Eine der Hauptaufgaben der Zollbehörden ist das Erheben von Zollgebühren. Aber was müssen westliche Exporteure dabei beachten?
Die Grundlage für die Erhebung von Zollgebühren ist die Summe aus dem Rechnungswert der Waren, den Lizenzgebühren und allen anderen Kosten, die mit dem Kauf, der Lieferung, der Installation und der Platzierung der Waren verbunden sind.
Die Corona-Pandemie, die im Frühjahr 2020 ihren Anfang nahm, hatte spürbare Auswirkungen auf das Güterverkehrsaufkommen in der EAWU. Die deutliche Verringerung des Volumens an importierten Waren hatte es dem russischen Zoll jedoch ermöglicht, die vor Jahren eingeleitete Digitalisierung und Zentralisierung der Zollabfertigungsprozesse zu beschleunigen.
Dies führte zu einer spürbaren Zunahme der Zollkontrollen, wobei dem Zollwert der Waren besonders große Beachtung geschenkt wurde. Dabei wurden neben der Höhe des Zollwerts auch die Kostenbestandteile genauer unter die Lupe genommen, die nach Ansicht des Zolls in den Zollwert einfließen und als Grundlage für das Erheben von Zollgebühren dienen sollten.
Normalerweise achten die Zollbehörden bei ihrer Arbeit in erster Linie auf den Wert der importierten Waren, die Kosten für den Transport und die Lizenzgebühren. Grundlage für die Erhebung von Zöllen ist bekanntlich der Warenwert.
Üblicherweise beginnen ausländischen Unternehmen ihre Handelsaktivitäten mit der Suche nach einem lokalen Distributor, der ihnen unterschiedlich hohe Rabatte anbietet. Erst später gehen viele Unternehmen zur Gründung einer Tochtergesellschaft über. In diesem Fall müssen viele Aspekte beachtet werden, insbesondere was die Rechnungsstellung angeht.
Was ist zu beachten?
Zum einen hat der Zoll bei der Zollabfertigung das Recht, die Preise für dieselben Waren zu vergleichen, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate die Grenze überschritten haben. Dabei wird besonders auf das Preisniveau der zurückliegenden Transaktionen der jeweiligen Ex- und Importeure geachtet. Diese Handelsbeziehung allein ist aber noch keine Grundlage dafür, dass der Transaktionswert für die Ermittlung des Zollwerts der eingeführten Waren als unzulässig erklärt wird. In diesem Fall müssen auch die Umstände des Verkaufs sorgfältig analysiert werden. Wenn der Exporteur argumentieren kann, dass seine Beziehung zum Importeur den Preis der Waren nicht beeinflusst hat, wird der Transaktionswert als akzeptabel für die Bestimmung des Zollwerts der eingeführten Waren anerkannt. Andernfalls trifft die Zollbehörde auf der Grundlage der Prüfung eine Entscheidung über die Anpassung des Zollwerts und der zusätzlichen Zollzahlungen.
Zum Zweiten sind die Transportkosten das häufigste Instrument, das im Rahmen einer Zollwertüberprüfung angewandt wird. In der Regel handelt es sich dabei um die Speditionsgebühr und die Kosten für die Lieferung der Waren auf dem Territorium der Russischen Föderation, die laut Gesetz nicht in den Zollwert einbezogen werden dürfen. Der Zoll prüft hier, ob die vom Exporteur angegebenen Lieferbedingungen mit den aufgeführten Transportkosten übereinstimmen. Dabei ist es äußerst wichtig, dass die Rechnung des Transportunternehmens alle Etappen der Warenbewegung auflistet. Die Formulierung der Kostenpositionen sollte sehr klar sein – Unverhältnismäßigkeit und ein unausgewogener Anteil einer einzelnen Position an den Gesamtkosten gibt den Zollbehörden Anlass, den vom Exporteur deklarierten Zollwert infrage zu stellen.
Der dritte obligatorische Punkt einer Überprüfung des Transaktionswertes ist schließlich das Einbeziehen von Lizenzgebühren in den Zollwert. Die Zollgesetzgebung der EAWU sieht ausdrücklich vor, dass die Lizenzgebühren und ähnliche Zahlungen zur Nutzung von geistigem Eigentum – einschließlich Zahlungen für Patente, Warenzeichen und Urheberrechte – einzubeziehen sind.
Kriterien für Entscheidungsfindung
Nach welchen Kriterien sollte ein Exporteur also entscheiden, ob er Lizenzgebühren und andere Entgelte in den Rechnungswert einbezieht? Was ist bei der Exportdokumentation zu beachten?
