Das Finanzministerium der Volksrepublik China und die Steuerbehörde (State Administration of Taxation) haben am 31. Dezember 2021 gemeinsam bekannt gegeben, dass die Frist für das Auslaufen der Steuervergünstigungen für Ausländer sowie die präferenzielle Besteuerung der Jahresboni für alle Mitarbeiter in China bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Die Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre ist das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit verschiedener ausländischer Handelskammern, deren Vertreter in den vergangenen Monaten einen intensiven Dialog mit der chinesischen Regierung geführt hatten, um die ursprünglich ab 1. Januar 2022 geplanten Regelungen zu verhindern.
Bereits zum 1. Januar 2019 war in China eine umfassende Reform des Einkommensteuerrechts (Individual Income Tax) in Kraft getreten. Damit sollte die Steuerlast für kleine und mittlere Einkommen gesenkt und Steuervermeidungspraktiken bekämpft werden. Erstmals erhielten damit auch chinesische Privatpersonen die Möglichkeit, verschiedene Kosten von der Steuer abzusetzen. Zuvor gab es nur Steuerbefreiungen für Expats, zum Beispiel für Miete, Umzugskosten, Schulgebühren der Kinder oder Sprachunterricht.
Mit der Verlängerung der Übergangsfrist können in China steuerlich ansässige ausländische Fachkräfte nun auch weiterhin von den bisher für sie geltenden Steuererleichterungen profitieren. Wie bisher gibt es insgesamt sechs Ausgabenkategorien, in denen Zuschüsse und Zuwendungen vorerst steuerfrei bleiben: Wohnungsmiete, Kosten für die Ausbildung der Kinder, Sprachunterricht, Heimatflüge, Kosten für Verpflegung und Wäscherei sowie Umzugskosten.
Damit haben die Unternehmen weitere 24 Monate Zeit, um ihre Vergütungspolitik und den Einsatz von Expats zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen beziehungsweise wenn das bereits geschehen ist, diese wieder rückgängig zu machen. Die chinesische Regierung wiederum hat sich mit dieser Maßnahme einen Zeitpuffer verschafft, um weiter zu beobachten wie Unternehmen künftig ihre Personalpolitik gestalten sowie die Entwicklung ausländischer Direktinvestitionen zu evaluieren.
Steuervergünstigungen für Expats bleiben vorerst bestehen
Das Finanzministerium der Volksrepublik China und die Steuerbehörde (State Administration of Taxation) haben am 31. Dezember 2021 gemeinsam bekannt gegeben, dass die Frist für das Auslaufen der Steuervergünstigungen für Ausländer sowie die präferenzielle Besteuerung der Jahresboni für alle Mitarbeiter in China bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Die Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre ist das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit verschiedener ausländischer Handelskammern, deren Vertreter in den vergangenen Monaten einen intensiven Dialog mit der chinesischen Regierung geführt hatten, um die ursprünglich ab 1. Januar 2022 geplanten Regelungen zu verhindern.
Bereits zum 1. Januar 2019 war in China eine umfassende Reform des Einkommensteuerrechts (Individual Income Tax) in Kraft getreten. Damit sollte die Steuerlast für kleine und mittlere Einkommen gesenkt und Steuervermeidungspraktiken bekämpft werden. Erstmals erhielten damit auch chinesische Privatpersonen die Möglichkeit, verschiedene Kosten von der Steuer abzusetzen. Zuvor gab es nur Steuerbefreiungen für Expats, zum Beispiel für Miete, Umzugskosten, Schulgebühren der Kinder oder Sprachunterricht.
Mit der Verlängerung der Übergangsfrist können in China steuerlich ansässige ausländische Fachkräfte nun auch weiterhin von den bisher für sie geltenden Steuererleichterungen profitieren. Wie bisher gibt es insgesamt sechs Ausgabenkategorien, in denen Zuschüsse und Zuwendungen vorerst steuerfrei bleiben: Wohnungsmiete, Kosten für die Ausbildung der Kinder, Sprachunterricht, Heimatflüge, Kosten für Verpflegung und Wäscherei sowie Umzugskosten.
Damit haben die Unternehmen weitere 24 Monate Zeit, um ihre Vergütungspolitik und den Einsatz von Expats zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen beziehungsweise wenn das bereits geschehen ist, diese wieder rückgängig zu machen. Die chinesische Regierung wiederum hat sich mit dieser Maßnahme einen Zeitpuffer verschafft, um weiter zu beobachten wie Unternehmen künftig ihre Personalpolitik gestalten sowie die Entwicklung ausländischer Direktinvestitionen zu evaluieren.