Die Aufsichtstätigkeit in Russland soll im Rahmen des Mechanismus der „regulatorischen Guillotine“ reformiert werden.
Nach dem Gesetz werden ab 1. Januar 2021 zuvor verabschiedete Vorschriften aufgehoben und neue aktualisierte Anforderungen bestätigt. Unter anderem sind Änderungen im Bereich der staatlichen Kontrolle und Aufsicht über die Tätigkeit der juristischen Personen und Einzelunternehmer vorgesehen. Unter anderem wird die Kommunikation zwischen den Behörden und den Unternehmen zukünftig weitgehend online ablaufen. Auch kann die Einhaltung der zwingenden Normen durch die Unternehmen durch speziell zugelassene Organisationen geprüft werden. Weiterhin wird die Dauer der Aufsichtsprüfungen von 20 auf zehn Arbeitstage verkürzt.
Die Gesetzesvorlagen sollen die Mängel im gegenwärtigen Kontroll- und Überwachungssystem beseitigen und legen einen risikoorientierten Ansatz bei der Auswahl von Präventions- und Überwachungsmaßnahmen fest. So können sich die Aufsichtsbehörden auf die Aufdeckung von Verstößen konzentrieren, die eine prioritäre Bedrohung rechtlich geschützter Werte darstellen.
Insolvenzpraxis: Kinder haften für ihre Eltern
Erstmals in der russischen Rechtsprechung wurden Kinder für die Handlungen ihrer Eltern haftbar gemacht.
Beide Elternteile wurden vom Gericht als kontrollierende Personen anerkannt. Fast unmittelbar nach Beginn des Insolvenzverfahrens führten sie Rechtsgeschäfte zur Veräußerung teurer Immobilien zugunsten ihrer Kinder durch. Das Gericht kam zum Schluss, dass Kinder nicht als kontrollierende Personen anerkannt werden können. Allerdings fand das Gericht, dass die Verwendung der Identität der Kinder durch die Eltern, um Eigentum vor der Zwangsvollstreckung zu verbergen, unehrliches Verhalten ist. Somit wurden die Kinder für die Handlungen der Eltern haftbar gemacht, die das insolvente Unternehmen kontrollierten.
Leitfaden für russische Steuerresidenten
Der Föderale Steuerdienst Russlands hat einen Leitfaden zur Erlangung einer Steuerresidenz in Russland herausgegeben.
Um im Jahr 2020 steuerlich unbeschränkt ansässig (Steuerresident) in Russland zu werden, müssen sich die natürlichen Personen zwischen 90 und 182 Kalendertagen im Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2020 in Russland aufhalten. Dabei ist es ausreichend, wenn eine natürliche Person innerhalb des festgelegten Zeitraums (bis 30.04.2021) einen formlosen Antrag beim Finanzamt am Wohnort (Aufenthalt) oder beim Finanzamt der steuerlichen Registrierung, wenn kein ständiger Wohnort (Aufenthaltsort) vorliegt, stellt (Art. 207 Abs. 2.2 SteuerGB RF).
Der Föderale Steuerdienst Russlands hat in seinem Schreiben N VD-4-17/15732 vom 28. September 2020 eine Empfehlung abgegeben, wie der Antrag aussehen sollte. Der Antrag muss den vollständigen Nachnamen, den Vornamen, den Vatersnamen (falls vorhanden) und die Identifikationsnummer des Steuerzahlers (Steuer-ID) enthalten. Darüber hinaus wird empfohlen, die Anzahl der Aufenthaltstage anzugeben, die der Antragsteller auf dem Gebiet der Russischen Föderation im Jahresverlauf verbracht hat.
Baugewerbe: Arbeit auch ohne Arbeitserlaubnis möglich
Die russische Regierung will Ausländern in Ausnahmefällen die Arbeit ohne Arbeitserlaubnis ermöglichen. Das Innenministerium hat einen Entwurf des Gesetzes „Über den rechtlichen Status der Ausländer in Russland“ vorbereitet, der es Ausländern ermöglichen soll, ohne Arbeitserlaubnis auf Baustellen für große Anlagen, die zur Veranstaltung großer internationaler Events in Russland vorgesehen sind, tätig zu werden. Ähnliche Bestimmungen werden auch für Ausländer gelten, die in die Organisation von Sportevents, Musikwettbewerben, Theaterfestivals oder Wissenschafts- und Businessforen eingebunden sind.
Recht und Steuern
„Regulatorische Guillotine“ in Kraft getreten
Die Aufsichtstätigkeit in Russland soll im Rahmen des Mechanismus der „regulatorischen Guillotine“ reformiert werden.
