Änderung bei der Umsatzsteuerbefreiung für Software
Im Jahr 2021 tritt eine neue Regelung in Kraft, die auch Besonderheiten für Nutzung von ausländischer Software beinhaltet.
Bis zum 31. Dezember 2020 waren die Übertragung der ausschließlichen Rechten an einer Software sowie die Einräumung von Nutzungsrechten im Rahmen eines Software-Lizenzvertrages von der Umsatzsteuer befreit. Ab dem 1. Januar 2021 ändern sich die Regeln für die Umsatzsteuerbefreiung erheblich. Die Befreiungsregelung gilt dann nur für die Software, die in einem staatlichen Software-Register eingetragen ist. Die Anmeldung in diesem Register ist ziemlich aufwendig und steht derzeit grundsätzlich nur den Gesellschaften mit mehrheitlicher russischer Beteiligung zu.
Diese Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf ausländische Unternehmen, die in Russland ansässigen Unternehmen und Privatpersonen Software-Nutzungsrechte per Fernzugriff über das Internet gewähren (sog. elektronische Dienstleistungen). Darauf wies das russische Finanzministerium in einer Stellungnahme hin. Darin wird auch erklärt, wie die Umsatzsteuer in Bezug auf diese Dienstleistungen zu berechnen ist. Demnach muss die Umsatzsteuer für die elektronischen Dienstleistungen in Bezug auf die nicht im Software-Register eingetragene Software nur dann berechnet und bezahlt wird, wenn solche Dienstleistungen tatsächlich im Jahr 2021 erbracht und bezahlt werden. Sofern die Vorauszahlung für diese Dienstleistungen bereits in 2020 erfolgte oder die Dienstleistungen in 2020 erbracht worden sind und erst in 2021 bezahlt werden, muss keine Umsatzsteuer bezahlt werden.
Einzelhandel: Neue Regelungen ab 1. Januar 2021
Am 31. Dezember 2020 wurden die Regelungen für den Einzelhandel erneuert. Sie gelten bereits ab 1. Januar 2021.
Einzelhandelsregelungen sind eine wichtige Grundlage für den Warenhandel im Allgemeinen sowie für den Verkauf von einzelnen Warentypen, wie zum Beispiel Autos, Haushaltstechnik, Baumaterialien, Juwelierwaren. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
Einzelhandelsgeschäfte sind nicht mehr dazu verpflichtet, ein Beschwerdebuch zu führen
die Liste der Waren, für die kein Ersatz für die Dauer der Garantiereparatur bereitgestellt werden muss, wurde um die Gasherde und Juwelierwaren ergänzt
die Liste der vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossenen Waren wurde dahingehend geändert, als dass technisch komplexe Warengruppen (z.B. Haushaltstechnik) vom Umtausch und Rückgabe nur dann ausgeschlossen sind, wenn deren Garantiefrist mindestens ein Jahr beträgt
es ist zulässig, technisch komplexe Warengruppen, Juweliererzeugnisse und Autos, die online erworben worden sind, zurück zu geben, auch wenn sie nicht mangelhaft sind
Beendigung des Insolvenzmoratoriums
Am 8. Januar 2021 wurde das am 6. April 2020 eingeführte Insolvenzmoratorium beendet.
Das Moratorium wurde auf Gesellschaften und Einzelunternehmer angewendet, deren Tätigkeitsbereich am stärksten von den Corona-Beschränkungen betroffen war. Während des Moratoriums konnten die Gläubiger keinen Insolvenzantrag des Schuldners stellen. Und für den Fall, dass Schuldner ihre eigene Insolvenz einleiteten, wurden keine finanziellen Sanktionen für die Nichterfüllung von Geldverpflichtungen verhängt. Zudem wurde die Zwangsvollstreckung des verpfändeten Eigentums nicht zugelassen und das Vollstreckungsverfahren ausgesetzt.
Die Einzelheiten der Verhandlung von Insolvenzfällen, die während des Moratoriums eingeleitet wurden, wurden in dem Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs vom 24. Dezember 2020 klargestellt. Insbesondere wies das Gericht darauf hin, dass die Befreiung von finanziellen Sanktionen nicht für alle Personen gilt, die formelle Anforderungen erfüllen, sondern nur für diejenigen, deren wirtschaftliche Aktivitäten tatsächlich unter der Pandemie gelitten haben.
