Seit dem 9. Dezember 2021 müssen in Belarus alle ankommenden Lkw aus dem EU-Gebiet „versiegelt“ werden.
Der Service des Anbringens des elektronischen Siegels/der Plombe auf belarussischem Territorium kostet umgerechnet etwa 100 Euro und wird als sogenannte Überwachungsgebühr pro Fahrzeug bzw. Frachtraum bezeichnet. Für die beteiligten Unternehmen entstehen dadurch erhebliche Zusatzkosten, wobei auch etwaige längere Standzeiten und die Administration der Prozedur berücksichtigt werden müssen.
Die Servicegebühr muss vor Ort an den belarussischen Betreiber Beltamozhservice entrichtet oder auf ein belarussisches Bankkonto der Belagroprombank überwiesen werden. Eine Vorauszahlung ist noch nicht möglich, weshalb Branchenkenner vor längeren Standzeiten an der Grenze warnen. Der Zahlung geht ein Vertragsabschluss zwischen dem Transportunternehmer und dem Betreiber direkt am Grenzübergang von Polen bzw. Litauen voraus. Anschließend erfolgt die Anbringung des Siegels direkt nach Grenzübertritt.
Die Praxis zeigt, dass es keine Ausnahmen im Rahmen einer Übergangszeit gibt, die ursprünglich eingeplant war. Vielmehr wird der Beschluss ab dem Moment der Verabschiedung an der belarussischen Außen grenze umgesetzt. Allerdings gelten die neuen Bestimmungen nicht für alle Waren: diejenigen Produkte, die gemäß dem Zollverfahren des Zolltransit auf der Straße aus dem Gebiet Kaliningrad (Russland) durch das Hoheitsgebiet der Republik Litauen und das Hoheitsgebiet der Republik Polen nach Belarus befördert werden sowie Spezialtransporte mit schweren oder großen Fahrzeugen, für deren Durchfahrt eine Sondergenehmigung erforderlich ist, sind nicht betroffen. Auch findet die Regelung im Falle des Einsatzes von Zollbegleitung keine Anwendung.
Zur Erinnerung: Die in Belarus eingeführte sogenannte Plomben-Pflicht geht auf eine EAWU-Initiative zurück, die auf der Sitzung des EAWU-Rats am 14. September 2021 vorgestellt wurde. Der belarussische Regierungschef Roman Golovchenko vertrat dabei die Ansicht, dass das Inkrafttreten dieses Dokuments die staatliche Kontrolle des Warentransports erheblich optimieren und effizienter machen werde. Zudem könne da durch eine Reihe bestehender Handelshemmnisse beseitigt und der Handel in der EAWU beschleunigt werden.
Bis Ende dieses Jahres will die Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) die Unterzeichnung eines flächendeckenden Abkommens zur Plomben-Pflicht durch die Staats- und Regierungschefs aller EAWU-Staaten vorbereiten. Es ist zu erwarten, dass die Mitglieder das Dokument bis Mitte 2022 ratifizieren werden.
Zoll, Logistik und Zertifizierung: Belarus führt Plomben-Pflicht im Lkw-Verkehr ein
Seit dem 9. Dezember 2021 müssen in Belarus alle ankommenden Lkw aus dem EU-Gebiet „versiegelt“ werden.
Der Service des Anbringens des elektronischen Siegels/der Plombe auf belarussischem Territorium kostet umgerechnet etwa 100 Euro und wird als sogenannte Überwachungsgebühr pro Fahrzeug bzw. Frachtraum bezeichnet. Für die beteiligten Unternehmen entstehen dadurch erhebliche Zusatzkosten, wobei auch etwaige längere Standzeiten und die Administration der Prozedur berücksichtigt werden müssen.
Die Servicegebühr muss vor Ort an den belarussischen Betreiber Beltamozhservice entrichtet oder auf ein belarussisches Bankkonto der Belagroprombank überwiesen werden. Eine Vorauszahlung ist noch nicht möglich, weshalb Branchenkenner vor längeren Standzeiten an der Grenze warnen. Der Zahlung geht ein Vertragsabschluss zwischen dem Transportunternehmer und dem Betreiber direkt am Grenzübergang von Polen bzw. Litauen voraus. Anschließend erfolgt die Anbringung des Siegels direkt nach Grenzübertritt.
Die Praxis zeigt, dass es keine Ausnahmen im Rahmen einer Übergangszeit gibt, die ursprünglich eingeplant war. Vielmehr wird der Beschluss ab dem Moment der Verabschiedung an der belarussischen Außen grenze umgesetzt. Allerdings gelten die neuen Bestimmungen nicht für alle Waren: diejenigen Produkte, die gemäß dem Zollverfahren des Zolltransit auf der Straße aus dem Gebiet Kaliningrad (Russland) durch das Hoheitsgebiet der Republik Litauen und das Hoheitsgebiet der Republik Polen nach Belarus befördert werden sowie Spezialtransporte mit schweren oder großen Fahrzeugen, für deren Durchfahrt eine Sondergenehmigung erforderlich ist, sind nicht betroffen. Auch findet die Regelung im Falle des Einsatzes von Zollbegleitung keine Anwendung.
Zur Erinnerung: Die in Belarus eingeführte sogenannte Plomben-Pflicht geht auf eine EAWU-Initiative zurück, die auf der Sitzung des EAWU-Rats am 14. September 2021 vorgestellt wurde. Der belarussische Regierungschef Roman Golovchenko vertrat dabei die Ansicht, dass das Inkrafttreten dieses Dokuments die staatliche Kontrolle des Warentransports erheblich optimieren und effizienter machen werde. Zudem könne da durch eine Reihe bestehender Handelshemmnisse beseitigt und der Handel in der EAWU beschleunigt werden.
Bis Ende dieses Jahres will die Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) die Unterzeichnung eines flächendeckenden Abkommens zur Plomben-Pflicht durch die Staats- und Regierungschefs aller EAWU-Staaten vorbereiten. Es ist zu erwarten, dass die Mitglieder das Dokument bis Mitte 2022 ratifizieren werden.
Für weitere Infos: Hellmann East Europe