Russland führt in diesem Jahr diverse Änderungen im Migrationsrecht ein. Sie betreffen auch die sogenannten HQS – Highly Qualified Specialists.
In letzter Zeit haben die russischen Behörden eine Reihe von Rechtsakten erlassen, die den Aufenthalt und die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Russland – die sogenannten hoch qualifizierten ausländischen Arbeitnehmer (HQS) eingeschlossen – neu regeln.
Grundsätzlich dienen diese zusätzlichen Maßnahmen dazu, mehr Kontrolle über die Arbeitsverhältnisse und sonstige Aktivitäten dieser Personengruppe auszuüben. Und auch der neue Erlass des Innenministeriums (Nr. 569 vom 28. Juli 2021), der am kommenden Freitag, 1. Oktober 2021, in Kraft tritt, bildet keine Ausnahme. Mit ihm wird ein neues Verfahren über die Übermittlung der Steuerdaten von HQS vonseiten der Steuerbehörde auf Anfragen der Polizei und sonstigen Organen des Innenministeriums festgelegt.
Der Erlass ersetzt das bisherige Verfahren, das vom Migrationsdienst 2010 erlassen wurde. Dabei bleibt das Verfahren im Grunde unverändert, mit der Ausnahme der anfordernden Behörde – während früher der russische Migrationsdienst zuständig war, ist seit der Abschaffung dieses Amtes im Jahr 2016 das russische Innenministerium zuständig.
Bei einer Anfrage muss die Steuerbehörde folgende Angaben über einen HQS in elektronischer Form übermitteln:
Steueridentifikationsnummer des Arbeitgebers;
Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers;
Summe der berechneten Einkommensteuer;
Summe der an den Fiskus bezahlten Einkommensteuer.
Zudem treten in diesem Jahr weitere Kontrollmaßnahmen in Kraft: So werden ab dem 29. Dezember 2021 Änderungen zum Gesetz „Über den Rechtsstatus der Ausländer in Russland in Kraft“ eingeführt, u. a. wird dabei eine zwingende Abnahme der Fingerabdrücke und die Anfertigung von Fotografien für alle Ausländer bei der ersten Einreise nach Russland verpflichtend. Diejenigen Ausländer, die nicht zu Arbeitszwecken und für mehr als 90 Tagen nach Russland einreisen, müssen dabei ihre Fingerabdrücke und Fotos innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise abgeben. Diejenigen, die zu Arbeitszwecken einreisen, haben dafür lediglich 30 Tage Zeit.
Zudem hat das russische Innenministerium am 3. September 2021 einen Entwurf der Anordnung zur öffentlichen Diskussion veröffentlicht, mit dem die Ausstellung einer „Plastikkarte“ für die Ausländer geregelt werden soll. Diese Plastikkarte wird an all diejenigen Ausländer vergeben, die keiner verpflichtenden Fingerabdruckabgabe und der Anfertigung von Fotografien unterliegen. Auf der Karte werden neben dem Foto des Inhabers auch Informationen über die Fingerabdrücke gespeichert. Sofern die Karte nicht ausgestellt werden kann (etwa, wenn die Behörden vor Ort keine technische Möglichkeit dafür haben), werden die entsprechenden Nachweise in Papierform ausgestellt. (dk)
Recht & Steuern: Gastarbeiter unter Kontrolle
Russland führt in diesem Jahr diverse Änderungen im Migrationsrecht ein. Sie betreffen auch die sogenannten HQS – Highly Qualified Specialists.
In letzter Zeit haben die russischen Behörden eine Reihe von Rechtsakten erlassen, die den Aufenthalt und die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Russland – die sogenannten hoch qualifizierten ausländischen Arbeitnehmer (HQS) eingeschlossen – neu regeln.
Grundsätzlich dienen diese zusätzlichen Maßnahmen dazu, mehr Kontrolle über die Arbeitsverhältnisse und sonstige Aktivitäten dieser Personengruppe auszuüben. Und auch der neue Erlass des Innenministeriums (Nr. 569 vom 28. Juli 2021), der am kommenden Freitag, 1. Oktober 2021, in Kraft tritt, bildet keine Ausnahme. Mit ihm wird ein neues Verfahren über die Übermittlung der Steuerdaten von HQS vonseiten der Steuerbehörde auf Anfragen der Polizei und sonstigen Organen des Innenministeriums festgelegt.
Der Erlass ersetzt das bisherige Verfahren, das vom Migrationsdienst 2010 erlassen wurde. Dabei bleibt das Verfahren im Grunde unverändert, mit der Ausnahme der anfordernden Behörde – während früher der russische Migrationsdienst zuständig war, ist seit der Abschaffung dieses Amtes im Jahr 2016 das russische Innenministerium zuständig.
Bei einer Anfrage muss die Steuerbehörde folgende Angaben über einen HQS in elektronischer Form übermitteln:
Zudem treten in diesem Jahr weitere Kontrollmaßnahmen in Kraft: So werden ab dem 29. Dezember 2021 Änderungen zum Gesetz „Über den Rechtsstatus der Ausländer in Russland in Kraft“ eingeführt, u. a. wird dabei eine zwingende Abnahme der Fingerabdrücke und die Anfertigung von Fotografien für alle Ausländer bei der ersten Einreise nach Russland verpflichtend. Diejenigen Ausländer, die nicht zu Arbeitszwecken und für mehr als 90 Tagen nach Russland einreisen, müssen dabei ihre Fingerabdrücke und Fotos innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise abgeben. Diejenigen, die zu Arbeitszwecken einreisen, haben dafür lediglich 30 Tage Zeit.
Zudem hat das russische Innenministerium am 3. September 2021 einen Entwurf der Anordnung zur öffentlichen Diskussion veröffentlicht, mit dem die Ausstellung einer „Plastikkarte“ für die Ausländer geregelt werden soll. Diese Plastikkarte wird an all diejenigen Ausländer vergeben, die keiner verpflichtenden Fingerabdruckabgabe und der Anfertigung von Fotografien unterliegen. Auf der Karte werden neben dem Foto des Inhabers auch Informationen über die Fingerabdrücke gespeichert. Sofern die Karte nicht ausgestellt werden kann (etwa, wenn die Behörden vor Ort keine technische Möglichkeit dafür haben), werden die entsprechenden Nachweise in Papierform ausgestellt. (dk)