Insgesamt elf Tage lang sorgte die Havarie eines Containerschiffs für Stau auf der wichtigen Handelsroute zwischen Asien und Europa. Inzwischen fließt der Verkehr wieder.
Am 29. März konnte die „Ever Given“, ein 400 Meter langes Containerfrachtschiff, dass im Suezkanal auf Grund gelaufen war und diesen nach einem Manöver komplett blockierte, freigelegt werden. Zwischen dem 30. März und 4. April löste sich der Stau der Schiffe auf, die an den jeweiligen Kanalenden das Ende der Blockade abgewartet hatten. Insgesamt hätten in diesem Zeitraum 532 Schiffe den Kanal passiert – pro Tag etwa 85, wie internationale Medien mit Hinweis auf die ägyptische Kanalbehörde melden. Nun solle der Verkehr wieder wie zuvor laufen, täglich würden 44 Schiffe – 22 aus jeder Richtung – den Suezkanal durchfahren.
Der Stau im Suezkanal wird noch länger wirtschaftliche Negativfolgen haben. Beinahe 400 Schiffe haben sich aufgestaut, europäische Häfen rechnen nun mit hohem Andrang. Noch bis Herbst könnten maritime Lieferketten angespannt sein.
Medizinprodukte: Registrierung nach EAWU-Regeln
Laut einem Beschluss der EAWU-Kommission müssen Medizinprodukte ab 2022 nach EAWU-Regeln registriert werden.
Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat auf der Sitzung vom 5. April Änderungen im Abkommen über einheitliche Grundsätze für den Verkehr von Medizinprodukten auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) beschlossen. Allerdings dürfen Medizinprodukte, die noch nach den nationalen Vorschriften eines EAWU-Staates registriert worden sind, noch bis Ende 2021 auf dem Gebiet dieses Staates in Verkehr gebracht werden. Medizinprodukte, für die eine nationale Registrierungsbescheinigung mit begrenzter Gültigkeitsdauer ausgestellt wurde, dürfen bis zum 31. Dezember 2026 mit der Ausstellung von unbefristeten nationalen Registrierungsbescheinigungen erneut registriert werden.
EAWU erleichtert Warenversand
Die EAWU hat die Notwendigkeit abgeschafft, alle Warensendungen bei einer Zollstelle anmelden zu müssen.
Nach den geltenden EAWU-Bestimmungen wird bei wiederholten Lieferungen derselben Waren keine eingehende Zollwertkontrolle durchgeführt, sofern der Zollwert der ersten Warenpartie als korrekt bestätigt wurde. Gleichzeitig sollte die Zollanmeldung aller Warenpartien in einer Zollbehörde durchgeführt werden. Um den Prozess zu vereinfachen und unter der Berücksichtigung der Entwicklung des Informationsaustausches der Zollbehörden wurde die Notwendigkeit der Zollanmeldung aller Warenpartien bei einer Zollbehörde aus der Verordnung ausgeschlossen.
Zoll, Logistik und Zertifizierung
Suez-Blockade: Verkehr fließt wieder
Insgesamt elf Tage lang sorgte die Havarie eines Containerschiffs für Stau auf der wichtigen Handelsroute zwischen Asien und Europa. Inzwischen fließt der Verkehr wieder.
Am 29. März konnte die „Ever Given“, ein 400 Meter langes Containerfrachtschiff, dass im Suezkanal auf Grund gelaufen war und diesen nach einem Manöver komplett blockierte, freigelegt werden. Zwischen dem 30. März und 4. April löste sich der Stau der Schiffe auf, die an den jeweiligen Kanalenden das Ende der Blockade abgewartet hatten. Insgesamt hätten in diesem Zeitraum 532 Schiffe den Kanal passiert – pro Tag etwa 85, wie internationale Medien mit Hinweis auf die ägyptische Kanalbehörde melden. Nun solle der Verkehr wieder wie zuvor laufen, täglich würden 44 Schiffe – 22 aus jeder Richtung – den Suezkanal durchfahren.
Der Stau im Suezkanal wird noch länger wirtschaftliche Negativfolgen haben. Beinahe 400 Schiffe haben sich aufgestaut, europäische Häfen rechnen nun mit hohem Andrang. Noch bis Herbst könnten maritime Lieferketten angespannt sein.
Medizinprodukte: Registrierung nach EAWU-Regeln
Laut einem Beschluss der EAWU-Kommission müssen Medizinprodukte ab 2022 nach EAWU-Regeln registriert werden.
Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat auf der Sitzung vom 5. April Änderungen im Abkommen über einheitliche Grundsätze für den Verkehr von Medizinprodukten auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) beschlossen. Allerdings dürfen Medizinprodukte, die noch nach den nationalen Vorschriften eines EAWU-Staates registriert worden sind, noch bis Ende 2021 auf dem Gebiet dieses Staates in Verkehr gebracht werden. Medizinprodukte, für die eine nationale Registrierungsbescheinigung mit begrenzter Gültigkeitsdauer ausgestellt wurde, dürfen bis zum 31. Dezember 2026 mit der Ausstellung von unbefristeten nationalen Registrierungsbescheinigungen erneut registriert werden.
EAWU erleichtert Warenversand
Die EAWU hat die Notwendigkeit abgeschafft, alle Warensendungen bei einer Zollstelle anmelden zu müssen.
Nach den geltenden EAWU-Bestimmungen wird bei wiederholten Lieferungen derselben Waren keine eingehende Zollwertkontrolle durchgeführt, sofern der Zollwert der ersten Warenpartie als korrekt bestätigt wurde. Gleichzeitig sollte die Zollanmeldung aller Warenpartien in einer Zollbehörde durchgeführt werden. Um den Prozess zu vereinfachen und unter der Berücksichtigung der Entwicklung des Informationsaustausches der Zollbehörden wurde die Notwendigkeit der Zollanmeldung aller Warenpartien bei einer Zollbehörde aus der Verordnung ausgeschlossen.