Zuschuss für Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitslosen
Ab sofort können die russischen Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitslosen einen Zuschuss beantragen.
Wirksam wird diese neue Regelung bei denjenigen arbeitslosen Bürgern, die ihre Arbeit aufgrund von Covid-19 verloren haben und zum 01.01.2021 bereits als arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet waren. Der Zuschuss entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn, erhöht um die Sozialversicherungsbeiträge und den regionalen Koeffizienten. Er wird auf drei Zahlungsbeträge aufgeteilt: die erste Zahlung erfolgt in einem Monat nach der Einstellung des Arbeitslosen, die zweite – nach drei Monaten und die dritte – nach sechs Monaten. Allerdings muss der Arbeitgeber folgende Anforderungen erfüllen:
staatliche Registrierung vor dem 01.01.2021;
keine Rückstände bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen;
keine Lohnrückstände;
keine Inanspruchnahme des Vorzugsdarlehens für den Wiederaufbau des Geschäftsbetriebes (gemäß dem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 21.02.2021 Nr. 279);
Vollzeitbeschäftigung des Arbeitslosen, dessen Entlohnung nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen sollte.
Darüber hinaus dürfen die neuen Mitarbeiter nicht als Einzelunternehmer oder selbstständig erwerbstätige Personen registriert sein.
Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt. Das Arbeitsamt wählt Kandidaten aus. Frühestens 30 Tage nach der Einstellung der vom Arbeitsamt ausgewählten Kandidaten muss der Antrag auf Aufnahme des Arbeitgebers ins Register zur Zuschussgewährung beim Sozialversicherungsfonds eingereicht werden. Nach der Prüfung der Informationen entscheidet das Sozialversicherungsfonds über die Zuschusszahlung.
Schließlich ist noch zu beachten, dass der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen ist, wenn mehr als 20 Prozent der Neubeschäftigten zum Stichtag 15.12.2021 kündigen.
Russland führt elektronische Apostille ein
Viele Unterlagen werden im Ausland nur dann anerkannt, wenn sie im Ursprungsland mit der Apostille gemäß Haager Konvention 1961 versehen sind.
Die Apostille ist ein spezieller Stempel, der in der Regel auf der Rückseite der Unterlagen gestempelt wird und bestimmte Informationen über das Dokument und deren Unterzeichner enthält. Ab 1. Juli 2022 wird es in Russland möglich sein, die Apostille auch in elektronischer Form zu erhalten. Die Apostille wird dabei in Form eines zweidimensionalen Strichkodes erstellt, der eine Verlinkung zur Webseite mit konkreten Informationen zur Apostille enthält. Die Apostille kann über die Webseite „Gosuslugi“ („staatliche Dienstleistungen“) beantragt werden.
Das neue Verfahren soll den Umgang mit den Unterlagen wesentlich vereinfachen und beschleunigen, wobei die Verfahrensdauer noch nicht festgelegt worden ist.
Personenbezogen Daten: System für elektronische Bearbeitungszustimmungen
Russische Behörden wollen personenbezogene Daten digital bearbeiten.
Die russische Aufsichtsbehörde für Personendaten Roskomnadzor hat einen Entwurf zur Einführung eines elektronischen Systems für die Zustimmung zur Bearbeitung von allgemein zugänglichen Personendaten erstellt. Laut des Entwurfs sollen alle Unternehmen, die mit den allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten arbeiten, ab 1. Juli 2021 in eine Datenbank von Roskomnadzor eingetragen sein, um infolge über dieses System die Zustimmungen für die Bearbeitung der allgemein zugänglichen personenbezogen Daten zu erhalten.
Digitale Erfassung von Ausländern
Die russischen Behörden wollen eine einheitliche Datenbank von allen Ausländern einführen, die sich im Land aufhalten.
Nach Angaben des Innenministeriums werde dieses „digitale Profil“ Informationen über den rechtlichen Status einer Person, ihre biometrischen Daten, den Wohnort und den Arbeitgeber enthalten. Die Ausländer können dieses System u. a. dazu verwenden, um einfacher Arbeitsverhältnisse einzugehen, Steuerzahlungen zu leisten und Informationsdienste zu nutzen.
