In Russland werden neue Vorschriften über Produktmarkierung verabschiedet.
Seit einigen Jahren unterliegen bestimmte Warengruppen (z. B. Arzneimittel, Schuhe, Reifen) einer Markierungspflicht mittels QR-Code. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird von einer eigens hierfür gegründeten Organisation mit der Bezeichnung „Ehrliches Zeichen“ (russisch: «Честный знак») überwacht. Alle Handelsteilnehmer (Hersteller, Importeure, Verkäufer) müssen Informationen über die Markierung der gehandelten Produkte mittels einer speziellen Software an „Ehrliches Zeichen“ weiterleiten.
In der vergangenen Woche (1. Dezember) sind nun zwei neue Gesetze zur Änderung des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches und zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Diese führen eine neue Haftungsregelung bei Nichteinhaltung der Markierungspflicht ein. Dabei werden folgende neue Ordnungswidrigkeitstatbestände eingeführt:
Die Nichtübermittlung von Informationen, die Verletzung des Verfahrens und der Fristen der Übermittlung oder die unvollständige bzw. fehlerhafte Übermittlung von Informationen an „Ehrliches Zeichen“ wird bei einem leitenden Mitarbeiter eines Unternehmens oder bei einem Einzelunternehmer mit einer Warnung oder Geldstrafe von bis zu 10.000 Rubel und bei einer juristischen Personen mit bis zu 100.000 Rubel bestraft.
Im Fall der Markierung von Arzneimitteln werden darüber hinaus folgende Tatbestände eingeführt:
Die Herstellung und der Verkauf von Arzneimitteln ohne Markierung oder unter Verletzung des Markierungsverfahrens wird für juristische Personen mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Rubel und der Beschlagnahme der betroffenen Arzneimittel bestraft.
Die nicht-rechtzeitige Übermittlung von Informationen über die Markierung der gehandelten Produkte ins Markierungssystem oder die Übermittlung falscher Angaben wird für juristischen Personen mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Rubel bestraft.
Weiterhin können zusätzlich Geldstrafen für das Inverkehrbringen von nichtmarkierten oder falsch markierten Waren verhängt werden:
Für die Herstellung und Inverkehrbringen von Waren ohne erforderlichen Markierung sind bei einem leitenden Mitarbeiter eines Unternehmens oder bei einem Einzelunternehmer mit einer Warnung oder Geldstrafe von bis zu 10.000 Rubel und bei einer juristischen Personen mit bis zu 100.000 Rubel fällig.
Die gleichen Strafsätze gelten für den Verkauf von Waren ohne erforderlichen Markierung.
Außerdem wird die strafrechtliche Haftung für die Nutzung der gefälschten Markierung eingeführt (bisher gab es nur die strafrechtliche Haftung für die Herstellung und Verkauf von Produkten ohne erforderliche Markierung). Die strafrechtliche Haftung entsteht allerdings nur dann, wenn die Tat in „bedeutendem Umfang“ vollzogen wurde, was ab einem Produktwert von 2.500.000 Rubel oder mehr der Fall ist bzw. ab 400.000 für Lebensmittel. Die maximale Strafe beläuft sich auf sechs Jahre Haft.
Ekaterina Kalinina Head of Real Estate & Regulatory Practice SCHNEIDER GROUP Moskau
Recht und Steuern: Digitale Produktmarkierung – jetzt wirds ernst
In Russland werden neue Vorschriften über Produktmarkierung verabschiedet.
Seit einigen Jahren unterliegen bestimmte Warengruppen (z. B. Arzneimittel, Schuhe, Reifen) einer Markierungspflicht mittels QR-Code. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird von einer eigens hierfür gegründeten Organisation mit der Bezeichnung „Ehrliches Zeichen“ (russisch: «Честный знак») überwacht. Alle Handelsteilnehmer (Hersteller, Importeure, Verkäufer) müssen Informationen über die Markierung der gehandelten Produkte mittels einer speziellen Software an „Ehrliches Zeichen“ weiterleiten.
In der vergangenen Woche (1. Dezember) sind nun zwei neue Gesetze zur Änderung des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches und zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Diese führen eine neue Haftungsregelung bei Nichteinhaltung der Markierungspflicht ein. Dabei werden folgende neue Ordnungswidrigkeitstatbestände eingeführt:
Im Fall der Markierung von Arzneimitteln werden darüber hinaus folgende Tatbestände eingeführt:
Weiterhin können zusätzlich Geldstrafen für das Inverkehrbringen von nichtmarkierten oder falsch markierten Waren verhängt werden:
Außerdem wird die strafrechtliche Haftung für die Nutzung der gefälschten Markierung eingeführt (bisher gab es nur die strafrechtliche Haftung für die Herstellung und Verkauf von Produkten ohne erforderliche Markierung). Die strafrechtliche Haftung entsteht allerdings nur dann, wenn die Tat in „bedeutendem Umfang“ vollzogen wurde, was ab einem Produktwert von 2.500.000 Rubel oder mehr der Fall ist bzw. ab 400.000 für Lebensmittel. Die maximale Strafe beläuft sich auf sechs Jahre Haft.
Ekaterina Kalinina
Head of Real Estate & Regulatory Practice
SCHNEIDER GROUP Moskau