Die renommierte Juristin Natalia Wilke leitet seit Jahresbeginn das Büro des Beratungsunternehmens SCHNEIDER GROUP in Sankt Petersburg. Wir sprachen mit ihr über Probleme der russischen Gesetzgebung, mögliche Fallstricke für internationale Unternehmen beim Markteintritt und Mentalitätsunterschiede zwischen den beiden „Hauptstädten“ Moskau und Sankt Petersburg.
Frau Wilke, nach über 20 Jahre bei Beiten Burkhard haben Sie mit dem Wechsel zur Schneider Group ein neues berufliches Kapitel aufgeschlagen. Was haben Sie sich für die nächsten Jahre vorgenommen?
Ich möchte mich vor allem im Bereich der professionellen Rechtsberatung weiterentwickeln. Aber nicht mehr begrenzt auf Dienstleistungen einer klassischen Rechtsanwaltskanzlei, sondern vielmehr aus dem Blickfeld einer umfassenden Unternehmensberatung, die auch Cross Selling-Elemente beinhaltet. Durch diese umfassende Herangehensweise kann man meiner Meinung nach die Herausforderungen, mit den unsere Kunden tagtäglich konfrontiert sind, nicht nur besser verstehen sondern auch eine optimale Beratung anbieten – eine bessere als dies aus einer rein juristischen Perspektive möglich wäre. Diesen Ansatz möchte ich bei der SCHNEIDER GROUP konsequent verfolgen.
Ihr inhaltlicher Fokus liegt auf den Bereichen Immobilien- und Handelsrecht sowie gesellschaftsrechtlicher Beratung. Welcher dieser Bereiche ist in Russland derzeit am meisten nachgefragt?
Das Gesellschaftsrecht ist in Russland traditionell sehr stark nachgefragt. Dies liegt daran, dass die meisten Unternehmen für die wir tätig sind, keine eigenen Juristen beschäftigen und deshalb auf die Unterstützung von außen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diesem Sektor zusätzlichen Auftrieb gegeben, weil durch Grenzschließungen, Homeoffice und Kontaktverbot viele neue gesellschaftsrechtliche Fragen aufgeworfen wurden. Ein Beispiel ist hier die physische Abwesenheit von Geschäftsführern aufgrund von Grenzschließungen und die damit verbundenen Einschränkungen für den Geschäftsablauf.
Aber auch was mein Spezialgebiet Immobilienrecht angeht, wo ich laut dem aktuellen „Best Lawyers Rating“ zu den besten Juristen in Russland zähle, sehen wir eine konstant hohe Nachfrage, insbesondere im Zusammenhang mit Lokalisierungsprojekten ausländischer Unternehmen. Aktuell haben wir bei der SCHNEIDER GROUP Mandate im Zusammenhang mit dem Bau von Produktionsstätten in den verschiedensten Regionen Russlands. Interessant ist die Tatsache, dass der Trend hier in letzter Zeit eher in Richtung Produktionsstätten geht und sich nicht mehr nur auf Gewerbeimmobilien konzentriert, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war.
Gibt es aufgrund Ihrer Erfahrung spezifische Umfeldbedingungen in Sankt Petersburg, die sich vom übrigen Russland unterscheiden.
Definitiv. Ein großer Vorteil von Sankt Petersburg ist das Vorhandensein einer hohen Zahl an gut ausgebildeten und vergleichsweise „preiswerten“ Arbeitskräften in allen Wirtschaftsbereichen. Hinzu kommt die sehr gute Infrastruktur, die für ausländische Unternehmen ein sehr wichtiges Kriterium ist. Mit Ausnahme von Moskau, kann hier keine andere russische Region mithalten. Beispielhaft können hier die guten Verkehrsanschlüsse in die EU oder das Vorhandensein einer deutschen Schule genannt werden.
Können Sie auf Ihren Fachgebieten mentalitäts- oder konkurrenzbedingte Unterschiede zwischen den beiden „Hauptstädten“ Moskau und St. Petersburg feststellen?
Bekanntlich sieht sich Sankt Petersburg als die Kulturhauptstadt Russlands und befindet sich in einem permanenten Wettstreit mit Moskau. Davon abgesehen, kann die Stadt tatsächlich mit diversen geschäftsrelevanten Vorteilen aufwarten. Dazu zählen natürlich in erster Linie die deutlich geringeren Ausgaben für Personal und Büroraum im Vergleich zu Moskau. Dadurch können ausländische Unternehmen den Markteinstieg in Russland deutlich preiswerter und komfortabler gestalten. Entsprechend haben wir viele Kunden, die ihre Firmenzentrale in Sankt Petersburg haben und in Moskau nur eine Zweigstelle unterhalten. Ein weiteres Plus ist die kleinere Einwohnerzahl und damit verbunden eine geringere zeitliche Belastung für Fahrten innerhalb der Stadt. Für unsere Mitarbeiter hier spiegelt sich dies in einer besseren Work-Life-Balance wider.