Eines der Ziele dieses Systems ist die Vermeidung von Fällen, bei denen sich ein aus Russland ausgewiesener Ausländer in der Heimat mit neuen Papieren versorgt und wieder in Russland einreist. Gleichzeitig bietet dieses System viel Raum für die Zweckentfremdung persönlicher Daten, kritisieren Experten.
Recht und Steuern
Zuschuss für Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitslosen
Ab sofort können die russischen Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitslosen einen Zuschuss beantragen.
Wirksam wird diese neue Regelung bei denjenigen arbeitslosen Bürgern, die ihre Arbeit aufgrund von Covid-19 verloren haben und zum 01.01.2021 bereits als arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet waren. Der Zuschuss entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn, erhöht um die Sozialversicherungsbeiträge und den regionalen Koeffizienten. Er wird auf drei Zahlungsbeträge aufgeteilt: die erste Zahlung erfolgt in einem Monat nach der Einstellung des Arbeitslosen, die zweite – nach drei Monaten und die dritte – nach sechs Monaten. Allerdings muss der Arbeitgeber folgende Anforderungen erfüllen:
Darüber hinaus dürfen die neuen Mitarbeiter nicht als Einzelunternehmer oder selbstständig erwerbstätige Personen registriert sein.
Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt. Das Arbeitsamt wählt Kandidaten aus. Frühestens 30 Tage nach der Einstellung der vom Arbeitsamt ausgewählten Kandidaten muss der Antrag auf Aufnahme des Arbeitgebers ins Register zur Zuschussgewährung beim Sozialversicherungsfonds eingereicht werden. Nach der Prüfung der Informationen entscheidet das Sozialversicherungsfonds über die Zuschusszahlung.
Schließlich ist noch zu beachten, dass der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen ist, wenn mehr als 20 Prozent der Neubeschäftigten zum Stichtag 15.12.2021 kündigen.
Russland führt elektronische Apostille ein
Viele Unterlagen werden im Ausland nur dann anerkannt, wenn sie im Ursprungsland mit der Apostille gemäß Haager Konvention 1961 versehen sind.
Die Apostille ist ein spezieller Stempel, der in der Regel auf der Rückseite der Unterlagen gestempelt wird und bestimmte Informationen über das Dokument und deren Unterzeichner enthält. Ab 1. Juli 2022 wird es in Russland möglich sein, die Apostille auch in elektronischer Form zu erhalten. Die Apostille wird dabei in Form eines zweidimensionalen Strichkodes erstellt, der eine Verlinkung zur Webseite mit konkreten Informationen zur Apostille enthält. Die Apostille kann über die Webseite „Gosuslugi“ („staatliche Dienstleistungen“) beantragt werden.
Das neue Verfahren soll den Umgang mit den Unterlagen wesentlich vereinfachen und beschleunigen, wobei die Verfahrensdauer noch nicht festgelegt worden ist.
Personenbezogen Daten: System für elektronische Bearbeitungszustimmungen
Russische Behörden wollen personenbezogene Daten digital bearbeiten.
Die russische Aufsichtsbehörde für Personendaten Roskomnadzor hat einen Entwurf zur Einführung eines elektronischen Systems für die Zustimmung zur Bearbeitung von allgemein zugänglichen Personendaten erstellt. Laut des Entwurfs sollen alle Unternehmen, die mit den allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten arbeiten, ab 1. Juli 2021 in eine Datenbank von Roskomnadzor eingetragen sein, um infolge über dieses System die Zustimmungen für die Bearbeitung der allgemein zugänglichen personenbezogen Daten zu erhalten.
Digitale Erfassung von Ausländern
Die russischen Behörden wollen eine einheitliche Datenbank von allen Ausländern einführen, die sich im Land aufhalten.
Nach Angaben des Innenministeriums werde dieses „digitale Profil“ Informationen über den rechtlichen Status einer Person, ihre biometrischen Daten, den Wohnort und den Arbeitgeber enthalten. Die Ausländer können dieses System u. a. dazu verwenden, um einfacher Arbeitsverhältnisse einzugehen, Steuerzahlungen zu leisten und Informationsdienste zu nutzen.
Eines der Ziele dieses Systems ist die Vermeidung von Fällen, bei denen sich ein aus Russland ausgewiesener Ausländer in der Heimat mit neuen Papieren versorgt und wieder in Russland einreist. Gleichzeitig bietet dieses System viel Raum für die Zweckentfremdung persönlicher Daten, kritisieren Experten.