Die russische Regierung plant Gesetzesänderung zur härteren Strafverfolgung bei Produktfälschungen.
Wie das russische Ministerium für Industrie und Handel mitteilte, soll bis September 2020 das Gesetz zur Warenkennzeichnung zum Schutz russischer Verbraucher angepasst werden. Konkret betrifft die geplante Verschärfung des Strafrechts bei falscher Warenkennzeichnung Produkte wie Parfüm, Zigaretten, Schuhe, Reifen, Kleidung bzw. Wäsche und Fotoausrüstung. Zudem sollen diejenigen Waren berücksichtigt werden, die im Zentralregister zur Warenkennzeichnung gelistet sind.
Die Gesetzesinitiative, die bereits von der Duma und vom Unternehmerverband „Unterstützung Russlands“ (russisch: Опора России) aktiv unterstützt wird, sieht die Festschreibung des neuen Artikels 327.3 im Strafgesetzbuch zur strafrechtlichen Verantwortung bei der Fälschung von Identifikationsmitteln vor. Zusätzlich ist eine Änderung des Artikels 171.1 hinsichtlich digitaler Produkte und Dienstleistungen geplant, die bisher im Strafgesetzbuch noch nicht verankert waren.
Zoll, Logistik und Zertifizierung: Russland plant härteres Vorgehen bei falscher Warenkennzeichnung
Die russische Regierung plant Gesetzesänderung zur härteren Strafverfolgung bei Produktfälschungen.
Wie das russische Ministerium für Industrie und Handel mitteilte, soll bis September 2020 das Gesetz zur Warenkennzeichnung zum Schutz russischer Verbraucher angepasst werden. Konkret betrifft die geplante Verschärfung des Strafrechts bei falscher Warenkennzeichnung Produkte wie Parfüm, Zigaretten, Schuhe, Reifen, Kleidung bzw. Wäsche und Fotoausrüstung. Zudem sollen diejenigen Waren berücksichtigt werden, die im Zentralregister zur Warenkennzeichnung gelistet sind.
Die Gesetzesinitiative, die bereits von der Duma und vom Unternehmerverband „Unterstützung Russlands“ (russisch: Опора России) aktiv unterstützt wird, sieht die Festschreibung des neuen Artikels 327.3 im Strafgesetzbuch zur strafrechtlichen Verantwortung bei der Fälschung von Identifikationsmitteln vor. Zusätzlich ist eine Änderung des Artikels 171.1 hinsichtlich digitaler Produkte und Dienstleistungen geplant, die bisher im Strafgesetzbuch noch nicht verankert waren.