Am 24. Dezember 2021 treten in Russland neue Regeln zur Identifizierung von Warenrücksendungen in Kraft.
Die Vereinfachungen des Exports von im Internet gekauften Produkten wurde in der Verordnung des russischen Finanzministeriums vom 27. Oktober Nr. 164n festgelegt und soll durch die Einführung einer eindeutigen Identifikationsnummer (russische Abkürzung: UIN) eine schnellere und genauere Erfassung insbesondere von Rücksendungen ermöglichen. Dadurch soll im Idealfall die Exporttätigkeit russischer Unternehmen im Einzelhandelsbereich weiter angeregt werden. Nach Angaben des russischen Exportzentrums (REC) hätten diese im vergangenen Jahr das Volumen von einer Milliarde US-Dollar überschritten – Tendenz steigend.
Die Marktteilnehmer begrüßen diese Entscheidung. Sergej Denisov, Direktor für internationale Geschäftsentwicklung des internationalen Kurier-Paket-Dienstleisters DPDgroup in Russland, erklärt die Vorteile des neuen Systems: „Exporteure haben hierdurch endlich die Möglichkeit, von Einfuhrzöllen sowie speziellen Antidumping- und Ausgleichszöllen befreit zu werden.“
Um von der vereinfachten Zollabwicklung Gebrauch zu machen, muss dem Versandgut eine Rechnung, eine Retourenrechnung sowie die UIN beigelegt werden. Dies muss der versendende russische Online-Shop vor dem Export vergeben, wobei dieser Service auch durch einen Spediteur, einschließlich der russischen Post, übernommen werden kann. Eine Ausnahme gilt lediglich für Produkte, die gemäß einem russischen Regierungsdekret sowieso schon als „kennzeichnungspflichtig“ gelten. Bei diesen Produkten kann die bereits existierende Nummerierung als UIN verwendet werden.
Obgleich die neuen Regelungen unter Experten als ein Schritt in die richtige Richtung anerkannt wird, müssten im Sinne einer kontinuierlichen Steigerung der russischen Online-Exporte weitere Anpassungen vorgenommen werden. So wäre es laut Sergej Denisov etwa sinnvoll, den Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission von 2018 „Über die Zollanmeldung von Waren und der zu verwendenden Warenerklärung“ zu überarbeiten. Dabei soll der darin definierte Zollwert, der mit einem einzelnen Frachtbrief befördert werden kann, von 200 auf 1.000 Euro erhöht werden. (fh)
Zoll, Logistik und Zertifizierung: Vereinfachter Warenexport im Onlinehandel
Am 24. Dezember 2021 treten in Russland neue Regeln zur Identifizierung von Warenrücksendungen in Kraft.
Die Vereinfachungen des Exports von im Internet gekauften Produkten wurde in der Verordnung des russischen Finanzministeriums vom 27. Oktober Nr. 164n festgelegt und soll durch die Einführung einer eindeutigen Identifikationsnummer (russische Abkürzung: UIN) eine schnellere und genauere Erfassung insbesondere von Rücksendungen ermöglichen. Dadurch soll im Idealfall die Exporttätigkeit russischer Unternehmen im Einzelhandelsbereich weiter angeregt werden. Nach Angaben des russischen Exportzentrums (REC) hätten diese im vergangenen Jahr das Volumen von einer Milliarde US-Dollar überschritten – Tendenz steigend.
Die Marktteilnehmer begrüßen diese Entscheidung. Sergej Denisov, Direktor für internationale Geschäftsentwicklung des internationalen Kurier-Paket-Dienstleisters DPDgroup in Russland, erklärt die Vorteile des neuen Systems: „Exporteure haben hierdurch endlich die Möglichkeit, von Einfuhrzöllen sowie speziellen Antidumping- und Ausgleichszöllen befreit zu werden.“
Um von der vereinfachten Zollabwicklung Gebrauch zu machen, muss dem Versandgut eine Rechnung, eine Retourenrechnung sowie die UIN beigelegt werden. Dies muss der versendende russische Online-Shop vor dem Export vergeben, wobei dieser Service auch durch einen Spediteur, einschließlich der russischen Post, übernommen werden kann. Eine Ausnahme gilt lediglich für Produkte, die gemäß einem russischen Regierungsdekret sowieso schon als „kennzeichnungspflichtig“ gelten. Bei diesen Produkten kann die bereits existierende Nummerierung als UIN verwendet werden.
Obgleich die neuen Regelungen unter Experten als ein Schritt in die richtige Richtung anerkannt wird, müssten im Sinne einer kontinuierlichen Steigerung der russischen Online-Exporte weitere Anpassungen vorgenommen werden. So wäre es laut Sergej Denisov etwa sinnvoll, den Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission von 2018 „Über die Zollanmeldung von Waren und der zu verwendenden Warenerklärung“ zu überarbeiten. Dabei soll der darin definierte Zollwert, der mit einem einzelnen Frachtbrief befördert werden kann, von 200 auf 1.000 Euro erhöht werden. (fh)