Der Gerichtshof hat auch bestimmt, dass für den Fall, wenn die Regierung die Liste der betroffenen Industrien erweitert, das Moratorium für die Insolvenz von Personen, die unter ihre Wirkung später fallen, genau ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Liste ergänzt wird.
Zwangslizenzen für Erfindungen
Am 15. Dezember 2020 hat das russische Parlament in der ersten Lesung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Artikels 1360 des Zivilgesetzbuches über geistiges Eigentum angenommen.
Der Entwurf sieht vor, dass die russische Regierung in besonderen Situationen berechtigt ist, den Beschluss über die Nutzung einer Erfindung, eines Gebrauchs- oder Geschmacksmusters ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu treffen, sofern dies für den Schutz der Gesundheit oder Leben der Bürger erforderlich ist. Der Rechtsinhaber wird von einer solchen Zwangslizenz seines geistigen Eigentums benachrichtigt und enthält eine angemessene Kompensation. Die Höhe der Kompensation wird nach der von der russischen Regierung festgelegten Methodik berechnet, die Zahlungsbedingungen wird ebenfalls die russische Regierung bestimmen.
Das Ziel dieses Gesetzes ist es, eine Möglichkeit zu schaffen, die in Russland nicht verfügbaren ausländischen Arzneimittel und medizinische Geräte in einer Notsituation schnell herzustellen und zu vertreiben.
Neue Regelungen für die Bewertung der Arbeitsbedingungen
Am 30. Dezember 2020 wurde ein Gesetz über die „spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen“ erlassen.
Die Änderungen sehen vor, dass eine Konformitätsdeklaration für die Arbeitsbedingungen nun zeitlich unbeschränkt gültig ist, solange sich die Arbeitsbedingungen nicht ändern. Früher waren solche Konformitätsdeklaration nur fünf Jahre gültig und wurden einmalig für weitere fünf Jahren verlängert. Eine Konformitätsdeklaration für die Arbeitsbedingungen ist nach wie vor von allen Arbeitgebern zu erstellen.
Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, die neue Bewertung der Arbeitsbedingungen in folgenden Fällen durchzuführen:
bei Arbeitsunfällen,
wenn ein Arbeitnehmer aufgrund der schädlichen oder gefährlichen Arbeitsumständen erkrankt,
wenn eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in Bezug auf einen Arbeitnehmer oder seinen Arbeitsplatz festgestellt werden.
Recht und Steuern
Änderung bei der Umsatzsteuerbefreiung für Software
Im Jahr 2021 tritt eine neue Regelung in Kraft, die auch Besonderheiten für Nutzung von ausländischer Software beinhaltet.
Bis zum 31. Dezember 2020 waren die Übertragung der ausschließlichen Rechten an einer Software sowie die Einräumung von Nutzungsrechten im Rahmen eines Software-Lizenzvertrages von der Umsatzsteuer befreit. Ab dem 1. Januar 2021 ändern sich die Regeln für die Umsatzsteuerbefreiung erheblich. Die Befreiungsregelung gilt dann nur für die Software, die in einem staatlichen Software-Register eingetragen ist. Die Anmeldung in diesem Register ist ziemlich aufwendig und steht derzeit grundsätzlich nur den Gesellschaften mit mehrheitlicher russischer Beteiligung zu.
Diese Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf ausländische Unternehmen, die in Russland ansässigen Unternehmen und Privatpersonen Software-Nutzungsrechte per Fernzugriff über das Internet gewähren (sog. elektronische Dienstleistungen). Darauf wies das russische Finanzministerium in einer Stellungnahme hin. Darin wird auch erklärt, wie die Umsatzsteuer in Bezug auf diese Dienstleistungen zu berechnen ist. Demnach muss die Umsatzsteuer für die elektronischen Dienstleistungen in Bezug auf die nicht im Software-Register eingetragene Software nur dann berechnet und bezahlt wird, wenn solche Dienstleistungen tatsächlich im Jahr 2021 erbracht und bezahlt werden. Sofern die Vorauszahlung für diese Dienstleistungen bereits in 2020 erfolgte oder die Dienstleistungen in 2020 erbracht worden sind und erst in 2021 bezahlt werden, muss keine Umsatzsteuer bezahlt werden.