Nach dem Gesetz werden ab 1. Januar 2021 zuvor verabschiedete Vorschriften aufgehoben und neue aktualisierte Anforderungen bestätigt. Unter anderem sind Änderungen im Bereich der staatlichen Kontrolle und Aufsicht über die Tätigkeit der juristischen Personen und Einzelunternehmer vorgesehen. Unter anderem wird die Kommunikation zwischen den Behörden und den Unternehmen zukünftig weitgehend online ablaufen. Auch kann die Einhaltung der zwingenden Normen durch die Unternehmen durch speziell zugelassene Organisationen geprüft werden. Weiterhin wird die Dauer der Aufsichtsprüfungen von 20 auf zehn Arbeitstage verkürzt.
Die Gesetzesvorlagen sollen die Mängel im gegenwärtigen Kontroll- und Überwachungssystem beseitigen und legen einen risikoorientierten Ansatz bei der Auswahl von Präventions- und Überwachungsmaßnahmen fest. So können sich die Aufsichtsbehörden auf die Aufdeckung von Verstößen konzentrieren, die eine prioritäre Bedrohung rechtlich geschützter Werte darstellen.
Insolvenzpraxis: Kinder haften für ihre Eltern
Erstmals in der russischen Rechtsprechung wurden Kinder für die Handlungen ihrer Eltern haftbar gemacht.
Der Insolvenzfall von ООО „Allianz“ hat die Grenzen der subsidiären Haftung erheblich erweitert. Zum ersten Mal in der russischen Rechtspraxis wurden die Kinder der den Schuldner kontrollierenden Personen zur subsidiären Haftung gezogen (Entscheidung des Arbitragegerichts der Stadt Moskau vom 27. Oktober 2020 Nr. A40-131425 / 16-30-203B).
Beide Elternteile wurden vom Gericht als kontrollierende Personen anerkannt. Fast unmittelbar nach Beginn des Insolvenzverfahrens führten sie Rechtsgeschäfte zur Veräußerung teurer Immobilien zugunsten ihrer Kinder durch. Das Gericht kam zum Schluss, dass Kinder nicht als kontrollierende Personen anerkannt werden können. Allerdings fand das Gericht, dass die Verwendung der Identität der Kinder durch die Eltern, um Eigentum vor der Zwangsvollstreckung zu verbergen, unehrliches Verhalten ist. Somit wurden die Kinder für die Handlungen der Eltern haftbar gemacht, die das insolvente Unternehmen kontrollierten.
Leitfaden für russische Steuerresidenten
Der Föderale Steuerdienst Russlands hat einen Leitfaden zur Erlangung einer Steuerresidenz in Russland herausgegeben.
Um im Jahr 2020 steuerlich unbeschränkt ansässig (Steuerresident) in Russland zu werden, müssen sich die natürlichen Personen zwischen 90 und 182 Kalendertagen im Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2020 in Russland aufhalten. Dabei ist es ausreichend, wenn eine natürliche Person innerhalb des festgelegten Zeitraums (bis 30.04.2021) einen formlosen Antrag beim Finanzamt am Wohnort (Aufenthalt) oder beim Finanzamt der steuerlichen Registrierung, wenn kein ständiger Wohnort (Aufenthaltsort) vorliegt, stellt (Art. 207 Abs. 2.2 SteuerGB RF).
Der Föderale Steuerdienst Russlands hat in seinem Schreiben N VD-4-17/15732 vom 28. September 2020 eine Empfehlung abgegeben, wie der Antrag aussehen sollte. Der Antrag muss den vollständigen Nachnamen, den Vornamen, den Vatersnamen (falls vorhanden) und die Identifikationsnummer des Steuerzahlers (Steuer-ID) enthalten. Darüber hinaus wird empfohlen, die Anzahl der Aufenthaltstage anzugeben, die der Antragsteller auf dem Gebiet der Russischen Föderation im Jahresverlauf verbracht hat.
Baugewerbe: Arbeit auch ohne Arbeitserlaubnis möglich
Die russische Regierung will Ausländern in Ausnahmefällen die Arbeit ohne Arbeitserlaubnis ermöglichen. Das Innenministerium hat einen Entwurf des Gesetzes „Über den rechtlichen Status der Ausländer in Russland“ vorbereitet, der es Ausländern ermöglichen soll, ohne Arbeitserlaubnis auf Baustellen für große Anlagen, die zur Veranstaltung großer internationaler Events in Russland vorgesehen sind, tätig zu werden. Ähnliche Bestimmungen werden auch für Ausländer gelten, die in die Organisation von Sportevents, Musikwettbewerben, Theaterfestivals oder Wissenschafts- und Businessforen eingebunden sind.