KUALA LUMPUR (NfA)–Ein deutscher Führerschein berechtigt nicht (dauerhaft) zum Fahren in Malaysia. Der dafür erforderliche malaysische Führerschein kann aber durch ein Umtauschverfahren erworben werden, wie die AHK Malaysia in einem Rechts-Update auf ihrer Webseite schreibt. Allerdings ist der Kreis der Personen, die den entsprechenden Antrag stellen können, begrenzt auf malaysische Staatsbürger, Ehegatten malaysischer Staatsbürger, Inhaber eines diplomatischen Ausweises, Malaysia My Second Home (MM2H) Inhaber und deren Ehegatten, sowie im Ausland lebende Personen, die im Besitz eines Residence Pass-Talent (RP-T), eines Employment Pass der Kategorie I oder II sind oder ihre jeweiligen Ehepartner. Alle anderen Personen müssen einen malaysischen Führerschein im Rahmen der üblichen Verfahren erwerben und sich bei einer beliebigen Fahrschule im Land anmelden.
Ausnahmen für Diplomaten Der Antrag auf Umschreibung ist bei einem beliebigen JPJ-Staatsbüro zu stellen. Für den Antrag ist neben den Unterlagen zur Person und zum Aufenthaltsstatus ein gültiger deutscher Führerschein und zusätzlich ein Bestätigungsschreiben der deutschen Verkehrsbehörde oder der deutschen Botschaft zum Nachweis der Echtheit des vorgelegten Führerscheins erforderlich. Falls das Dokument nicht in englischer Sprache ausgestellt wurde, muss es entweder von der Botschaft oder dem Malaysian Institute of Translation & Books (ITBM) übersetzt werden. Der Antrag wird innerhalb von 30 Arbeitstagen bearbeitet. Erfolgreiche Bewerber müssen an einem sechsstündigen Theorieunterricht teilnehmen und eine Computer-Prüfung zum Verkehrsrecht ablegen. Nur Inhaber von Diplomatenausweisen sind von dieser zusätzlichen Anforderung befreit. Anschließend wird der Führerschein ausgestellt und muss bei demselben JPJ-Büro abgeholt werden, bei dem der Antrag ursprünglich eingereicht wurde. Ähnlich wie bei Fahranfängern wird Personen, die ihren deutschen Führerschein umgeschrieben haben, nur ein Führerschein auf Probe ausgestellt. Nach zwei Jahren kann die Umstellung auf einen qualifizierten Führerschein (CDL) ohne weitere Prüfung erfolgen. Inhabern von Diplomatenausweisen wird der CDL erst erteilt, wenn sie ihren malaysischen Führerschein länger als drei Jahre besitzen.
AsienInsider: Umwandlung des deutschen Führerscheins
KUALA LUMPUR (NfA)–Ein deutscher Führerschein berechtigt nicht (dauerhaft) zum Fahren in Malaysia. Der dafür erforderliche malaysische Führerschein kann aber durch ein Umtauschverfahren erworben werden, wie die AHK Malaysia in einem Rechts-Update auf ihrer Webseite schreibt.
Allerdings ist der Kreis der Personen, die den entsprechenden Antrag stellen können, begrenzt auf malaysische Staatsbürger, Ehegatten malaysischer Staatsbürger, Inhaber eines diplomatischen Ausweises, Malaysia My Second Home (MM2H) Inhaber und deren Ehegatten, sowie im Ausland lebende Personen, die im Besitz eines Residence Pass-Talent (RP-T), eines Employment Pass der Kategorie I oder II sind oder ihre jeweiligen Ehepartner. Alle anderen Personen müssen einen malaysischen Führerschein im Rahmen der üblichen Verfahren erwerben und sich bei einer beliebigen Fahrschule im Land anmelden.
Ausnahmen für Diplomaten
Der Antrag auf Umschreibung ist bei einem beliebigen JPJ-Staatsbüro zu stellen. Für den Antrag ist neben den Unterlagen zur Person und zum Aufenthaltsstatus ein gültiger deutscher Führerschein und zusätzlich ein Bestätigungsschreiben der deutschen Verkehrsbehörde oder der deutschen Botschaft zum Nachweis der Echtheit des vorgelegten Führerscheins erforderlich. Falls das Dokument nicht in englischer Sprache ausgestellt wurde, muss es entweder von der Botschaft oder dem Malaysian Institute of Translation & Books (ITBM) übersetzt werden.
Der Antrag wird innerhalb von 30 Arbeitstagen bearbeitet. Erfolgreiche Bewerber müssen an einem sechsstündigen Theorieunterricht teilnehmen und eine Computer-Prüfung zum Verkehrsrecht ablegen. Nur Inhaber von Diplomatenausweisen sind von dieser zusätzlichen Anforderung befreit. Anschließend wird der Führerschein ausgestellt und muss bei demselben JPJ-Büro abgeholt werden, bei dem der Antrag ursprünglich eingereicht wurde.
Ähnlich wie bei Fahranfängern wird Personen, die ihren deutschen Führerschein umgeschrieben haben, nur ein Führerschein auf Probe ausgestellt. Nach zwei Jahren kann die Umstellung auf einen qualifizierten Führerschein (CDL) ohne weitere Prüfung erfolgen. Inhabern von Diplomatenausweisen wird der CDL erst erteilt, wenn sie ihren malaysischen Führerschein länger als drei Jahre besitzen.