Die russische Regierung hat neue Förderungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verabschiedet.
Bei der neuesten staatlichen Initiative vom 14. September d. J.hathandelt sich um die Vergabe von sogenannten „Regenschirm“-Bürgschaften, die von der Organisation „KMU Korporation“, einer Aktiengesellschaft mit mehrheitlich staatlicher Beteiligung, ausgegeben werden. Hintergrund der Maßnahme ist die Tatsache, dass die KMU insbesondere in Krisenzeiten große Schwierigkeiten haben, einen Bankkredit zu erhalten, da sie in der Regel keine Vermögenswerte als Pfand an die Bank übertragen können. Folgerichtig werden Unternehmen mit mangelnder Bonität oftmals überhaupt keine Kredite mehr gewährt, was bis zu Zahlungsausfällen und Firmeninsolvenzen führen kann.
Die „KMU Korporation“ will genau hier ansetzen und die „notleidenden“ Unternehmen gezielt unterstützen. Allerdings kann die Hilfe nur unter folgenden Bedingungen in Anspruch genommen werden:
Die Bürgschaft darf in der Regel maximal 50 Prozent eines Kredits absichern;
Die Vergütung für die Bürgschaft zahlt die kreditgebende Bank und nicht der Schuldner (wobei die „KMU-Korporation“ jedoch gegenüber der Bank bürgt);
Die Kredite dürfen von einer der Partnerbanken der „KMU Korporation“ gewährt werden – die Liste umfasst derzeit lediglich die Sberbank, VTB, Otkritiye, die Promsvyazbank, die MSP Bank sowie die Rossijskij Nationalnij Kommercheskij Bank;
Die Kreditlaufzeit darf maximal 180 Tage betragen.
Auch wird die Kreditbürgschaft nur für bestimmte Zwecke gewährt, z. B. die Anmietung oder den Kauf von Aktiva und sonstigen Maßnahmen für die Entwicklung des jeweiligen Unternehmens. Die Firmen müssen zudem folgende Kriterien erfüllen:
Eintragung ins staatliche KMU-Register;
Status eines russischen Residenten im Sinne des Währungskontrollgesetzes;
sich nicht in einer Reorganisation befindend, insolvent oder vor einer Liquidation stehend;
ohne Verzug gegenüber der Bank bezüglich früherer Kredite.
Auch deutsche Unternehmen, die in Russland eine ins staatliche KMU-Register eingetragene Tochtergesellschaft gegründet haben, können davon profitieren.
Ausführliche Informationen bezüglich der Fördermaßnahmen sind auf der Website der „KMU Korporation“ veröffentlicht. Aktuell können Unternehmen die Bürgschaften allerdings noch nicht abrufen, da die Regierung noch finale Regelungen für die Finanzierung der „KMU Korporation“ umsetzen muss. Experten gehen allerdings davon aus, dass dieser Vorgang in Kürze abgeschlossen sein wird und die KMU das neue Förderungsinstrument nutzen können.
Ekaterina Kalinina Head of Real Estate & Regulatory Practice SCHNEIDER GROUP Moskau
Recht & Steuern: Neue Förderungsmassnahmen für russische KMU
Die russische Regierung hat neue Förderungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verabschiedet.
Bei der neuesten staatlichen Initiative vom 14. September d. J.hathandelt sich um die Vergabe von sogenannten „Regenschirm“-Bürgschaften, die von der Organisation „KMU Korporation“, einer Aktiengesellschaft mit mehrheitlich staatlicher Beteiligung, ausgegeben werden. Hintergrund der Maßnahme ist die Tatsache, dass die KMU insbesondere in Krisenzeiten große Schwierigkeiten haben, einen Bankkredit zu erhalten, da sie in der Regel keine Vermögenswerte als Pfand an die Bank übertragen können. Folgerichtig werden Unternehmen mit mangelnder Bonität oftmals überhaupt keine Kredite mehr gewährt, was bis zu Zahlungsausfällen und Firmeninsolvenzen führen kann.
Die „KMU Korporation“ will genau hier ansetzen und die „notleidenden“ Unternehmen gezielt unterstützen. Allerdings kann die Hilfe nur unter folgenden Bedingungen in Anspruch genommen werden:
Auch wird die Kreditbürgschaft nur für bestimmte Zwecke gewährt, z. B. die Anmietung oder den Kauf von Aktiva und sonstigen Maßnahmen für die Entwicklung des jeweiligen Unternehmens. Die Firmen müssen zudem folgende Kriterien erfüllen:
Auch deutsche Unternehmen, die in Russland eine ins staatliche KMU-Register eingetragene Tochtergesellschaft gegründet haben, können davon profitieren.
Ausführliche Informationen bezüglich der Fördermaßnahmen sind auf der Website der „KMU Korporation“ veröffentlicht. Aktuell können Unternehmen die Bürgschaften allerdings noch nicht abrufen, da die Regierung noch finale Regelungen für die Finanzierung der „KMU Korporation“ umsetzen muss. Experten gehen allerdings davon aus, dass dieser Vorgang in Kürze abgeschlossen sein wird und die KMU das neue Förderungsinstrument nutzen können.
Ekaterina Kalinina
Head of Real Estate & Regulatory Practice
SCHNEIDER GROUP Moskau