Erstens muss man berücksichtigen, dass sich die Lizenzgebühren auf die importierten Waren beziehen. Die Formulierung des Gegenstands im Lizenzvertrag ist hierbei extrem wichtig: Wofür genau werden die Lizenzgebühren gezahlt und was erhält der Lizenznehmer im Gegenzug für seine Zahlung? Wenn z. B. angegeben wird, dass Lizenzgebühren für die Nutzung der Marke bei der Einfuhr von Waren gezahlt werden, dann zeigt es deutlich, dass das Kriterium erfüllt ist und sich die Zahlungen auf die eingeführten Waren beziehen. Für die Erfüllung dieses Kriteriums spricht auch der Nachweis über das Vorhandensein der Marke des Objekts des geistigen Eigentums auf der Ware zum Zeitpunkt ihrer Einfuhr.
Zweitens ist die Zahlung von Lizenzgebühren eine Bedingung für den Verkauf von importierten Waren für deren Export in die EAWU. Es ist entscheidend zu verstehen, ob der Importeur diese Waren ohne Zahlung von Lizenzgebühren erwerben kann, und ob Dritte, die keine Lizenzgebühren zahlen, identische Waren erwerben können. Wenn zwischen dem Liefervertrag und der Vereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren ein Querverweis besteht oder festgelegt wird, dass im Falle der Nichtzahlung der Lizenzgebühren der Liefervertrag als beendet gilt, ist dies eines der Kriterien für das Einbeziehen der Lizenzgebühren in den Zollwert. Unter diesem Kriterium ist es außerdem wichtig zu verstehen, ob der Rechteinhaber die Möglichkeit hat, die Produktion/den Verkauf der Waren zu kontrollieren bzw. ob der Rechteinhaber die Möglichkeit hat, den Verkauf von Waren im Falle der Nichtzahlung von Lizenzgebühren zu verbieten.
Expertenrat gefragt
Die große Aufmerksamkeit des russischen Zolls auf die Bildung des Zollwerts zwingt die Exporteure dazu, auf die Einhaltung der Exportdokumentation auf allen Ebenen sorgfältig zu achten. Hier empfiehlt es sich, auf Dienstleistungen von Beratungsunternehmen zurückzugreifen, die langjährige Erfahrungen bei der Vorbereitung und Prüfung von Außenhandelsdokumentation haben. Dadurch können ausländische Exporteure ihre mit den Außenhandelsgeschäften verbundenen Risiken minimieren und die Kosten im Rahmen der geltenden Gesetzgebung optimieren.
Zoll, Logistik und Zertifizierung: Export in die EAWU: Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?
Eine der Hauptaufgaben der Zollbehörden ist das Erheben von Zollgebühren. Aber was müssen westliche Exporteure dabei beachten?
Die Grundlage für die Erhebung von Zollgebühren ist die Summe aus dem Rechnungswert der Waren, den Lizenzgebühren und allen anderen Kosten, die mit dem Kauf, der Lieferung, der Installation und der Platzierung der Waren verbunden sind.
Die Corona-Pandemie, die im Frühjahr 2020 ihren Anfang nahm, hatte spürbare Auswirkungen auf das Güterverkehrsaufkommen in der EAWU. Die deutliche Verringerung des Volumens an importierten Waren hatte es dem russischen Zoll jedoch ermöglicht, die vor Jahren eingeleitete Digitalisierung und Zentralisierung der Zollabfertigungsprozesse zu beschleunigen.
Dies führte zu einer spürbaren Zunahme der Zollkontrollen, wobei dem Zollwert der Waren besonders große Beachtung geschenkt wurde. Dabei wurden neben der Höhe des Zollwerts auch die Kostenbestandteile genauer unter die Lupe genommen, die nach Ansicht des Zolls in den Zollwert einfließen und als Grundlage für das Erheben von Zollgebühren dienen sollten.
Normalerweise achten die Zollbehörden bei ihrer Arbeit in erster Linie auf den Wert der importierten Waren, die Kosten für den Transport und die Lizenzgebühren. Grundlage für die Erhebung von Zöllen ist bekanntlich der Warenwert.
Üblicherweise beginnen ausländischen Unternehmen ihre Handelsaktivitäten mit der Suche nach einem lokalen Distributor, der ihnen unterschiedlich hohe Rabatte anbietet. Erst später gehen viele Unternehmen zur Gründung einer Tochtergesellschaft über. In diesem Fall müssen viele Aspekte beachtet werden, insbesondere was die Rechnungsstellung angeht.
Was ist zu beachten?
