnung in Kraft getreten, die ein neues Verfahren
über die Beilegung von Streitigkeiten in Bezug auf geistiges Eigentum durch den
Föderalen Dienst für geistiges Eigentum (Rospatent) festgelegt. Geregelt werden
sollen dadurch u. a. Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
Anträgen auf Patentanmeldung, Anmeldung der Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichnen, Dienstzeichen, geografische Bezeichnung und Herkunftsbezeichnung
Staatliche Registrierung der oben genannten Objekte des geistigen Eigentums und Erteilung der entsprechenden Urkunden
Anfechtung der Schutzgewährung für diese Objekte des geistigen Eigentums oder deren Beendigung.
Aufgrund der neuen
Regelungen dürfen die Einsprüche, Anträge und sonstige Unterlagen nicht nur in
Papierform, sondern auch in elektronischer Form über die offizielle Webseite
von Rospatent eingereicht werden. Diese Unterlagen können zudem mit einer
einfachen elektronischen Unterschrift unterzeichnet werden.
Rospatent entscheidet
dann innerhalb von fünf Arbeitstagen über die Registrierung der eingegangenen
Anträge oder Einsprüche. Alle von Rospatent getroffene Entscheidungen,
Information über Streitigkeitsverlauf und wichtige Termine für Streitigkeitsbeilegungen
werden auf der Webseite von Rospatent veröffentlicht.
Vereinfachung der polizeilichen Meldung von Ausländern
Die Melderegelung bei der Ein- und Ausreise von
ausländischen Mitarbeitern wird deutlich vereinfacht.
Ab dem 7. September
2020 dürfen russische Arbeitgeber die Polizei über Ein- und Ausreise ihrer
ausländischen Mitarbeiter auch in elektronischer Form informieren. Die Polizei
wird noch genaue Verfahrensregelungen dazu erstellen. Gemäß dem vorhandenen
Entwurf soll die Meldung bequem über die Webseite von Gosuslugi (Staatliche
Dienstleistungen) erfolgen. Der Arbeitgeber wird als Antwort auf seine Meldung
eine Meldungsbestätigung erhalten, die mit einer qualifizierten elektronischen
Unterschrift versehen ist. Diese Meldungsbestätigung kann ausgedruckt und dem
Mitarbeiter überreicht werden.
Neue Verordnung zum Online-Verkauf von Arzneimitteln
Am 8. September 2020 ist eine Roszdravnadzor-Verordnung über Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen zum Online-Verkauf von Arzneimitteln in Kraft getreten.
Demnach dürfen
diejenigen Apotheken eine Erlaubnis für den Online-Verkauf von Arzneimitteln
beantragen, die seit mindestens einem Jahr eine Lizenz für die Pharmatätigkeit
besitzen sowie alle sonstigen Bedingungen, die in der Regierungsverordnung Nr.
697 vom 16. Mai 2020 definiert sind, erfüllen. Die Erlaubnis wird durch eine
örtliche Abteilung von Roszdravnadzor innerhalb von fünf Arbeitstagen
ausgestellt. Dabei wird keine Gebühr erhoben.
Recht und Steuern
Urteile zu Corona und höherer Gewalt
Corona und die durch das Virus bedingten Tätigkeitseinschränkungen werden nicht automatisch als Umstände höherer Gewalt anerkannt.
Von März bis Juni 2020 wurden viele Geschäftstätigkeiten und Aktivitäten wegen der Corona- Schutzmaßnahmen eingeschränkt. Darunter haben viele Unternehmen gelitten, insbesondere die Mieter von Büros und Geschäften sowie Lieferanten bestimmter Produkte. Dabei war es in der Rechtsprechung umstritten, ob die Corona-Schutzmaßnahmen für Mietverträge und Lieferverträge als Umstände höherer Gewalt eingestuft werden können.
Das Oberste Gericht Russlands hat bereits in seiner Übersicht der ersten Rechtsprechung zu Corona vom 21. April 2020 erklärt, dass Corona und entsprechende Tätigkeitseinschränkungen nicht automatisch als Umstände höherer Gewalt anerkannt werden. Vielmehr sollte dies stets fallbezogen entschieden werden.
Dieses Urteil wurde vor Kurzem auch durch die aktuelle Rechtsprechung eines russischen Wirtschaftsgerichts bestätigt. So hat das Lipetsker Wirtschaftsgericht entschieden, dass eine Lieferung von Waren aus Moskau nach Lipetsk in April 2020, die aufgrund der damals geltenden Corona-Einschränkungen (Distanzarbeit, Quarantäne usw.) verspätet zugestellt wurden, als Umstände höherer Gewalt anzuerkennen sind. Aus diesem Grund hat das Gericht die Klage des Käufers auf Vertragsstrafe aufgrund verspäteter Lieferung abgewiesen.
