Das Innenministerium hat Änderungen zur Aufenthaltsregelung für Ausländer angekündigt, die ab 2025 in Kraft treten könnten.
Obwohl sich die Neufassung der entsprechenden Rechtsakte noch in einer Phase der Vorbereitung befindet, sind einige Änderungspläne bereits an die Öffentlichkeit gelangt. Demnach sollen für ausländische Arbeitnehmer ab 2025 nur noch drei Möglichkeiten für einen legalen Aufenthalt in Russland gelten: der kurzfristige Aufenthalt bis 90 Tage, der sogenannte langfristige Aufenthalt ab 90 Tage bis zu einem halben Jahr sowie der ständige Aufenthalt ab einem halben Jahr. Folgerichtig würde der bislang häufig in Anspruch genommene Status des „befristeten Aufenthalts“ abgeschafft.
In der Praxis würde das bedeuten, dass ein Ausländer bei einer Verweildauer in Russland von mehr als 90 Tagen bei den Behörden entweder einen langfristigen Aufenthalt oder das „ständige Wohnrecht“ beantragen muss. Alternativ muss die Person das Land verlassen.
Das „ständige Wohnrecht“ soll nach Auffassung des Innenministeriums mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis verbunden sein und eine Möglichkeit zur Staatsbürgerschaftsbeantragung eröffnen. Viele Experten gehen jedoch davon aus, dass diese Änderung in der Konsequenz dazu führen wird, dass sich ausländische Arbeitnehmer nicht mehr auf Grundlage eines Arbeitsvisums „ständig“ in Russland aufhalten werden, wie es aktuell meist der Fall ist, sondern sich nach spätestens einem halben Jahr um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bewerben müssen. Dazu müssen sie sich allerdings im staatlichen Informationssystem für Ausländer registrieren lassen und erhalten anschließend eine elektronische Migrationskarte, die u. a. ihre Fingerabdrücke und ein Foto enthält.
Zudem möchte das Innenministerium ein Register von Arbeitgebern einführen, denen das Recht eingeräumt wird, ausländische Mitarbeiter einstellen zu dürfen. Die Arbeitserlaubnis in Papierform soll in der Folge durch elektronische Einträge in diesem Register ersetzt werden.
Interessant mutet zudem die Idee des Innenministeriums an, die Ausländer bei der Einreise nach Russland eine einseitige Erklärung unterzeichnen zu lassen, in dem sie sich verpflichten, die Normen und Sitten der russischen Gesellschaft zu achten sowie jegliche Handlungen zu unterlassen, die gegen die öffentliche Ordnung sowie verfassungsrechtlich geschützte, bedeutende Moralwerte verstoßen. Aktuell ist noch nicht geklärt, ob diese Erklärung alle einreisenden Ausländer unterzeichnen müssen oder nur diejenigen, die sich in Russland „ständig“, also länger als sechs Monate aufhalten werden.
Ekaterina Kalinina Head of Real Estate & Regulatory Practice SCHNEIDER GROUP Moskau
Recht & Steuern: Neue Regelungen für Ausländer in Russland
Das Innenministerium hat Änderungen zur Aufenthaltsregelung für Ausländer angekündigt, die ab 2025 in Kraft treten könnten.
Obwohl sich die Neufassung der entsprechenden Rechtsakte noch in einer Phase der Vorbereitung befindet, sind einige Änderungspläne bereits an die Öffentlichkeit gelangt. Demnach sollen für ausländische Arbeitnehmer ab 2025 nur noch drei Möglichkeiten für einen legalen Aufenthalt in Russland gelten: der kurzfristige Aufenthalt bis 90 Tage, der sogenannte langfristige Aufenthalt ab 90 Tage bis zu einem halben Jahr sowie der ständige Aufenthalt ab einem halben Jahr. Folgerichtig würde der bislang häufig in Anspruch genommene Status des „befristeten Aufenthalts“ abgeschafft.
In der Praxis würde das bedeuten, dass ein Ausländer bei einer Verweildauer in Russland von mehr als 90 Tagen bei den Behörden entweder einen langfristigen Aufenthalt oder das „ständige Wohnrecht“ beantragen muss. Alternativ muss die Person das Land verlassen.
Das „ständige Wohnrecht“ soll nach Auffassung des Innenministeriums mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis verbunden sein und eine Möglichkeit zur Staatsbürgerschaftsbeantragung eröffnen. Viele Experten gehen jedoch davon aus, dass diese Änderung in der Konsequenz dazu führen wird, dass sich ausländische Arbeitnehmer nicht mehr auf Grundlage eines Arbeitsvisums „ständig“ in Russland aufhalten werden, wie es aktuell meist der Fall ist, sondern sich nach spätestens einem halben Jahr um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bewerben müssen. Dazu müssen sie sich allerdings im staatlichen Informationssystem für Ausländer registrieren lassen und erhalten anschließend eine elektronische Migrationskarte, die u. a. ihre Fingerabdrücke und ein Foto enthält.
Zudem möchte das Innenministerium ein Register von Arbeitgebern einführen, denen das Recht eingeräumt wird, ausländische Mitarbeiter einstellen zu dürfen. Die Arbeitserlaubnis in Papierform soll in der Folge durch elektronische Einträge in diesem Register ersetzt werden.
Interessant mutet zudem die Idee des Innenministeriums an, die Ausländer bei der Einreise nach Russland eine einseitige Erklärung unterzeichnen zu lassen, in dem sie sich verpflichten, die Normen und Sitten der russischen Gesellschaft zu achten sowie jegliche Handlungen zu unterlassen, die gegen die öffentliche Ordnung sowie verfassungsrechtlich geschützte, bedeutende Moralwerte verstoßen. Aktuell ist noch nicht geklärt, ob diese Erklärung alle einreisenden Ausländer unterzeichnen müssen oder nur diejenigen, die sich in Russland „ständig“, also länger als sechs Monate aufhalten werden.
Ekaterina Kalinina
Head of Real Estate & Regulatory Practice
SCHNEIDER GROUP Moskau