Russland entwickelt „regulatorische Guillotine“ weiter
Die Aufsichtstätigkeit in Russland soll im Rahmen des Mechanismus der „regulatorischen Guillotine“ reformiert werden.
Ein entsprechendes Gesetzespaket der Regierung verabschiedete die Staatsduma bereits im Juli 2020. Im November 2020 trat das Gesetz schließlich in Kraft. Demnach werden ab 1. Januar 2021 zuvor verabschiedete Vorschriften aufgehoben und neue aktualisierte Anforderungen bestätigt. Die Gesetzesvorlagen sollen die Mängel im gegenwärtigen Kontroll- und Überwachungssystem beseitigen und legen einen risikoorientierten Ansatz bei der Auswahl von Präventions- und Überwachungsmaßnahmen fest. So können sich die Aufsichtsbehörden auf die Aufdeckung von Verstößen konzentrieren, die eine prioritäre Bedrohung rechtlich geschützter Werte darstellen.
Allerdings hat die russische Regierung eine Reihe von Ausnahmen formuliert, die trotz des oben genannten Vorsatzes weiterhin zu beachten sind. So wurde am 14. Januar 2021 eine Liste mit 1.275 Positionen veröffentlicht, die Ausnahmen in diversen Bereichen der staatlichen Aufsicht und Kontrolle enthält. Dabei geht es u. a. um sanitäre Aufsicht, Transportaufsicht, Verbraucherschutzaufsicht, Brandschutzaufsicht usw. Die Anwendung einiger dieser Regelungen ist zeitlich beschränkt, ihre Gültigkeit erstreckt sich teilweise bis zum 1. September 2022.
Duma diskutiert Gesetz über Wandelanleihen
Am 9. Dezember 2020 hat die Duma in erster Lesung einen Gesetzentwurf über die Einführung von Wandelanleihen diskutiert.
Eine Wandelanleihe ist eine mit einem Nominalzins ausgestattete Anleihe, die dem Inhaber das Recht einräumt, sie während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen. Experten gehen davon aus, dass die russische Regierung im Kampf gegen sinkende Staatseinnahmen Geldgeber mit Wandelanleihen als einem zusätzlichen Anlageinstrument ködern möchte. Dem Kalkül nach sollen Investoren von der neuen Regelung rege Gebrauch machen, weil die russischen Unternehmen nach Ablauf der Frist deutlich mehr wert seien.
Bei der Gestaltung des Vertrages wird davon ausgegangen, dass der Anleger anstelle des Kaufs einer Beteiligung an einer GmbH oder des Erwerbs von Anteilen an einer nichtöffentlichen Aktiengesellschaft einen Darlehensvertrag mit einer juristischen Person abschließt. Im Rahmen dieses Vertrages hat der Darlehensgeber das Recht, eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft, den Erwerb einer Beteiligung oder die Platzierung zusätzlicher Aktien zu verlangen, statt die Rückzahlung des Darlehensbetrags und der Zinsen zu fordern. Im Gesetzentwurf wurde zudem festgelegt, dass Kredit- und Versicherungsorganisationen nicht als Darlehensnehmer auftreten dürfen.
Russland will MLI-Bestimmungen anwenden
Das russische Finanzministerium zeigt Bereitschaft zur Anwendung von MLI-Bestimmungen auf Doppelbesteuerungsabkommen mit einzelnen Ländern.
Das sogenannte Multilaterale Instrument (MLI) ist Teil der Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gegen sogenannte aggressive Steuergestaltung und Gewinnverschiebung. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dessen Hilfe Länder zeitintensive, bilaterale Revisionsverhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) durch einen einzigen Akt ersetzen.
Russland war im Juni 2019 als Nicht-Mitglied der OECD dem Multilateralen Abkommen zur Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Steuerabkommen beigetreten. Vordergründige Ziele waren, den Missbrauch von DBA-Vorschriften zu bekämpfen, die Streitbeilegungsmechanismen zu verbessern und die einzelnen DBAs mit mehreren Ländern gleichzeitig zu aktualisieren.
Die MLI-Bestimmungen sollen u. a. gegenüber Zypern, Malta, Luxemburg, Großbritannien, den Niederlanden und weiteren 29 Staaten angewendet werden. In Bezug auf die Quellensteuer gelten die MLI-Bestimmungen ab dem 1. Januar 2021, in Bezug auf alle anderen Steuern ab dem 1. Januar 2022.
