Am 16. Dezember 2020 hat die Duma ein neues Gesetz über die Regelung von Alkoholimporten angenommen.
Aktuell muss jede nach Russland importierte Alkohol-Flasche mit einem speziellen Steuerzeichen versehen werden, die der Importeur bei der Steuerbehörde zu erwerben hat. Dagegen muss der einheimische Alkohol mit einer speziellen „föderalen Marke“ versehen werden, die durch die Alkoholregulierungsbehörde herausgegeben wird. Laut dem neuen Gesetzentwurf sollen die bisherigen Steuerzeichen ab Januar 2021 komplett abgeschafft und durch einheitliche „föderale Marken“ ersetzt werden.
Außerdem wird das Verfahren zum Erhalt der sogenannten föderalen Marken wesentlich vereinfacht. So kann der Antrag auf Markenerteilung zukünftig über das staatliche Alkoholsystem EGAIS gestellt werden. Diese Marken müssen anschließend innerhalb von neun Monaten nach der Erteilung auf den importierten Alkoholflaschen angebracht werden – bisher war hierfür eine Frist von sechs Monaten vorgesehen.
Russland will Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden kündigen
Russland verschärft den Kampf gegen die Kapitalflucht. Der neueste Gegner sind die Niederlande.
Das russische Finanzministerium führte in den letzten Monaten mehrere Verhandlungsrunden mit dem Finanzministerium der Niederlande über die Anhebung der Quellensteuersätze auf Dividenden- und Zinszahlungen aus Russland auf 15 Prozent – allerdings ohne Erfolg. Dabei hat Russland den Niederlanden ähnliche Bedingungen angeboten, wie sie mit den Behörden auf Zypern, in Luxemburg und auf Malta vereinbarten worden sind. Und auch der niederländische Gegenvorschlag zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wurde von der russischen Seite nicht angenommen, da er die Aufrechterhaltung separater Wege für den Geldmittelabzug aus Russland vorsah.
Vor diesem Hintergrund leitete das russische Finanzministerium jetzt ein Verfahren zur Auflösung des DBA mit den Niederlanden ein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits zur öffentlichen Diskussion auf dem Portal https://regulation.gov.ru/ veröffentlicht. Allerdings bleibt das Abkommen aufgrund der vereinbarten Kündigungsregelungen noch bis Ende 2021 in Kraft.
Konkrete Auswirkungen hat die Entscheidung auf diejenigen Unternehmen, die für ihre Investitionen in die russische Wirtschaft niederländische Holdings benutzen. Eine Aufkündigung des DBA wäre ein zusätzliches Hindernis für die Investitionstätigkeit in Russland.
Installationszwang von heimischer Software auf April 2021 verschoben
In Russland sollen künftig Smartphones und Computer auch mit russischer Software verkauft werden, allerdings später als ursprünglich geplant.
Gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 425-FZ vom 2. Dezember 2019 ist ab dem 1. Januar 2021 der Verkauf von Elektronikgeräten für die persönliche Verwendung nur noch dann erlaubt, wenn darauf auch russische Software installiert ist. Gemeint sind hier Apps aus russischer Produktion, die als Alternative zu den Anwendungen aus ausländischer Entwicklung angeboten werden müssen. Nun hat die Duma, das russische Parlament, jedoch entschieden, diese Frist auf 1. April 2021 zu verlängern. Außerdem wurde das Gesetz dahingehend angepasst, als dass die zwingend zu installierende Software auch aus anderen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) stammen darf.
Um auf die Liste zu kommen, muss die Software mindestens 500.000 aktive Nutzer aufweisen. Ein Beispiel ist die Such-App des russischen Anbieters Yandex, die als Alternative zur Google Such-App auf einem Android-Smartphone installiert werden muss. Eine entsprechende Liste der russischen Software wird von der Regierung veröffentlicht und jährlich aktualisiert.
Russisches Arbeitsrecht: Neue Vorteile für kinderreiche Familien?
Das russische Parlament will kinderreiche Familien durch eine Änderung im Arbeitsgesetzbuch unterstützen.
In Russland gelten Eltern von drei oder mehr Kindern als kinderreich und können dadurch von bestimmten arbeitsrechtlichen Vorteilen profitieren. So können sie beispielsweise ihren gesetzlichen Urlaub zu einem Wunschtermin und ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber einreichen, wenn das älteste Kind das Alter von zwölf Jahren nicht überschritten hat. Auch wird die Kündigung deutlich erschwert: Neben kinderreichen Familien genießen auch Frauen mit Kindern bis zu drei Jahren oder alleinerziehende Mütter mit einem Kind bis 14 Jahren Kündigungsschutz.
Die Duma bespricht aktuell einen neuen Gesetzesentwurf, der die Rechte von „kinderreichen“ Arbeitnehmern weiter ausdehnen soll. So soll u. a. das Höchstalter des ältesten Kindes von zwölf auf 14 Jahre angehoben werden.