Welchen Reformbedarf erkennen Sie im russischen Recht, um die Geschäfts- und Investitionsbedingungen in Russland weiter zu verbessern?
Grundsätzlich verfügt Russland bereits über einen guten Rechtsrahmen. Das Problem ist oft die Anwendung in der Praxis. Als Juristin sehe ich vor allem in der Häufigkeit der Gesetzesänderungen ein großes Problem, insbesondere im Bereich der Steuergesetzgebung. Hier werden Anpassungen oft im allerletzten Moment, häufig sogar am letzten Arbeitstag des Jahres verkündet. Dadurch müssen die Unternehmen Jahr für Jahr sehr kurzfristig neue Regelungen umsetzen. Es ist verständlich, dass diese Konstellation bei den Unternehmen nicht unbedingt Freude auslöst.
Weiteren Reformbedarf sehe ich zudem bei der Zollabwicklung. Hier wurde der Rechtsrahmen in den letzten Jahren zwar immer wieder angepasst, benötigt aber weitere Optimierungen. Diese sind auch im Bereich der Buchhaltung erforderlich. Die Praxis der russischen Rechnungslegung ist extrem bürokratisch, arbeitsaufwendig und wirtschaftlich oft nicht nachzuvollziehen. Es gibt zahlreiche Vorschriften und Formalitäten, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dagegen hilft auch die Option nicht, die Dokumente in elektronischer Form an die Behörden übermitteln zu können. Der Umfang bleibt derselbe. Dieses extensive Erstellen, Sammeln, Unterschreiben, Stempeln und Archivieren von Dokumentenbergen treffen bei unseren internationalen Kunden oft auf Unverständnis. Und genau hierbei versuchen wir, sie zu unterstützen.
Die Fragen stellten Frank Ebbecke und Dimitri Kling.
Interview: „Das Gesellschaftsrecht ist in Russland traditionell sehr stark nachgefragt“
Die renommierte Juristin Natalia Wilke leitet seit Jahresbeginn das Büro des Beratungsunternehmens SCHNEIDER GROUP in Sankt Petersburg. Wir sprachen mit ihr über Probleme der russischen Gesetzgebung, mögliche Fallstricke für internationale Unternehmen beim Markteintritt und Mentalitätsunterschiede zwischen den beiden „Hauptstädten“ Moskau und Sankt Petersburg.
Frau Wilke, nach über 20 Jahre bei Beiten Burkhard haben Sie mit dem Wechsel zur Schneider Group ein neues berufliches Kapitel aufgeschlagen. Was haben Sie sich für die nächsten Jahre vorgenommen?
Ich möchte mich vor allem im Bereich der professionellen Rechtsberatung weiterentwickeln. Aber nicht mehr begrenzt auf Dienstleistungen einer klassischen Rechtsanwaltskanzlei, sondern vielmehr aus dem Blickfeld einer umfassenden Unternehmensberatung, die auch Cross Selling-Elemente beinhaltet. Durch diese umfassende Herangehensweise kann man meiner Meinung nach die Herausforderungen, mit den unsere Kunden tagtäglich konfrontiert sind, nicht nur besser verstehen sondern auch eine optimale Beratung anbieten – eine bessere als dies aus einer rein juristischen Perspektive möglich wäre. Diesen Ansatz möchte ich bei der SCHNEIDER GROUP konsequent verfolgen.
Ihr inhaltlicher Fokus liegt auf den Bereichen Immobilien- und Handelsrecht sowie gesellschaftsrechtlicher Beratung. Welcher dieser Bereiche ist in Russland derzeit am meisten nachgefragt?
Das Gesellschaftsrecht ist in Russland traditionell sehr stark nachgefragt. Dies liegt daran, dass die meisten Unternehmen für die wir tätig sind, keine eigenen Juristen beschäftigen und deshalb auf die Unterstützung von außen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diesem Sektor zusätzlichen Auftrieb gegeben, weil durch Grenzschließungen, Homeoffice und Kontaktverbot viele neue gesellschaftsrechtliche Fragen aufgeworfen wurden. Ein Beispiel ist hier die physische Abwesenheit von Geschäftsführern aufgrund von Grenzschließungen und die damit verbundenen Einschränkungen für den Geschäftsablauf.