Neue Regelungen zum Datenschutz
Ab 1. März 2021 werden neue Änderungen zum Personendatenschutzgesetz in Kraft treten.
Die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf eine Regulierung der Personendaten, die für Dritte zugänglich gemacht werden können. So wurde der Begriff „allgemein zugängliche Personendaten“ durch den Begriff „für die Ausbreitung erlaubte Personendaten“ ersetzt. Dabei handelt es sich um die Daten, die mit Zustimmung des Personendateninhabers für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Die Zustimmung für die Bearbeitung der „für die Ausbreitung erlaubten Personendaten“ muss zukünftig separat von sonstigen Zustimmungen für die Bearbeitung der Personendaten eingeholt werden. Dabei muss der Bearbeiter der Personendaten dem Personendateninhaber darüber informieren, welche Personendaten genau bearbeitet werden. Zudem darf die Zustimmung zur Bearbeitung der Personendaten nicht mehr lediglich durch Schweigen oder Nichtstun erklärt werden.
Änderungen im Bereich der unerlaubten Nutzung von Warenzeichen
Ein neuer Gesetzesentwurf über Kompensationen für die unerlaubte Nutzung von Warenzeichen wurde in die Duma eingebracht.
Laut dem neuen Entwurf soll den russischen Gerichten das Recht eingeräumt werden, die Höhe der Kompensation für die unerlaubte Nutzung des Warenzeichens eigenständig zu reduzieren, wenn sie den durch eine solche Nutzung tatsächlich entstandenen Schaden mehrfach übersteigt. Dabei darf die Kompensation allerdings nicht geringer sein als der Preis für die Nutzung des Warenzeichens oder der entsprechenden Waren, auf denen das Warenzeichen angebracht wurde.
Aktuell darf der Rechtsinhaber die Kompensation für die unerlaubte Nutzung seines Warenzeichens in Höhe von:
entweder 10.000 bis 5.000.000 Rubel verlangen, wobei der genaue Betrag vom Gericht festzulegen ist,
oder in Höhe des zweifachen Preises für die Nutzung des Warenzeichens oder der entsprechenden Waren, auf denen das Warenzeichen angebracht wurde.
Die Änderungen werden nur in Bezug auf die zweite Option angewendet, da der zweifache Preis in der Praxis den Betrag des tatsächlichen Schadens oft mehrfach übersteigt.
Recht und Steuern
Russland entwickelt „regulatorische Guillotine“ weiter
Die Aufsichtstätigkeit in Russland soll im Rahmen des Mechanismus der „regulatorischen Guillotine“ reformiert werden.
Ein entsprechendes Gesetzespaket der Regierung verabschiedete die Staatsduma bereits im Juli 2020. Im November 2020 trat das Gesetz schließlich in Kraft. Demnach werden ab 1. Januar 2021 zuvor verabschiedete Vorschriften aufgehoben und neue aktualisierte Anforderungen bestätigt. Die Gesetzesvorlagen sollen die Mängel im gegenwärtigen Kontroll- und Überwachungssystem beseitigen und legen einen risikoorientierten Ansatz bei der Auswahl von Präventions- und Überwachungsmaßnahmen fest. So können sich die Aufsichtsbehörden auf die Aufdeckung von Verstößen konzentrieren, die eine prioritäre Bedrohung rechtlich geschützter Werte darstellen.
Allerdings hat die russische Regierung eine Reihe von Ausnahmen formuliert, die trotz des oben genannten Vorsatzes weiterhin zu beachten sind. So wurde am 14. Januar 2021 eine Liste mit 1.275 Positionen veröffentlicht, die Ausnahmen in diversen Bereichen der staatlichen Aufsicht und Kontrolle enthält. Dabei geht es u. a. um sanitäre Aufsicht, Transportaufsicht, Verbraucherschutzaufsicht, Brandschutzaufsicht usw. Die Anwendung einiger dieser Regelungen ist zeitlich beschränkt, ihre Gültigkeit erstreckt sich teilweise bis zum 1. September 2022.
Duma diskutiert Gesetz über Wandelanleihen
Am 9. Dezember 2020 hat die Duma in erster Lesung einen Gesetzentwurf über die Einführung von Wandelanleihen diskutiert.