Recht und Steuern
Alkoholkennzeichnung wird vereinfacht
Am 16. Dezember 2020 hat die Duma ein neues Gesetz über die Regelung von Alkoholimporten angenommen.
Aktuell muss jede nach Russland importierte Alkohol-Flasche mit einem speziellen Steuerzeichen versehen werden, die der Importeur bei der Steuerbehörde zu erwerben hat. Dagegen muss der einheimische Alkohol mit einer speziellen „föderalen Marke“ versehen werden, die durch die Alkoholregulierungsbehörde herausgegeben wird. Laut dem neuen Gesetzentwurf sollen die bisherigen Steuerzeichen ab Januar 2021 komplett abgeschafft und durch einheitliche „föderale Marken“ ersetzt werden.
Außerdem wird das Verfahren zum Erhalt der sogenannten föderalen Marken wesentlich vereinfacht. So kann der Antrag auf Markenerteilung zukünftig über das staatliche Alkoholsystem EGAIS gestellt werden. Diese Marken müssen anschließend innerhalb von neun Monaten nach der Erteilung auf den importierten Alkoholflaschen angebracht werden – bisher war hierfür eine Frist von sechs Monaten vorgesehen.
Russland will Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden kündigen
Russland verschärft den Kampf gegen die Kapitalflucht. Der neueste Gegner sind die Niederlande.
Das russische Finanzministerium führte in den letzten Monaten mehrere Verhandlungsrunden mit dem Finanzministerium der Niederlande über die Anhebung der Quellensteuersätze auf Dividenden- und Zinszahlungen aus Russland auf 15 Prozent – allerdings ohne Erfolg. Dabei hat Russland den Niederlanden ähnliche Bedingungen angeboten, wie sie mit den Behörden auf Zypern, in Luxemburg und auf Malta vereinbarten worden sind. Und auch der niederländische Gegenvorschlag zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wurde von der russischen Seite nicht angenommen, da er die Aufrechterhaltung separater Wege für den Geldmittelabzug aus Russland vorsah.
Vor diesem Hintergrund leitete das russische Finanzministerium jetzt ein Verfahren zur Auflösung des DBA mit den Niederlanden ein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits zur öffentlichen Diskussion auf dem Portal https://regulation.gov.ru/ veröffentlicht. Allerdings bleibt das Abkommen aufgrund der vereinbarten Kündigungsregelungen noch bis Ende 2021 in Kraft.
Konkrete Auswirkungen hat die Entscheidung auf diejenigen Unternehmen, die für ihre Investitionen in die russische Wirtschaft niederländische Holdings benutzen. Eine Aufkündigung des DBA wäre ein zusätzliches Hindernis für die Investitionstätigkeit in Russland.
Installationszwang von heimischer Software auf April 2021 verschoben
In Russland sollen künftig Smartphones und Computer auch mit russischer Software verkauft werden, allerdings später als ursprünglich geplant.
Gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 425-FZ vom 2. Dezember 2019 ist ab dem 1. Januar 2021 der Verkauf von Elektronikgeräten für die persönliche Verwendung nur noch dann erlaubt, wenn darauf auch russische Software installiert ist. Gemeint sind hier Apps aus russischer Produktion, die als Alternative zu den Anwendungen aus ausländischer Entwicklung angeboten werden müssen. Nun hat die Duma, das russische Parlament, jedoch entschieden, diese Frist auf 1. April 2021 zu verlängern. Außerdem wurde das Gesetz dahingehend angepasst, als dass die zwingend zu installierende Software auch aus anderen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) stammen darf.
Um auf die Liste zu kommen, muss die Software mindestens 500.000 aktive Nutzer aufweisen. Ein Beispiel ist die Such-App des russischen Anbieters Yandex, die als Alternative zur Google Such-App auf einem Android-Smartphone installiert werden muss. Eine entsprechende Liste der russischen Software wird von der Regierung veröffentlicht und jährlich aktualisiert.
Russisches Arbeitsrecht: Neue Vorteile für kinderreiche Familien?
Das russische Parlament will kinderreiche Familien durch eine Änderung im Arbeitsgesetzbuch unterstützen.
In Russland gelten Eltern von drei oder mehr Kindern als kinderreich und können dadurch von bestimmten arbeitsrechtlichen Vorteilen profitieren. So können sie beispielsweise ihren gesetzlichen Urlaub zu einem Wunschtermin und ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber einreichen, wenn das älteste Kind das Alter von zwölf Jahren nicht überschritten hat. Auch wird die Kündigung deutlich erschwert: Neben kinderreichen Familien genießen auch Frauen mit Kindern bis zu drei Jahren oder alleinerziehende Mütter mit einem Kind bis 14 Jahren Kündigungsschutz.
Die Duma bespricht aktuell einen neuen Gesetzesentwurf, der die Rechte von „kinderreichen“ Arbeitnehmern weiter ausdehnen soll. So soll u. a. das Höchstalter des ältesten Kindes von zwölf auf 14 Jahre angehoben werden.