Um einen Mangel an sozial wichtigen Gütern zu verhindern, genehmigte die EAWU eine erweiterte Warenliste. Die Zollfreiheit gilt vom 1. April bis 30. Juni 2020.
Innerhalb weniger Tage haben die Regierungen der Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion EAWU zusammen mit den autorisierten nationalen Abteilungen über die erweiterte Warenliste entschieden. Sie umfasst vor allem Agrar- und Lebensmittelprodukte, unter anderem Kartoffeln, Zwiebeln, Buchweizen, Fertiggerichte für Babynahrung und ausgewählte fertige Arzneimittel sowie medizinische Produkte. Im Vordergrund steht, die negativen wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und sich der veränderten Nachfrage der Bevölkerung und der medizinischen Organisationen anzupassen.
Auch die Liste der Waren, die zur Herstellung von Arzneimitteln sowie für medizinische Versorgung verwendet werden, wurde von der EAWU erweitert. Sie wurde am 16. März in Kraft gesetzt und soll bis 30. September 2020 gelten. Darüber hinaus beschloss der Rat die vorübergehende Zulassung von Ursprungszeugnissen aus Entwicklungsländern. Die nächsten sechs Monate ist es daher nicht erforderlich, die Dokumente im Original vorzuweisen, sondern es reicht eine elektronische Kopie.
Zoll, Logistik und Zertifizierung: EAWU erweitert Liste der vom Einfuhrzoll befreiten Waren
Um einen Mangel an sozial wichtigen Gütern zu verhindern, genehmigte die EAWU eine erweiterte Warenliste. Die Zollfreiheit gilt vom 1. April bis 30. Juni 2020.
Innerhalb weniger Tage haben die Regierungen der Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion EAWU zusammen mit den autorisierten nationalen Abteilungen über die erweiterte Warenliste entschieden. Sie umfasst vor allem Agrar- und Lebensmittelprodukte, unter anderem Kartoffeln, Zwiebeln, Buchweizen, Fertiggerichte für Babynahrung und ausgewählte fertige Arzneimittel sowie medizinische Produkte. Im Vordergrund steht, die negativen wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und sich der veränderten Nachfrage der Bevölkerung und der medizinischen Organisationen anzupassen.
Auch die Liste der Waren, die zur Herstellung von Arzneimitteln sowie für medizinische Versorgung verwendet werden, wurde von der EAWU erweitert. Sie wurde am 16. März in Kraft gesetzt und soll bis 30. September 2020 gelten. Darüber hinaus beschloss der Rat die vorübergehende Zulassung von Ursprungszeugnissen aus Entwicklungsländern. Die nächsten sechs Monate ist es daher nicht erforderlich, die Dokumente im Original vorzuweisen, sondern es reicht eine elektronische Kopie.