Das russische Wirtschaftsministerium hat am 16. November 2021 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches vorgestellt. Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen auch Unternehmen.
Das Wirtschaftsministerium schlägt eine Reihe wichtiger Änderungen vor, die für Unternehmen die administrative Haftung erträglicher machen sollen. Unter anderem sollen Unternehmen kein Bußgeld mehr zahlen, sofern für die gleiche Ordnungswidrigkeit bereits die Unternehmensführung oder ein Mitarbeiter zur administrativen oder strafrechtlichen Haftung herangezogen wurde.
Aktuell sehen fast alle Artikel des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches unterschiedliche Höhen der Bußgelder für den Leiter/Mitarbeiter eines Unternehmens und für das Unternehmen selbst vor, wobei die Bußgelder für das Unternehmen wesentlich höher ausfallen als für den Leiter/Mitarbeiter. Auch kommt es aktuell häufig vor, dass für gleiche Ordnungswidrigkeiten sowohl das Unternehmen als auch deren Leiter oder Mitarbeiter (je nach Verantwortung für bestimmte Abläufe im Unternehmen) zur Haftung herangezogen werden. Diese „Doppelbestrafung“ soll mit dem neuen Gesetzentwurf nun ausgeschlossen werden, vorausgesetzt, dass das Unternehmen nachweisen kann, dass es sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bemüht hat.
Eine weitere potenzielle Verbesserung für die Unternehmen besteht darin, dass für viele ähnliche Ordnungswidrigkeiten in Zukunft lediglich eine Strafe „gesammelt“ verhängt werden kann. Dies setzt allerdings voraus, dass die Gesetzesverstöße während einer Kontrollinspektion entdeckt werden und im Anwendungsbereich eines einzelnen Artikels des russischen Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches fallen – etwa wenn die Behörde unterschiedliche Verstoße gegen Brandsicherheitsvorschriften feststellt (keine Feuerlöscher und das Fehlen eines Evakuierungsplans). In diesem Fall wird nur einmal Bußgeld verhängt.
Zudem schlägt das Wirtschaftsministerium vor, dass die sogenannten Klein- bzw. Mikrounternehmen bei der Höhe der Bußgelder mit den Einzelunternehmern gleichgestellt werden und nicht wie bislang üblich mit den normalen Unternehmen (juristischen Personen). Da sich die Strafen deutlich unterscheiden, bedeutet es für viele Kleinunternehmer ein deutliches Entgegenkommen. Diese müssten zukünftig lediglich 50 Prozent des minimalen bis 50 Prozent des maximalen Bußgeldbetrags entrichten oder – falls ein fester Betrag für das Bußgeld festgelegt wurde – lediglich 50 Prozent von diesem.
Als Kleinunternehmen gelten diejenigen Firmen, die nicht mehr als 100 Mitarbeiter und einen Jahresertrag von maximal 800 Millionen Rubel erwirtschaften. Bei Mikrounternehmen gilt eine Mitarbeiterhöchstzahl von 15 Mitarbeitern und ein Jahresertrag von maximal 120 Millionen Rubel.
Ekaterina Kalinina Head of Real Estate & Regulatory Practice SCHNEIDER GROUP Moskau
Recht und Steuern: Haftung für Ordnungswidrigkeiten: Verbesserungen für Unternehmen?
Das russische Wirtschaftsministerium hat am 16. November 2021 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches vorgestellt. Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen auch Unternehmen.
Das Wirtschaftsministerium schlägt eine Reihe wichtiger Änderungen vor, die für Unternehmen die administrative Haftung erträglicher machen sollen. Unter anderem sollen Unternehmen kein Bußgeld mehr zahlen, sofern für die gleiche Ordnungswidrigkeit bereits die Unternehmensführung oder ein Mitarbeiter zur administrativen oder strafrechtlichen Haftung herangezogen wurde.
Aktuell sehen fast alle Artikel des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches unterschiedliche Höhen der Bußgelder für den Leiter/Mitarbeiter eines Unternehmens und für das Unternehmen selbst vor, wobei die Bußgelder für das Unternehmen wesentlich höher ausfallen als für den Leiter/Mitarbeiter. Auch kommt es aktuell häufig vor, dass für gleiche Ordnungswidrigkeiten sowohl das Unternehmen als auch deren Leiter oder Mitarbeiter (je nach Verantwortung für bestimmte Abläufe im Unternehmen) zur Haftung herangezogen werden. Diese „Doppelbestrafung“ soll mit dem neuen Gesetzentwurf nun ausgeschlossen werden, vorausgesetzt, dass das Unternehmen nachweisen kann, dass es sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bemüht hat.
Eine weitere potenzielle Verbesserung für die Unternehmen besteht darin, dass für viele ähnliche Ordnungswidrigkeiten in Zukunft lediglich eine Strafe „gesammelt“ verhängt werden kann. Dies setzt allerdings voraus, dass die Gesetzesverstöße während einer Kontrollinspektion entdeckt werden und im Anwendungsbereich eines einzelnen Artikels des russischen Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches fallen – etwa wenn die Behörde unterschiedliche Verstoße gegen Brandsicherheitsvorschriften feststellt (keine Feuerlöscher und das Fehlen eines Evakuierungsplans). In diesem Fall wird nur einmal Bußgeld verhängt.
Zudem schlägt das Wirtschaftsministerium vor, dass die sogenannten Klein- bzw. Mikrounternehmen bei der Höhe der Bußgelder mit den Einzelunternehmern gleichgestellt werden und nicht wie bislang üblich mit den normalen Unternehmen (juristischen Personen). Da sich die Strafen deutlich unterscheiden, bedeutet es für viele Kleinunternehmer ein deutliches Entgegenkommen. Diese müssten zukünftig lediglich 50 Prozent des minimalen bis 50 Prozent des maximalen Bußgeldbetrags entrichten oder – falls ein fester Betrag für das Bußgeld festgelegt wurde – lediglich 50 Prozent von diesem.
Als Kleinunternehmen gelten diejenigen Firmen, die nicht mehr als 100 Mitarbeiter und einen Jahresertrag von maximal 800 Millionen Rubel erwirtschaften. Bei Mikrounternehmen gilt eine Mitarbeiterhöchstzahl von 15 Mitarbeitern und ein Jahresertrag von maximal 120 Millionen Rubel.
Ekaterina Kalinina
Head of Real Estate & Regulatory Practice
SCHNEIDER GROUP Moskau