Eine Wandelanleihe ist eine mit einem Nominalzins ausgestattete Anleihe, die dem Inhaber das Recht einräumt, sie während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen. Experten gehen davon aus, dass die russische Regierung im Kampf gegen sinkende Staatseinnahmen Geldgeber mit Wandelanleihen als einem zusätzlichen Anlageinstrument ködern möchte. Dem Kalkül nach sollen Investoren von der neuen Regelung rege Gebrauch machen, weil die russischen Unternehmen nach Ablauf der Frist deutlich mehr wert seien.
Bei der Gestaltung des Vertrages wird davon ausgegangen, dass der Anleger anstelle des Kaufs einer Beteiligung an einer GmbH oder des Erwerbs von Anteilen an einer nichtöffentlichen Aktiengesellschaft einen Darlehensvertrag mit einer juristischen Person abschließt. Im Rahmen dieses Vertrages hat der Darlehensgeber das Recht, eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft, den Erwerb einer Beteiligung oder die Platzierung zusätzlicher Aktien zu verlangen, statt die Rückzahlung des Darlehensbetrags und der Zinsen zu fordern. Im Gesetzentwurf wurde zudem festgelegt, dass Kredit- und Versicherungsorganisationen nicht als Darlehensnehmer auftreten dürfen.
Russland will MLI-Bestimmungen anwenden
Das russische Finanzministerium zeigt Bereitschaft zur Anwendung von MLI-Bestimmungen auf Doppelbesteuerungsabkommen mit einzelnen Ländern.
Das sogenannte Multilaterale Instrument (MLI) ist Teil der Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gegen sogenannte aggressive Steuergestaltung und Gewinnverschiebung. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dessen Hilfe Länder zeitintensive, bilaterale Revisionsverhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) durch einen einzigen Akt ersetzen.
Russland war im Juni 2019 als Nicht-Mitglied der OECD dem Multilateralen Abkommen zur Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Steuerabkommen beigetreten. Vordergründige Ziele waren, den Missbrauch von DBA-Vorschriften zu bekämpfen, die Streitbeilegungsmechanismen zu verbessern und die einzelnen DBAs mit mehreren Ländern gleichzeitig zu aktualisieren.
Die MLI-Bestimmungen sollen u. a. gegenüber Zypern, Malta, Luxemburg, Großbritannien, den Niederlanden und weiteren 29 Staaten angewendet werden. In Bezug auf die Quellensteuer gelten die MLI-Bestimmungen ab dem 1. Januar 2021, in Bezug auf alle anderen Steuern ab dem 1. Januar 2022.
Neue Regelungen zum Datenschutz
Ab 1. März 2021 werden neue Änderungen zum Personendatenschutzgesetz in Kraft treten.
Die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf eine Regulierung der Personendaten, die für Dritte zugänglich gemacht werden können. So wurde der Begriff „allgemein zugängliche Personendaten“ durch den Begriff „für die Ausbreitung erlaubte Personendaten“ ersetzt. Dabei handelt es sich um die Daten, die mit Zustimmung des Personendateninhabers für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Die Zustimmung für die Bearbeitung der „für die Ausbreitung erlaubten Personendaten“ muss zukünftig separat von sonstigen Zustimmungen für die Bearbeitung der Personendaten eingeholt werden. Dabei muss der Bearbeiter der Personendaten dem Personendateninhaber darüber informieren, welche Personendaten genau bearbeitet werden. Zudem darf die Zustimmung zur Bearbeitung der Personendaten nicht mehr lediglich durch Schweigen oder Nichtstun erklärt werden.
Änderungen im Bereich der unerlaubten Nutzung von Warenzeichen
Ein neuer Gesetzesentwurf über Kompensationen für die unerlaubte Nutzung von Warenzeichen wurde in die Duma eingebracht.
Laut dem neuen Entwurf soll den russischen Gerichten das Recht eingeräumt werden, die Höhe der Kompensation für die unerlaubte Nutzung des Warenzeichens eigenständig zu reduzieren, wenn sie den durch eine solche Nutzung tatsächlich entstandenen Schaden mehrfach übersteigt. Dabei darf die Kompensation allerdings nicht geringer sein als der Preis für die Nutzung des Warenzeichens oder der entsprechenden Waren, auf denen das Warenzeichen angebracht wurde.
Aktuell darf der Rechtsinhaber die Kompensation für die unerlaubte Nutzung seines Warenzeichens in Höhe von:
Die Änderungen werden nur in Bezug auf die zweite Option angewendet, da der zweifache Preis in der Praxis den Betrag des tatsächlichen Schadens oft mehrfach übersteigt.