Die russische Regierung will das Geschäftsklima durch die Reduzierung von Haftungsrisiken für Top-Manager verbessern.
Für russische Unternehmen ergeben sich möglicherweise neue Möglichkeiten, die zivilrechtliche Haftung ihrer Topmanager für wirtschaftliche Schäden am Unternehmen und Dritten infolge von Entscheidungen, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten getroffen haben, auf eigene Kosten zu versichern. Das Wirtschaftsministerium schlägt in einem Gesetzentwurf vor, den diesbezüglichen Haftpflichtversicherungsschutz deutlich zu erweitern.
Als Grund hierfür werden von der Behörde die derzeit sehr hohen persönlichen Risiken genannt, die Management-Fehlentscheidungen mit sich bringen. So haftet derzeit ein Generaldirektor in Russland nach dem Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht. Während eine Geldstrafe selten den Betrag von 50.000 Rubel übersteigt, kann das Unternehmen für dasselbe Vergehen zusätzlich belangt werden, wobei der Strafrahmen üblicherweise weitaus höher ist. Dies ist vor allem bei Verletzungen des Arbeits- oder Migrationsrechts sowie bei Vergehen im Zusammenhang mit Importen der Fall. Strafen drohen auch, wenn beispielsweise die jährliche Hauptversammlung einer russischen GmbH nicht abgehalten wird oder, wenn die Migrationsbehörden nicht über eventuelle Arbeitsverhältnisse mit Ausländern informiert werden. Unvollständige Steuerunterlagen oder nicht gemeldete Bankkonten einer russischen GmbH im Ausland können ebenfalls sehr teuer werden.
Kann der Generaldirektor den Behörden auf Nachfrage keine Informationen über die Endbegünstigten der russischen GmbH vorweisen, droht ihm eine persönliche Strafe von bis zu 40.000 Rubel. Der Generaldirektor hat ebenfalls eine Verantwortung hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten und der Erstellung einer Datenschutzregelung. Insgesamt kennt das russische Strafgesetzbuch mehr als 30 Vergehen, die dem Management angelastet werden können. Je nach Vergehen ist eine Geldbuße oder ein Verbot der Amtsausübung möglich. Bei besonders schwerwiegenden Vergehen kann sogar eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren verhängt werden.
Neues aus dem Kreml: Schutzschild für Unternehmen
Die russische Regierung will das Geschäftsklima durch die Reduzierung von Haftungsrisiken für Top-Manager verbessern.
Für russische Unternehmen ergeben sich möglicherweise neue Möglichkeiten, die zivilrechtliche Haftung ihrer Topmanager für wirtschaftliche Schäden am Unternehmen und Dritten infolge von Entscheidungen, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten getroffen haben, auf eigene Kosten zu versichern. Das Wirtschaftsministerium schlägt in einem Gesetzentwurf vor, den diesbezüglichen Haftpflichtversicherungsschutz deutlich zu erweitern.
Als Grund hierfür werden von der Behörde die derzeit sehr hohen persönlichen Risiken genannt, die Management-Fehlentscheidungen mit sich bringen. So haftet derzeit ein Generaldirektor in Russland nach dem Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht. Während eine Geldstrafe selten den Betrag von 50.000 Rubel übersteigt, kann das Unternehmen für dasselbe Vergehen zusätzlich belangt werden, wobei der Strafrahmen üblicherweise weitaus höher ist. Dies ist vor allem bei Verletzungen des Arbeits- oder Migrationsrechts sowie bei Vergehen im Zusammenhang mit Importen der Fall. Strafen drohen auch, wenn beispielsweise die jährliche Hauptversammlung einer russischen GmbH nicht abgehalten wird oder, wenn die Migrationsbehörden nicht über eventuelle Arbeitsverhältnisse mit Ausländern informiert werden. Unvollständige Steuerunterlagen oder nicht gemeldete Bankkonten einer russischen GmbH im Ausland können ebenfalls sehr teuer werden.
Kann der Generaldirektor den Behörden auf Nachfrage keine Informationen über die Endbegünstigten der russischen GmbH vorweisen, droht ihm eine persönliche Strafe von bis zu 40.000 Rubel. Der Generaldirektor hat ebenfalls eine Verantwortung hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten und der Erstellung einer Datenschutzregelung. Insgesamt kennt das russische Strafgesetzbuch mehr als 30 Vergehen, die dem Management angelastet werden können. Je nach Vergehen ist eine Geldbuße oder ein Verbot der Amtsausübung möglich. Bei besonders schwerwiegenden Vergehen kann sogar eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren verhängt werden.