In einem anderen Fall hat das Brjansker Wirtschaftsgericht über eine Klage eines Mieters auf Kündigung des Mietvertrags entschieden. Der Mietvertrag wurde am 1. April 2020 geschlossen. Ein Zeitpunkt, zu dem die meisten Corona-Einschränkungen bereits Gültigkeit hatten. Laut des Gerichts hätte der Mieter diese besonderen Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigen müssen und dürfe sich deshalb nicht auf höhere Gewalt berufen. Mit dieser Begründung wurde die Kündigungsklage des Mieters zurückgewiesen.
Vereinfachte Registrierung juristischer Personen
Der Föderale Steuerdienst Russlands will durch neue Formulare die Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern vereinfachen.
Der Föderale Steuerdienst Russlands (FNS) hat neue Antragsformulare für die Registrierung von juristischen Personen, Einzelunternehmern und bäuerlichen (Landwirtschafts-) Unternehmen im einheitlichen Staatlichen Register der Juristischen Personen entwickelt. Ein Entwurf der entsprechenden Verordnung befindet sich seit 5. August 2020 in der Phase der Regulierungsfolgenabschätzung.
Mit den neuen Antragsformularen können zum Zeitpunkt der Registrierung einige Informationen angegeben werden, die in den aktuellen Formularen noch nicht enthalten sind. Es ist notwendig, um die neuen Bestimmungen des Föderalen Gesetzes „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern“ umzusetzen, die am 1. September 2020 in Kraft getreten sind. Unter anderem wird es möglich sein, folgende Informationen über eine juristische Person in das einheitliche Staatliche Register der Juristischen Personen einzutragen:
Neuregelung: Streit um geistiges Eigentum
Regierung führt neue Prozessregelungen für Streitigkeiten in Bezug auf geistiges Eigentum ein.
Am 6. September 2020 ist eine neue Regierungsverordnung in Kraft getreten, die ein neues Verfahren über die Beilegung von Streitigkeiten in Bezug auf geistiges Eigentum durch den Föderalen Dienst für geistiges Eigentum (Rospatent) festgelegt. Geregelt werden sollen dadurch u. a. Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
Aufgrund der neuen Regelungen dürfen die Einsprüche, Anträge und sonstige Unterlagen nicht nur in Papierform, sondern auch in elektronischer Form über die offizielle Webseite von Rospatent eingereicht werden. Diese Unterlagen können zudem mit einer einfachen elektronischen Unterschrift unterzeichnet werden.
Rospatent entscheidet dann innerhalb von fünf Arbeitstagen über die Registrierung der eingegangenen Anträge oder Einsprüche. Alle von Rospatent getroffene Entscheidungen, Information über Streitigkeitsverlauf und wichtige Termine für Streitigkeitsbeilegungen werden auf der Webseite von Rospatent veröffentlicht.
Vereinfachung der polizeilichen Meldung von Ausländern
Die Melderegelung bei der Ein- und Ausreise von ausländischen Mitarbeitern wird deutlich vereinfacht.
Ab dem 7. September 2020 dürfen russische Arbeitgeber die Polizei über Ein- und Ausreise ihrer ausländischen Mitarbeiter auch in elektronischer Form informieren. Die Polizei wird noch genaue Verfahrensregelungen dazu erstellen. Gemäß dem vorhandenen Entwurf soll die Meldung bequem über die Webseite von Gosuslugi (Staatliche Dienstleistungen) erfolgen. Der Arbeitgeber wird als Antwort auf seine Meldung eine Meldungsbestätigung erhalten, die mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen ist. Diese Meldungsbestätigung kann ausgedruckt und dem Mitarbeiter überreicht werden.
Neue Verordnung zum Online-Verkauf von Arzneimitteln
Am 8. September 2020 ist eine Roszdravnadzor-Verordnung über Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen zum Online-Verkauf von Arzneimitteln in Kraft getreten.
Demnach dürfen diejenigen Apotheken eine Erlaubnis für den Online-Verkauf von Arzneimitteln beantragen, die seit mindestens einem Jahr eine Lizenz für die Pharmatätigkeit besitzen sowie alle sonstigen Bedingungen, die in der Regierungsverordnung Nr. 697 vom 16. Mai 2020 definiert sind, erfüllen. Die Erlaubnis wird durch eine örtliche Abteilung von Roszdravnadzor innerhalb von fünf Arbeitstagen ausgestellt. Dabei wird keine Gebühr erhoben.