Zum einen hat der Zoll bei der Zollabfertigung das Recht, die Preise für dieselben Waren zu vergleichen, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate die Grenze überschritten haben. Dabei wird besonders auf das Preisniveau der zurückliegenden Transaktionen der jeweiligen Ex- und Importeure geachtet. Diese Handelsbeziehung allein ist aber noch keine Grundlage dafür, dass der Transaktionswert für die Ermittlung des Zollwerts der eingeführten Waren als unzulässig erklärt wird. In diesem Fall müssen auch die Umstände des Verkaufs sorgfältig analysiert werden. Wenn der Exporteur argumentieren kann, dass seine Beziehung zum Importeur den Preis der Waren nicht beeinflusst hat, wird der Transaktionswert als akzeptabel für die Bestimmung des Zollwerts der eingeführten Waren anerkannt. Andernfalls trifft die Zollbehörde auf der Grundlage der Prüfung eine Entscheidung über die Anpassung des Zollwerts und der zusätzlichen Zollzahlungen.
Zum Zweiten sind die Transportkosten das häufigste Instrument, das im Rahmen einer Zollwertüberprüfung angewandt wird. In der Regel handelt es sich dabei um die Speditionsgebühr und die Kosten für die Lieferung der Waren auf dem Territorium der Russischen Föderation, die laut Gesetz nicht in den Zollwert einbezogen werden dürfen. Der Zoll prüft hier, ob die vom Exporteur angegebenen Lieferbedingungen mit den aufgeführten Transportkosten übereinstimmen. Dabei ist es äußerst wichtig, dass die Rechnung des Transportunternehmens alle Etappen der Warenbewegung auflistet. Die Formulierung der Kostenpositionen sollte sehr klar sein – Unverhältnismäßigkeit und ein unausgewogener Anteil einer einzelnen Position an den Gesamtkosten gibt den Zollbehörden Anlass, den vom Exporteur deklarierten Zollwert infrage zu stellen.
Der dritte obligatorische Punkt einer Überprüfung des Transaktionswertes ist schließlich das Einbeziehen von Lizenzgebühren in den Zollwert. Die Zollgesetzgebung der EAWU sieht ausdrücklich vor, dass die Lizenzgebühren und ähnliche Zahlungen zur Nutzung von geistigem Eigentum – einschließlich Zahlungen für Patente, Warenzeichen und Urheberrechte – einzubeziehen sind.
Kriterien für Entscheidungsfindung
Nach welchen Kriterien sollte ein Exporteur also entscheiden, ob er Lizenzgebühren und andere Entgelte in den Rechnungswert einbezieht? Was ist bei der Exportdokumentation zu beachten?
Erstens muss man berücksichtigen, dass sich die Lizenzgebühren auf die importierten Waren beziehen. Die Formulierung des Gegenstands im Lizenzvertrag ist hierbei extrem wichtig: Wofür genau werden die Lizenzgebühren gezahlt und was erhält der Lizenznehmer im Gegenzug für seine Zahlung? Wenn z. B. angegeben wird, dass Lizenzgebühren für die Nutzung der Marke bei der Einfuhr von Waren gezahlt werden, dann zeigt es deutlich, dass das Kriterium erfüllt ist und sich die Zahlungen auf die eingeführten Waren beziehen. Für die Erfüllung dieses Kriteriums spricht auch der Nachweis über das Vorhandensein der Marke des Objekts des geistigen Eigentums auf der Ware zum Zeitpunkt ihrer Einfuhr.
Zweitens ist die Zahlung von Lizenzgebühren eine Bedingung für den Verkauf von importierten Waren für deren Export in die EAWU. Es ist entscheidend zu verstehen, ob der Importeur diese Waren ohne Zahlung von Lizenzgebühren erwerben kann, und ob Dritte, die keine Lizenzgebühren zahlen, identische Waren erwerben können. Wenn zwischen dem Liefervertrag und der Vereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren ein Querverweis besteht oder festgelegt wird, dass im Falle der Nichtzahlung der Lizenzgebühren der Liefervertrag als beendet gilt, ist dies eines der Kriterien für das Einbeziehen der Lizenzgebühren in den Zollwert. Unter diesem Kriterium ist es außerdem wichtig zu verstehen, ob der Rechteinhaber die Möglichkeit hat, die Produktion/den Verkauf der Waren zu kontrollieren bzw. ob der Rechteinhaber die Möglichkeit hat, den Verkauf von Waren im Falle der Nichtzahlung von Lizenzgebühren zu verbieten.
Expertenrat gefragt
Die große Aufmerksamkeit des russischen Zolls auf die Bildung des Zollwerts zwingt die Exporteure dazu, auf die Einhaltung der Exportdokumentation auf allen Ebenen sorgfältig zu achten. Hier empfiehlt es sich, auf Dienstleistungen von Beratungsunternehmen zurückzugreifen, die langjährige Erfahrungen bei der Vorbereitung und Prüfung von Außenhandelsdokumentation haben. Dadurch können ausländische Exporteure ihre mit den Außenhandelsgeschäften verbundenen Risiken minimieren und die Kosten im Rahmen der geltenden Gesetzgebung optimieren.
dk