Aber auch was mein Spezialgebiet Immobilienrecht angeht, wo ich laut dem aktuellen „Best Lawyers Rating“ zu den besten Juristen in Russland zähle, sehen wir eine konstant hohe Nachfrage, insbesondere im Zusammenhang mit Lokalisierungsprojekten ausländischer Unternehmen. Aktuell haben wir bei der SCHNEIDER GROUP Mandate im Zusammenhang mit dem Bau von Produktionsstätten in den verschiedensten Regionen Russlands. Interessant ist die Tatsache, dass der Trend hier in letzter Zeit eher in Richtung Produktionsstätten geht und sich nicht mehr nur auf Gewerbeimmobilien konzentriert, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war.
Gibt es aufgrund Ihrer Erfahrung spezifische Umfeldbedingungen in Sankt Petersburg, die sich vom übrigen Russland unterscheiden.
Definitiv. Ein großer Vorteil von Sankt Petersburg ist das Vorhandensein einer hohen Zahl an gut ausgebildeten und vergleichsweise „preiswerten“ Arbeitskräften in allen Wirtschaftsbereichen. Hinzu kommt die sehr gute Infrastruktur, die für ausländische Unternehmen ein sehr wichtiges Kriterium ist. Mit Ausnahme von Moskau, kann hier keine andere russische Region mithalten. Beispielhaft können hier die guten Verkehrsanschlüsse in die EU oder das Vorhandensein einer deutschen Schule genannt werden.
Können Sie auf Ihren Fachgebieten mentalitäts- oder konkurrenzbedingte Unterschiede zwischen den beiden „Hauptstädten“ Moskau und St. Petersburg feststellen?
Bekanntlich sieht sich Sankt Petersburg als die Kulturhauptstadt Russlands und befindet sich in einem permanenten Wettstreit mit Moskau. Davon abgesehen, kann die Stadt tatsächlich mit diversen geschäftsrelevanten Vorteilen aufwarten. Dazu zählen natürlich in erster Linie die deutlich geringeren Ausgaben für Personal und Büroraum im Vergleich zu Moskau. Dadurch können ausländische Unternehmen den Markteinstieg in Russland deutlich preiswerter und komfortabler gestalten. Entsprechend haben wir viele Kunden, die ihre Firmenzentrale in Sankt Petersburg haben und in Moskau nur eine Zweigstelle unterhalten. Ein weiteres Plus ist die kleinere Einwohnerzahl und damit verbunden eine geringere zeitliche Belastung für Fahrten innerhalb der Stadt. Für unsere Mitarbeiter hier spiegelt sich dies in einer besseren Work-Life-Balance wider.
Welchen Reformbedarf erkennen Sie im russischen Recht, um die Geschäfts- und Investitionsbedingungen in Russland weiter zu verbessern?
Grundsätzlich verfügt Russland bereits über einen guten Rechtsrahmen. Das Problem ist oft die Anwendung in der Praxis. Als Juristin sehe ich vor allem in der Häufigkeit der Gesetzesänderungen ein großes Problem, insbesondere im Bereich der Steuergesetzgebung. Hier werden Anpassungen oft im allerletzten Moment, häufig sogar am letzten Arbeitstag des Jahres verkündet. Dadurch müssen die Unternehmen Jahr für Jahr sehr kurzfristig neue Regelungen umsetzen. Es ist verständlich, dass diese Konstellation bei den Unternehmen nicht unbedingt Freude auslöst.
Weiteren Reformbedarf sehe ich zudem bei der Zollabwicklung. Hier wurde der Rechtsrahmen in den letzten Jahren zwar immer wieder angepasst, benötigt aber weitere Optimierungen. Diese sind auch im Bereich der Buchhaltung erforderlich. Die Praxis der russischen Rechnungslegung ist extrem bürokratisch, arbeitsaufwendig und wirtschaftlich oft nicht nachzuvollziehen. Es gibt zahlreiche Vorschriften und Formalitäten, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dagegen hilft auch die Option nicht, die Dokumente in elektronischer Form an die Behörden übermitteln zu können. Der Umfang bleibt derselbe. Dieses extensive Erstellen, Sammeln, Unterschreiben, Stempeln und Archivieren von Dokumentenbergen treffen bei unseren internationalen Kunden oft auf Unverständnis. Und genau hierbei versuchen wir, sie zu unterstützen.
Die Fragen stellten Frank Ebbecke und Dimitri Kling.