Einzelhandel: Neue Regelungen ab 1. Januar 2021
Am 31. Dezember 2020 wurden die Regelungen für den Einzelhandel erneuert. Sie gelten bereits ab 1. Januar 2021.
Einzelhandelsregelungen sind eine wichtige Grundlage für den Warenhandel im Allgemeinen sowie für den Verkauf von einzelnen Warentypen, wie zum Beispiel Autos, Haushaltstechnik, Baumaterialien, Juwelierwaren. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
Beendigung des Insolvenzmoratoriums
Am 8. Januar 2021 wurde das am 6. April 2020 eingeführte Insolvenzmoratorium beendet.
Das Moratorium wurde auf Gesellschaften und Einzelunternehmer angewendet, deren Tätigkeitsbereich am stärksten von den Corona-Beschränkungen betroffen war. Während des Moratoriums konnten die Gläubiger keinen Insolvenzantrag des Schuldners stellen. Und für den Fall, dass Schuldner ihre eigene Insolvenz einleiteten, wurden keine finanziellen Sanktionen für die Nichterfüllung von Geldverpflichtungen verhängt. Zudem wurde die Zwangsvollstreckung des verpfändeten Eigentums nicht zugelassen und das Vollstreckungsverfahren ausgesetzt.
Die Einzelheiten der Verhandlung von Insolvenzfällen, die während des Moratoriums eingeleitet wurden, wurden in dem Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs vom 24. Dezember 2020 klargestellt. Insbesondere wies das Gericht darauf hin, dass die Befreiung von finanziellen Sanktionen nicht für alle Personen gilt, die formelle Anforderungen erfüllen, sondern nur für diejenigen, deren wirtschaftliche Aktivitäten tatsächlich unter der Pandemie gelitten haben.
Der Gerichtshof hat auch bestimmt, dass für den Fall, wenn die Regierung die Liste der betroffenen Industrien erweitert, das Moratorium für die Insolvenz von Personen, die unter ihre Wirkung später fallen, genau ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Liste ergänzt wird.
Zwangslizenzen für Erfindungen
Am 15. Dezember 2020 hat das russische Parlament in der ersten Lesung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Artikels 1360 des Zivilgesetzbuches über geistiges Eigentum angenommen.
Der Entwurf sieht vor, dass die russische Regierung in besonderen Situationen berechtigt ist, den Beschluss über die Nutzung einer Erfindung, eines Gebrauchs- oder Geschmacksmusters ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu treffen, sofern dies für den Schutz der Gesundheit oder Leben der Bürger erforderlich ist. Der Rechtsinhaber wird von einer solchen Zwangslizenz seines geistigen Eigentums benachrichtigt und enthält eine angemessene Kompensation. Die Höhe der Kompensation wird nach der von der russischen Regierung festgelegten Methodik berechnet, die Zahlungsbedingungen wird ebenfalls die russische Regierung bestimmen.
Das Ziel dieses Gesetzes ist es, eine Möglichkeit zu schaffen, die in Russland nicht verfügbaren ausländischen Arzneimittel und medizinische Geräte in einer Notsituation schnell herzustellen und zu vertreiben.
Neue Regelungen für die Bewertung der Arbeitsbedingungen
Am 30. Dezember 2020 wurde ein Gesetz über die „spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen“ erlassen.
Die Änderungen sehen vor, dass eine Konformitätsdeklaration für die Arbeitsbedingungen nun zeitlich unbeschränkt gültig ist, solange sich die Arbeitsbedingungen nicht ändern. Früher waren solche Konformitätsdeklaration nur fünf Jahre gültig und wurden einmalig für weitere fünf Jahren verlängert. Eine Konformitätsdeklaration für die Arbeitsbedingungen ist nach wie vor von allen Arbeitgebern zu erstellen.
Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, die neue Bewertung der Arbeitsbedingungen in folgenden Fällen durchzuführen: